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Fortbildung von Tagespflegepersonen
Ab 2011 unterstützt das Land mit dem neuen Programm „Fortbildung von Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz“ die örtlichen Träger der Jugendhilfe bei Ihrer Aufgabe, die weitere Qualifizierung der bereits tätigen Tagespflegepersonen sicher zu stellen. Dies stellt eine wichtige Ergänzung zu dem seit 2005 laufenden Programm „Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz“ dar und zeigt den hohen Stellenwert, den das Land der Weiterentwicklung der Kindertagespflege als Ergänzung zur institutionellen Betreuung beimisst.
Antragsteller sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
Die Fortbildungsmaßnahmen sind von einem Fortbildungsanbieter mit Erfahrung in der Methodik und Dialektik der Erwachsenenbildung und Kenntnissen in der Kindertagespflege durchzuführen.
Den Fortbildungsmaßnahmen zugrunde gelegt werden die Fortbildungsmodule des Deutschen Jugendinstituts(DJI). Für ein „Themenoffenes Modul“ können auch eigene Themen eingebracht werden.
Mit der Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen
unterstützt das Land die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ihrer Aufgabe nach § 23 SGB VIII, die weitere Qualifizierung von geeigneten Tagespflegepersonen sicherzustellen.

