Die Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz
In der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz halten das Land und die kommunalen Spitzenverbände, die Kirchen sowie die LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V. als Träger von Kindertageseinrichtungen fest, welche Qualifikationen das Personal in den Kitas erfüllen muss. Die Vereinbarung ist zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten, parallel zum vollständigen Inkrafttreten des Kita-Gesetzes.
„Wir gehen mit der Fachkräftevereinbarung einen neuen Weg, indem wir die Kitas moderat, kontrolliert und konzeptionell begründet für andere Professionen als den Beruf der Erzieherin und des Erziehers öffnen, um multiprofessionelle Teams zu ermöglichen. Wichtig ist aber auch zu betonen, dass wir gleichzeitig ein hohes fachliches Niveau aufrechterhalten. Denn die Arbeit als Erzieherin bzw. Erzieher stellt jeden Tag hohe Anforderungen an die Beschäftigten, für die es gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte braucht.“
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig
Es gilt daher weiterhin, dass ganz überwiegend ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas arbeiten. Mindestens 70 Prozent des pädagogisch tätigen Personals müssen pädagogische Fachkräfte sein.
Ergänzend zur Fachkräftevereinbarung wurden die Rahmenvereinbarungen zur Durchführug von pädagogischen Basisqualifizierungen und zur Qualifizierung der Leitung einer Kita erarbeitet. Um eine Kita zu leiten, brauchen Fachkräfte zum einen Zeit für diese Aufgabe – deshalb sind im Kita-Gesetz erstmalig Leitungsdeputate für jede Einrichtung verankert – zum anderen brauchen diese auch die nötige Leitungskompetenz. Aus diesem Grund muss nach der Fachkräftevereinbarung die Leitung einer Kita eine Leitungsqualifizierung absolvieren.