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Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau der Kindertagespflege

Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 sowie Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten vom 15. September 2008 sieht unter Punkt 1.5 auch Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren vor.

 

Dafür erhalten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuwendungen bis maximal zur Höhe des in Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ausgewiesenen Budgets.

 

Mit diesen Hinweisen soll den Jugendämtern die Umsetzung und Abwicklung des mit diesen Mitteln geförderten Ausbaus der Kindertagespflege erleichtert werden. Das Antragsformular soll den Aufwand der Jugendämter für die Beantragung der Mittel gering halten und gleichzeitig die für die Berichterstattung an den Bund notwendigen Angaben liefern.


 

Kitas in RLP