© Foto_Georg Banek
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landtag hat am 21. August 2019 das Kita-Zukunftsgesetz verabschiedet. Damit stellen wir die Kita-Landschaft in Rheinland-Pfalz auf ein neues, festes und modernes Fundament. Mehr Qualität, mehr Geld und mehr Gebührenfreiheit: das neue Kita-Gesetz ist besser für alle.
Mit der Verabschiedung hat der Landtag auch den Startschuss gegeben für einen großen Veränderungsprozess in der rheinland-pfälzischen Kita-Landschaft. Wir möchten, dass Sie alle wissen: Wir wollen und werden Sie unterstützen, damit alle Beteiligten das notwendige Rüstzeug erhalten, um den Übergang vor Ort so sachgerecht und verantwortungsvoll gestalten und nachvollziehen zu können, wie Sie das auch schon heute tun. Lassen Sie mich Ihnen einen Überblick geben, wie es nach der Verabschiedung des Gesetzes weitergeht.
Erste Regelungen sind mit der Verabschiedung des Gesetzes in Kraft getreten: Bereits in 2019 haben wir die Zahlungen für Qualitätssicherung und Qualitätsweiterentwicklung an die freien Träger von 2.500 Euro pro Jahr auf 4.500 Euro pro Jahr erhöht. Außerdem wurden im Vorgriff auf das Sozialraumbudget sofort mehr Mittel für das Programm Kita!Plus: Kita im Sozialraum zur Verfügung gestellt. In 2019 waren dies zusätzlich 2,1 Millionen Euro, in 2020 sind es insgesamt 22,2 Millionen Euro und in der ersten Jahreshälfte 2021 11,1 Millionen Euro.
Darüber hinaus gilt: Veränderung braucht Zeit – neue Fachkräfte müssen gefunden, Verbesserungen angeschoben werden. Diese Zeit geben wir Ihnen: Damit die Träger und die Einrichtungen sich auf die Veränderungen einstellen können, treten nicht alle Regelungen sofort in Kraft.
Ein derzeit wesentlicher Arbeitsschritt für uns ist es, die Rechtsverordnungen zum Gesetz zu erarbeiten. Hier wird es, ähnlich wie heute, eine Verordnung zur Elternmitwirkung geben, eine Verordnung für den neuen Kita-Beirat und eine allgemeine Verordnung, in der z.B. der Rahmen zur Verwendung des Sozialraumbudgets formuliert wird. Diese Verordnungen erarbeiten wir unter Einbeziehung der Hinweise, die wir von den Kita-Spitzen erhalten, sodass sichergestellt ist, dass alle Beteiligten ihre Anliegen frühzeitig in den Prozess einbringen können. Vorgesehene Inhalte der Rechtsverordnung sind bereits in einem Eckpunktepapier hier auf dem Kita-Server eingestellt, sodass Sie alle die Möglichkeit haben, Einblick zu nehmen.
Das Sachkostenprogramm in Höhe von 13,5 Millionen Euro, mit dem wir die Einrichtung und Ausstattung der Kita-Küchen für ein bedarfsgerechtes Angebot, subsidiär von Ess- und Ruheräumen, unterstützen, wurde vom Ministerium für Bildung in Abstimmung mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erarbeitet. Wir haben ein Verfahren gewählt, das eine zügige Antragstellung und Abwicklung ermöglicht, um so die Träger der Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei ihren Aufgaben unterstützen zu können. Die Antragstellung ist seit Ende Januar 2020 möglich. Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Da außerdem das Investitionsprogramm des Bundes für den Kita-Ausbau erschöpft ist, springt das Land ein und unterstützt die Kommunen in 2020 mit zusätzlich mehr als zehn Millionen Euro beim Kita-Ausbau.
Eine wichtige Änderung für Eltern gab es zum 1. Januar 2020: Das ist die Beitragsfreiheit für alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr und damit auch für Kinder, die Krippen besuchen.
Zum 1. Juli 2021 treten dann alle weiteren Regelungen in Kraft: Die Umstellung auf das neue Personalisierungssystem, der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden, die Toleranzregelung über die unbesetzten Plätze, die Gewährung von Leitungsdeputaten und Deputaten für Praxisanleitung, der neue Kita-Beirat und das Sozialraumbudget. Mit dem Rechtsanspruch auf eine Betreuung von sieben Stunden am Stück geht außerdem einher, dass vor Ort bedarfsgerechte Angebote für eine Mittagsverpflegung gefunden und bereitgehalten werden.
Für Sie vor Ort bedeutet das umgekehrt: Bis zum 1. Juli 2021 bleibt für Kitas, Einrichtungsträger, Kommunen und Eltern zunächst erst einmal vieles beim Alten. Bis dahin können alle noch mit den ihnen bekannten Regelungen des alten Kindertagesstättengesetzes rechnen und in ihrem Kita-Alltag danach leben. Wir haben ausreichend Zeit, um uns gemeinsam auf den Weg in die Zukunft zu machen. Zugleich können alle Möglichkeiten des noch geltenden Gesetzes genutzt werden, um erste Schritte auf diesem Weg zu gehen.
Die Zeit bis zum 1. Juli 2021 nutzen wir mit Ihnen gemeinsam, um die Änderungen, die sich durch das neue System ergeben, vorzubereiten. Ich bin sicher, dass sich in diesem Zeitraum und mit der vom Land bereitgestellten Unterstützung jede und jeder mit der notwendigen Ruhe und Gewissenhaftigkeit auf den Sommer 2021 einstellen und am Ende die anstehenden Veränderungen sicher für sich meistern kann.
Wir haben in Rheinland-Pfalz einen sehr guten Platzausbau und einen soliden Personalschlüssel. Diese gute Ausgangsposition wird sich durch das Gesetz weiter verbessern. Ich lade Sie herzlich ein, sich auf den folgenden Seiten näher dazu zu informieren und die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zu finden. Überzeugen Sie sich selbst, dass wir mit dem neuen Gesetz den richtigen Weg für die Weiterentwicklung unserer Kitas gehen.
Alle Akteure der Kita-Landschaft in Rheinland-Pfalz leisten jeden Tag wertvolle Arbeit für die Kleinsten in unserem Land. Hierfür möchte ich mich sehr herzlich bei Ihnen bedanken. Nur gemeinsam können wir das Kita-Zukunftsgesetz erfolgreich in die Praxis bringen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Ihre
Dr. Stefanie Hubig
Ministerin für Bildung
(Hier finden sie sukzessiv Erneuerungen. Wir bitten um Geduld.)