Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher
Berufsbildende Fachschulen
In Rheinland-Pfalz gibt es zahlreiche Fachschulen für Sozialwesen, die sich sowohl in öffentlicher als auch in privater Trägerschaft befinden. Die einzelnen Fachrichtungen und Standorte können Sie der nebenstehenden Übersicht entnehmen.
Die Fachschule Sozialwesen umfasst die Fachrichtungen Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege, Heilpädagogik sowie Organisation und Führung. Die aktuellen Lehrpläne für diese Fachrichtungen und weitergehende Informationen zur Aus- und Weiterbildung in sozialpädagogischen Berufen finden Sie auf dem Bildungsserver Berufsbildende Schule des Landes Rheinland-Pfalz.
Entsprechend dem steigenden Bedarf an Fachkräften wurden die Ausbildungsplätze an den Fachschulen in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. So ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler von 2.891 im Schuljahr 2009/2010 auf derzeit knapp 6.000 Auszubildende gestiegen (Quelle: Statistisches Landesamt, Amtliche Schulstatistik).
Berufsbegleitende Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern
Mit dem Schulversuch „Berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher“ wurde die Möglichkeit erprobt, die Ausbildung in Teilzeitform innerhalb von drei Jahren zu absolvieren. Hierzu wurde das Berufspraktikum in die Ausbildung integriert und die Arbeitszeit aus dem Beschäftigungsverhältnis auf die Dauer des einjährigen Berufspraktikums angerechnet. Der Umfang der fachtheoretischen Ausbildung in der Fachschule, der für die Teilzeitausbildung vorgesehen ist, wurde dabei nicht verändert.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Schulversuchs, ist die berufsbgleitende Teilzeitausbildung nun ein reguläres Ausbildungsangebot. Mehr als ein Drittel der oben genannten 6.000 Auszubildenden absolviert die berufsbegleitende Ausbildung, die flächendeckend etabliert angeboten wird.
Finanzierungsmöglichkeiten
Der Unterricht an der Fachschule ist grundsätzlich gebührenfrei. Über mögliche Ansprüche auf Sozialleistungen wie BAföG, Wohngeld, Mietzuschuss oder Kinderzuschlag während der Ausbildung informiert Sie die Kreis- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes. Der schulische Teil der Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher (2 Jahre in Vollzeit) kann bei vorliegenden Voraussetzungen als Umschulung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert werden. Dies ist ggf. unbedingt vor Aufnahme der Ausbildung mit der für Sie zuständigen Beratungsstelle der BA abzuklären.
Im Anschluss an den schulischen Teil der Ausbildung ist für die staatliche Anerkennung ein einjähriges Berufspraktikum zu absolvieren, das nach TVPöD oder vergleichbar vergütet wird.Informationen zu den Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten finden Sie auch auf der Website der Fachkräftekampagne.
Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung
Für Personen, die nicht den regulären Ausbildungsweg bis zur Prüfung als staatlich anerkannte Erzieherin / als staatlich anerkannter Erzieher gehen wollen oder eine andere Form der Ausbildung präferieren, besteht die Möglichkeit eine Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung abzulegen. Das bedeutet, dass diese Personen ohne Schulbesuch an den Abschlussprüfungen der regulären Schülerinnen und Schüler teilnehmen können. Voraussetzung ist, dass die Aufnahmevoraussetzungen zur Ausbildung erfüllt sind (siehe § 5 Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen vom 2. Februar 2005).
Folgende Schritte führen zur Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung:
- Kontaktaufnahme der Bewerberin / des Bewerbers mit der ADD und Zusendung eines Informationsschreibens durch die ADD.
- Stellen eines Antrages auf Zulassung zur Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung an die ADD unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse und weiterer Dokumente durch die Bewerberin / den Bewerber bis spätestens 30. November des Vorjahres der Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung.
- Die ADD prüft die Unterlagen und versendet eine Vorab-Information, ob eine Zulassung erfolgen kann (in Abdruck an die prüfende Schule). In dem Schreiben wird die prüfende Schule benannt. Die Bewerberin / der Bewerber wird dazu aufgefordert, Kontakt mit der prüfenden Schule aufzunehmen.
- Die ADD sendet die Teilnehmendenliste an die prüfende Schule.
- Die prüfende Schule führt ein Beratungsgespräch durch und i. d. R. Anfang Dezember eine Informationsveranstaltung zum Prüfungsablauf inkl. der Prüfungstermine für alle potentiellen Teilnehmenden an der Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung.
- Die Bewerberin / der Bewerber meldet sich bis zu einem von der ADD festgelegten Termin (i. d. R. Anfang Januar) verbindlich bei der ADD zur Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung an. Die ADD versendet Mitte Januar im Prüfungsjahr der Bewerberin / dem Bewerber das Zulassungsschreiben (in Abdruck an die prüfende Schule).
- Die Nichtschülerin / der Nichtschüler nimmt an allen abschließenden Leistungsfeststellungen an der prüfenden Schule an von der Schule festgelegten Terminen teil (soweit möglich mit den regulären Schülerinnen und Schülern).
- Die Bewerberin / der Bewerber erhält an einem von der prüfenden Schule festgelegten Termin die vorläufigen Gesamtnoten aller Lernmodule mitgeteilt. Sofern eine vorläufige Gesamtnote schlechter als „ausreichend“ ist und die Nichtschülerin / der Nichtschüler die mündliche Leistungsfeststellung beantragt, muss eine mündliche Leistungsfeststellung erfolgen.
- Erforderliche mündliche Leistungsfeststellungen finden i. d. R. eine Woche nach Bekanntgabe der vorläufigen Gesamtnoten statt.
- Für Nichtschülerinnen / Nichtschüler, die die gesamte Prüfung bestanden haben, erstellt die prüfende Schule ein Zeugnis über den Abschluss des schulischen Abschnittes mit der Zulassung zum Berufspraktikum, das von der ADD gesiegelt und versendet wird. Im Falle des Nichtbestehens wird die Nichtschülerin / der Nichtschüler durch die prüfende Schule schriftlich informiert (auch über die Möglichkeit der Wiederholung).
- Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung suchen eigenverantwortlich eine Fachschule und eine Einrichtung, die ihnen einen Schul-/Praxisplatz für das Berufspraktikum zur Verfügung stellen.
Kontakt zur ADD:
ADD-Bezirk Neustadt/Weinstraße: Herr Detlef Schmitz (detlef.schmitz(at)addnw.rlp.de; 06321-992312)
ADD-Bezirk Koblenz: Frau Elke Preißinger (elke.preissinger(at)add.rlp.de; 0261-2054613496)
ADD-Bezirk Trier: Herr Markus Brautlecht (markus.brautlecht(at)add.rlp.de; 0651-9494312)
„Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen“
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet mit der „Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen“ ein telefonisches persönliches Beratungsangebot, das die Beratung der rheinland-pfälzischen Fachschulen ergänzt. Bei Fragen zum Thema Ausbildung oder zur Arbeit in der rheinland-pfälzischen Kindertagesbetreuung stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater von montags bis freitags zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag: 08:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Telefon: 030-501010-939
E-Mail: wegeindenberuf(at)fruehe-chancen.de