Qualifizierung von Tagespflegepersonen
Mit dem Qualifizierungsprogramm des Landes „Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz“ auf der Grundlage des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs des Deutschen Jugendinstituts (DJI) möchten wir die Entwicklung und Sicherung der Qualität in der Kindertagespflege unterstützen.
Die Landesförderung wird über die Verwaltungsvorschrift „Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz“ des Ministeriums für Bildung geregelt. Anträge sind durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) zu stellen und mit den entsprechenden Verwendungsnachweisen zu belegen.
Die Qualifizierungsmaßnahmen sind durch einen nach dem rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz anerkannten Bildungsträger oder durch einen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe autorisierten anderen Träger durchzuführen.
Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verwaltungsvorschrift "Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz" zusammengestellt. Diese finden Sie in der rechten Spalte unter "Links zum Text".
Ältere Formulare können persönlich angefragt werden: