Grundlage
Die Fachpraxis in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten hat sich in den vergangenen Jahren mit hohem Engagement aller Verantwortungsträger – der Leitungen und Fachkräfte in den Einrichtungen vor Ort, der Träger der Einrichtungen, der Fachberatungen und Fortbildungsträger, der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, den Verantwortlichen in Fach- und Hochschulen, den Verantwortungsträgern auf Spitzenebene und dem Land – professionell weiterentwickelt.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (2005) wurde der Auftrag zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung vom Bundesgesetzgeber in den § 22a SGB VIII aufgenommen. Die Vorschrift trägt der Tatsache Rechnung, dass an die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen wegen der spezifischen Rahmenbedingungen institutioneller Betreuung besondere fachliche Anforderungen gestellt werden müssen. Adressat der Verpflichtung ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Dieser ist zur Umsetzung in den eigenen Einrichtungen verpflichtet und hat die Umsetzung in den Einrichtungen anderer Träger sicherzustellen. Das Land Rheinland-Pfalz hat diesen Auftrag zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in § 9a Kindertagesstättengesetz in das Landesrecht übertragen.
Die gemeinsame inhaltliche und fachliche Grundlage allen Engagements, für die einrichtungs- und trägerspezifische Gestaltung des pädagogischen Alltags in den Einrichtungen vor Ort ebenso wie der auf Landesebene beschlossenen Vereinbarungen oder rechtlichen Normierungen, bilden die 2004 veröffentlichten Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (BEE). Mit dem Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ hat das Land seit 2005 weitere Akzente zum quantitativen Ausbau der Kindertagesstätten und zur qualitativen Weiterentwicklung des Angebotes gesetzt: Ausbau der Plätze für unter Dreijährige, Rechtsanspruch und Beitragsfreiheit für den Besuch eines Kindergartens ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr, Verbesserung des Übergangs von der Kindertagesstätte in die Grundschule, den pädagogischen Alltag ergänzende zusätzliche Sprachförderung, Qualifizierung und Professionalisierung der Fachkräfte.

