Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren und neben der institutionellen Betreuung ein weiteres Standbein in der rheinland-pfälzischen Kindertagesbetreuung. Sie liegt in Rheinland-Pfalz auf Grundlage der §§ 22, 23, 43 SGB VIII und § 2 Abs. 2 und § 6Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 3. September 2019 (GVBl. S. 213) in der Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe, das heißt der örtlich zuständigen Jugendämter.
Die Kindertagespflege ist eine sehr familiennahe Betreuungsform, da die Anzahl der fremden Kinder, die maximal von einer Person betreut werden dürfen, auf fünf beschränkt ist. Die Betreuungsform wird daher gerne von Familien für ihre noch sehr jungen Kinder gewählt, aber auch für die nachmittägliche Betreuung von Schulkindern. Zudem zeichnet sie sich durch ihre hohe zeitliche Flexibilität aus, die die Eltern der Kinder mit den Tagespflegepersonen in Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt vereinbaren können.
Zu den Anforderungen, den Verantwortlichkeiten und den Rahmenbedingungen hat das Landesjugendamt Empfehlungen zur Kindertagespflege in Rheinland-Pfalz zusammengestellt.