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Sprachförderprogramm

Sprachförderung ist eine der zentralen Maßnahmen um die Bildungschancen von Kindern zu verbessern und mehr Chancengleichheit zu erreichen. Sprache und Förderung der Sprachkompetenz sind in den seit 2004 in Rheinland-Pfalz gültigen Bildungs- und Erziehungsempfehlungen verankert und stellen einen zentralen Bildungs- und Erziehungsbereich dar. Sprachliche Bildung und Förderung werden als dauerhafte, zentrale Aufgabe während der gesamten Kindergartenzeit verstanden und richten sich in diesem Sinne auch an alle Kinder.


Sprachförderprogramm von 2002 bis 2006

Bereits im Jahr 2002 hat die Landesregierung ein Sprachförderprogramm gestartet, um zusätzliche, gezielte Angebote für Sprachförderung in den Kindertagesstätten insbesondere von Kindern nicht-deutscher Herkunftssprache, in den Kindertagesstätten bereitgestellt. Das Sprachförderprogramm von 2002 stieß auf große Resonanz und wurde daher kontinuierlich ausgebaut, so dass von 2002 bis 2005 über 5600 Kinder in mehr als 630 Gruppen landesweit mit einer Gesamtfördersumme von rd. 759.000 € gefördert werden konnten.

 

Sprachförderprogramm im Rahmen von „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“

Seit Anfang 2006 werden in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ weitere Mittel zur Verfügung gestellt um landesweit Maßnahmen zu fördern, die das Ziel haben, allen Kindern eine optimale Vorbereitung auf die Schule und bei Bedarf eine intensive und gezielte Sprachförderung, vor allem im letzten Kindergartenjahr, zu ermöglichen. Mit sechs Millionen Euro wird der überwiegende Teil dieser Mittel über eine Budgetverteilung an die Jugendämter zur Förderung von gezielten zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen eingesetzt. Damit wird die von der Landesregierung verfolgte Politik einer nachhaltigen und kontinuierlichen Sprachförderung in Kindertagesstätten konsequent fortgesetzt.

Rechtlich verankert ist das Sprachförderprogramm im Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist. In der Verwaltungsvorschrift „Förderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten sowie von Maßnahmen der Vorbereitung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule“, die zum 2. Januar 2006 in Kraft getreten ist, werden Art und Umfang der Förderung geregelt. Maßgebliche Veränderungen gegenüber dem vorherigen Sprachförderprogramm bestanden in der massiven Steigerung der Anzahl der Maßnahmen, einer Erhöhung des zeitlichen Umfangs und in einer Heraufsetzung des Personalkostenzuschusses.

Die Träger von Kindertageseinrichtungen können beim zuständigen Jugendamt, dem pädagogischen Bedarf entsprechend, zwei unterschiedliche Sprachfördermaßnahmen beantragen, die eine individuelle und am jeweiligen Kenntnisstand des Kindes orientierte Förderung sicherstellen sollen:

  • die Basisförderung mit 100 Förderstunden (und einem pauschalierten Personalkostenzuschuss von 2.000 € + 50 € Materialkostenzuschuss)
  • und die Intensivförderung mit 200 Förderstunden (und einem pauschalierten Personalkostenzuschuss von 4.000 € + 50 € Materialkostenzuschuss).

 

Um wirklich alle Kinder erreichen und fördern zu können, wurde der Anmeldetermin für die Grundschule erstmals in 2006 vom Dezember auf einen Zeitpunkt unmittelbar nach Schulbeginn des laufenden Schuljahres vorgezogen. Beim Anmeldegespräch wird ein besonderes Augenmerk auf die Einschätzung des Sprachvermögens der künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler gerichtet, die nicht die Kindertagesstätte besuchen. Zeigt sich bei diesen Kindern, dass Sprachförderbedarf besteht, so wird die Schule den Eltern den Besuch des Kindergartens mit den entsprechenden Angeboten zur Sprachförderung empfehlen. Die ebenfalls eingeführte Beitragsfreiheit soll die Inanspruchnahme dieser Angebote unterstützen. Sollten sich trotz einer intensiven Beratung die Eltern nicht für einen Besuch des Kindergartens entscheiden können, kann eine verbindliche Teilnahme an einer Sprachfördermaßnahme ausgesprochen werden. Hierfür halten die Kindertagesstätten entsprechende Plätze frei.

 

Bundesprogramm Offensive Frühe Chancen: Schwerpunktkitas Sprache & Integration

Ab 2011 können Kindertagesstätten, die bestimmte Kriterien erfüllen, auch vom Sprachförderprogramm des Bundes profitieren. Näheres zum Programm erfahren Sie hier.


 

Kitas in RLP