Finanzmittel des Bundes für Bau und Ausstattung bei Ganztagsbetreuung von Grundschulkinder (u.a. Horte)
Aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zu den Finanzhilfen des Bundes zum beschleunigten Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im
Grundschulalter entfallen für Rheinland-Pfalz aus diesem Topf Mittel in Höhe von 36,2 Mio. Euro. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Vergabe der Fördermittel auf Grundlage von Förderrichtlinien der Länder erfolgt.
Diese entsprechende Förderrichtlinie wird in der Januarausgabe des Amtsblattes veröffentlicht und tritt zum 29. Januar 2021 in Kraft.
Aufgrund der Einbindung des Programmes in ein die Konjunktur förderndes Gesamtpaket, hat der Bund knappe Fristen für den Maßnahmebeginn (30. Juni 2021) und die Verausgabung der Mittel (31. Dezember 2021) gesetzt.
Die Förderrichtlinie bildet die Regelungen der Verwaltungsvereinbarung im Hinblick auf die förderfähigen Maßnahmen sowie den Zuwendungszweck und die Zuwendungsvoraussetzungen ohne Einschränkung ab. Die Verwaltungsvorschrift enthält darüber hinaus wichtige Hinweise zum Verfahren und dem Verwendungsnachweis.
Information zur Veröffentlichung der Richtlinie
Förderrichtlinie Investitionsprogramm
Konkretisierende Hinweise, was gefördert werden kann