Mit dem Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) stellt das Land die Kita-Landschaft in Rheinland-Pfalz auf eine neue gesetzliche Grundlage. Aber warum überhaupt ein neues Kita-Gesetz?
Einer der wesentlichen Gründe ist der sehr unterschiedliche Personalschlüssel der einzelnen Kitas in Rheinland-Pfalz. Zwar hat das Land insgesamt betrachtet im Durchschnitt bereits einen guten Personalschlüssel, jedoch ist die Kita-Landschaft sehr heterogen, das heißt, es bestehen große Unterschiede in der Personalausstattung zwischen den Kommunen. Eine Fachkraft war demnach im Jahr 2018 für 6,5 bis 11,4 Kindergartenkinder und im Krippenbereich für 2,8 bis 4,8 Kinder zuständig[1] – ein deutlicher Unterschied. Das Land muss also auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und gleichmäßige Angebote der Jugendhilfe hinarbeiten. Das neue Gesetz soll die bereits guten Standards sichern, sie verbessern und sie gleichmäßig etablieren, damit es landesweit eine transparente und vergleichbare Personalbemessung sowie eine Personalausstattung auf einem einheitlichen Niveau gibt. Das ist wichtig, um allen Kindern eine gute frühkindliche Bildung zu ermöglichen.
Darüber hinaus haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen seit 1991, als das letzte Kita-Gesetz für Rheinland-Pfalz erlassen wurde, wesentlich verändert. Mit dem Gesetz ist das Land damals schon vorweggegangen. So war Rheinland-Pfalz das erste westdeutsche Bundesland, das den Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr verankerte. Der bundesweite Anspruch darauf folgte erst 1996. Heute gibt es einen Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – das zeigt, wie sich Gesellschaft und in der Folge die Anforderungen an die Kindertagesbetreuung wandeln.
In Rheinland-Pfalz gehen die bisherigen Regelungen zwar von einer siebenstündigen Betreuungszeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs aus, können aber eine Betreuungslücke über die Mittagszeit bedeuten. Ab dem 1. Juli 2021 wird der Anspruchsumfang auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach dem KiTaG jedoch so geregelt sein, dass er grundsätzlich eine Betreuungszeit von sieben Stunden am Stück von Montag bis Freitag beinhaltet, die als Vormittagsangebot ausgestaltet werden soll.
Durch den früheren Eintritt der Kinder in die Kindertagesbetreuung und längere Betreuungszeiten hat zudem die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie deren Mitwirkung an Bedeutung gewonnen. Die Elternrechte werden durch verbindliche Mitbestimmungsprozesse von Elternvertretungen auf allen Ebenen gestärkt. Zugleich ist es für die Qualität der Betreuung wichtig, dass alle Verantwortlichen (Träger, Leitung, Fachkräfte, Eltern) unter Einbeziehung der Perspektiven des Kindes gut zusammenarbeiten. Deshalb wurde ein Gremium geschaffen, in dem alle Protagonisten gemeinsam über wesentliche Fragen und Entwicklungsperspektiven der Einrichtung beraten: der Kita-Beirat.
Eine pädagogische Fachkraft hat im Kita-Beirat explizit die Aufgabe, die im pädagogischen Alltag gewonnenen Perspektiven der Kinder in die Entscheidungsprozesse einzubringen, damit diese in den Beratungen der Erwachsenen berücksichtigt werden. Kinderperspektiven können dabei beispielsweise über alters- und entwicklungsgemäße Beteiligung herausgearbeitet werden. Damit setzt das Kita-Zukunftsgesetz das Ziel des Übereinkommens vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes in der aktuellen Fassung um, den Kindern bei der Gestaltung des Alltags in den Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege entwicklungsgerechte Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen. Auch dies begründet die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes.
Um allen Kindern gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen zu bieten, ist es essenziell, ihre unterschiedlichen Lebenssituationen und -bedürfnisse zu berücksichtigen und auf ihre Bedarfe zu reagieren. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz, das ein Sozialraumbudget vorsieht, wird u. a. Kita-Sozialarbeit gesetzlich ermöglicht, um einen sozialen Ausgleich zu schaffen, struktureller Benachteiligung entgegenzuwirken und inklusives Handeln zu unterstützen.
Eine Schlüsselfunktion in allen Tageseinrichtungen haben bei allen Aufgaben die Leitungskräfte. Sie tragen eine wesentliche Verantwortung, die Qualität der Einrichtungen sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Damit sie dem professionell nachgehen können, benötigen sie gute Rahmenbedingungen. Es ist daher notwendig, diese entsprechend zu gestalten. Deshalb wird erstmals Zeit für Leitungsaufgaben gesetzlich verankert und der Einsatz von Verwaltungskräften ermöglicht, um die Leitungskräfte bei ihren Aufgaben zu entlasten.
Alle Akteure, die für die Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz Verantwortung tragen, waren sich einig, dass das Finanzierungssystem vereinfacht werden soll. Bisher gab es neben einer Beteiligung des Landes an den Ist-Personalkosten gesondert ausgewiesene Förderstränge, die Erstattung der Beitragsfreiheit, den Betreuungsbonus, die Sprachförderung und das Fortbildungsprogramm. Mit dem neuen Gesetz werden diese in die Personalkostenförderung integriert, wodurch das Finanzierungssystem transparenter und effizienter wird.
Im Zusammenhang damit steht die Einführung eines webbasierten Administrations- und Monitoringsystems. So wird das Zuweisungsverfahren des Landes auch in der praktischen Umsetzung erleichtert und eine zeitnahe Abrechnung ermöglicht. Zudem können notwendige Datenerhebungen, beispielsweise die SGB-VIII-Statistik, damit durchgeführt werden, sodass diese Arbeit für alle Beteiligten ebenfalls erleichtert wird. Die webbasierte Administration bietet die Möglichkeit für ein gutes Monitoring, das die Qualität und Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung zuverlässiger abbilden wird als die heutigen Datenquellen. Somit wird die Verwaltung insgesamt professionalisiert und an heutige Anforderungen angepasst. Das System wird für alle transparenter.
Zusammenfassend kann man sagen: So, wie die Kinder in den Kitas heran- und irgendwann daraus herauswachsen, ist auch die Kita-Landschaft aus dem aktuellen Gesetz „herausgewachsen“. Das KiTaG stellt sie auf ein neues, festes und modernes Fundament.
[1] Ländermonitor frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung, 2019.
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Die Inhalte für Rheinland-Pfalz knüpfen dabei an die Regelungen des Kita-Zukunftsgesetzes an. Alle Infos zum Gute-KiTa-Gesetz finden Sie hier.