Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher
Berufsbildende Fachschulen
In Rheinland-Pfalz gibt es zahlreiche Fachschulen für Sozialwesen, die sich sowohl in öffentlicher als auch in privater Trägerschaft befinden. Die einzelnen Fachrichtungen und Standorte können Sie der nebenstehenden Übersicht entnehmen.
Die Fachschule Sozialwesen umfasst die Fachrichtungen Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege, Heilpädagogik sowie Organisation und Führung. Die aktuellen Lehrpläne für diese Fachrichtungen und weitergehende Informationen zur Aus- und Weiterbildung in sozialpädagogischen Berufen finden Sie auf dem Bildungsserver Berufsbildende Schule des Landes Rheinland-Pfalz.
Entsprechend dem steigenden Bedarf an Fachkräften wurden die Ausbildungsplätze an den Fachschulen in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. So ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler von 2.891 im Schuljahr 2009/2010 auf derzeit knapp 6.000 Auszubildende gestiegen (Quelle: Statistisches Landesamt, Amtliche Schulstatistik).
Berufsbegleitende Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern
Mit dem Schulversuch „Berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher“ wurde die Möglichkeit erprobt, die Ausbildung in Teilzeitform innerhalb von drei Jahren zu absolvieren. Hierzu wurde das Berufspraktikum in die Ausbildung integriert und die Arbeitszeit aus dem Beschäftigungsverhältnis auf die Dauer des einjährigen Berufspraktikums angerechnet. Der Umfang der fachtheoretischen Ausbildung in der Fachschule, der für die Teilzeitausbildung vorgesehen ist, wurde dabei nicht verändert.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Schulversuchs, ist die berufsbgleitende Teilzeitausbildung nun ein reguläres Ausbildungsangebot. Mehr als ein Drittel der oben genannten 6.000 Auszubildenden absolviert die berufsbegleitende Ausbildung, die flächendeckend etabliert angeboten wird.
Finanzierungsmöglichkeiten
Der Unterricht an der Fachschule ist grundsätzlich gebührenfrei. Über mögliche Ansprüche auf Sozialleistungen wie BAföG, Wohngeld, Mietzuschuss oder Kinderzuschlag während der Ausbildung informiert Sie die Kreis- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes. Der schulische Teil der Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher (2 Jahre in Vollzeit) kann bei vorliegenden Voraussetzungen als Umschulung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert werden. Dies ist ggf. unbedingt vor Aufnahme der Ausbildung mit der für Sie zuständigen Beratungsstelle der BA abzuklären.
Im Anschluss an den schulischen Teil der Ausbildung ist für die staatliche Anerkennung ein einjähriges Berufspraktikum zu absolvieren, das nach TVPöD oder vergleichbar vergütet wird.Informationen zu den Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten finden Sie auch auf der Website der Fachkräftekampagne.
Beratungsstelle "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher - Wege in den Beruf"
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bitetet mit der Beratungsstelle "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher - Wege in den Beruf" ein telefonisches persönliches Beratungsangebot, das die Beratung der rheinland-pfälzischen Fachschulen ergänzt. Bei Fragen zum Thema Ausbildung oder zur Arbeit in der rheinland-pfälzischen Kindertagesbetreuung stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater von montags bis freitags zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag, 09:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Telefon: 030-501010-939
E-Mail: wegeindenberuf(at)fruehe-chancen.de