Spiel- und Lernstuben
Spiel- und Lernstuben sind Kindertagesstätten in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf („in sozialen Brennpunkten“, vgl. 5 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetz).
In enger Kooperation mit der Gemeinwesenarbeit und Grundschulen fördern Spiel- und Lernstuben Kinder aller Altersgruppen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Lebensbedingungen und des sozialen Umfelds. Spiel- und Lernstuben haben als Kitas, die von jeher auch Anlaufstellen und Begegnungsstätte für Familien sind, ein besonderes Profil. Auf der Grundlage ihrer lebensweltorientierten und sozialraumorientierten Sichtweise gehören zu ihren Angeboten u. a. Anwohnerfeste, Bewohnercafés, Frauengruppen, Ad-hoc-Gespräche, Sprachkurse, Computerkurse, Kleiderkammern, Sozialberatung, Wohnumfeldgestaltung und das Initiieren bedarfsgerechter Projekte.
Die in den §§ 22 und 22a SGB VIII geregelten allgemeinen Grundsätzen der Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder gelten auch für Angebote in Spiel- und Lernstuben.
Die Landesverordnung sieht vor, dass in der Regel für jeweils zehn Kinder, eine Stelle vorzusehen ist und ab 30 Kindern mit Zustimmung von Jugendamt eine zusätzliche Stelle für den Erziehungsdienst und die Leitungsaufgaben vorgesehen werden soll. Festgeschrieben ist auch, dass die Qualifikation der Erziehungskräfte mindestens der einer staatlich anerkannten Erzieherin/eines Erziehers mit Berufserfahrung entspricht. Damit ist das Qualifikationsprofil in dieser Einrichtungsform mit ihren besonders hohen Alltagsanforderungen höher festgelegt als in anderen Bereichen der Kindertagesbetreuung.
Ihr Selbstverständnis des sozialraumorientierten, niederschwelligen, präventiven, partizipativen, ressourcenorientierten, flexiblen und vernetzten Arbeitens hat die Landesarbeitsgruppe der Spiel- und Lernstuben zusammengefasst in der Broschüre „Spiel- und Lernstuben zeigen Profil“.