Sprachförderung
Wie erfolgt sprachliche Bildung/Sprachförderung?
Für eine entwicklungsgemäße Förderung ist die Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklungsprozesse (unter Beachtung der pädagogischen Konzeption und des Datenschutzes) erforderlich. Bestandteil dieser Beobachtung und Dokumentation ist die Sprachentwicklung der Kinder. Sie wird mit dem neuen Gesetz durch eine alltagsintegrierte und kontinuierliche Sprachbildung gefördert (§ 3 Abs. 3 KiTaG).Bisher erfolgt die Finanzierung von Sprachfördermaßnahmen im Rahmen zusätzlicher Budgets, die das Land zur Verfügung stellt. Die Budgets nach der Verwaltungsvorschrift „Sprachliche Bildung und Sprachförderung in Kindertagesstätten“ werden zum letzten Mal für das Förderjahr 2020/2021 zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung zusätzlicher Budgets entfällt künftig. Die alltagsintegrierte Sprachförderung wird Bestandteil der Personalkostenerstattung.
Dies bedeutetfür die Sprachförderkräfte:
Bisher wird die Sprachförderung durch zusätzlich qualifizierte Personen durchgeführt (Sprachförderkräfte), die für diesen Zweck zu einer bestimmten Zeit in der Woche in die Kita kommen.
Mit dem neuen KiTaG wird verdeutlicht, dass die sprachliche Bildung aus dem Team heraus erfolgt. Eine ausgebildete Sprachförderkraft (9 Module Qualifizierung „Mit Kindern im Gespräch“ oder eine qualifizierte Fachkraft nach dem „Bundesprogramm Sprach-Kitas“) ist fester Bestandteil des Teams und/oder es sind alle Team-Mitglieder qualifiziert!
Dies bedeutet für die/den Sprachbeauftragte/-n:
Erstmals wurde mit der Verwaltungsvorschrift „Sprachliche Bildung und Sprachförderung in Kindertagesstätten“ vom 27.01.2017 die Funktion der/des Sprachbeauftragten eingeführt. Er/Sie begleitet das Thema in der Einrichtung und ist – gemeinsam mit der Leitungskraft – verantwortliche Ansprechperson für das Thema Sprache. Fortbildungen zum Thema Sprache sind erforderlich, die neunmodulige Qualifizierung erwünscht.
Nun wird die Funktion der/des Sprachbeauftragten verfestigt. Aufgrund der seit 2017 gemachten Erfahrungen soll eine/ein Sprachbeauftragte/-r zum Einsatz kommen. Die Anforderungen an die Qualifikation werden verstärkt. Sprachbeauftragte, die auf Basis des Landesfortbildungscurriculums qualifiziert sind und entsprechend über Sprachförderstrategien sowohl für die additive Sprachförderung als auch die alltagsintegrierte sprachliche Bildung verfügen, sollen die alltagsintegrierte Sprachbildung besonders im Fokus behalten. Ziel ist es, dass die für die Sprachbildung beauftragte Person sicherstellt, dass alle Fachkräfte des Teams einer Einrichtung gemeinsam für eine alltagsintegrierte Sprachbildung Verantwortung übernehmen. Sprachbeauftragte sollen die neunmodulige Qualifizierung als Sprachförderkraft absolviert haben. Die Teilnahme an der Qualifizierungsreihe ist auch nach dem 01.07.2021 möglich.
Die zusätzlichen Fachkräfte aus dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ (Sprachexpertinnen/-experten) können eine Bescheinigung zur adäquaten Anerkennung ihrer Qualifizierung erhalten. Bislang externe Sprachförderkräfte können bei entsprechender Ausbildung in das Team integriert werden (Beachtung der Überarbeitung der Fachkräftevereinbarung!). Das heißt, ggf. muss keine weitere Fachkraft die neunmodulige Reihe besuchen. Der Besuch der Qualifizierungsreihe wird aber grundsätzlich allen Fachkräften empfohlen.
Sprachbeauftragte werden über das webbasierte Administrations- und Monitoringsystem abgebildet. Es können auch mehrere Fachkräfte eines Teams Sprachbeauftragte sein.
In Zusammenarbeit mit der Uni Koblenz-Landau werden Konzepte für Teamfortbildungen sowie Fortbildungen in Leitungskonferenzen entwickelt.
Für Teamsitzungen oder Arbeitsgemeinschaften können auch die Fortbildungsreferentinnen/-referenten, die die Qualifizierungsreihe durchführen, angesprochen werden.
Dies bedeutet für die Finanzierung der Sprachförderung:
Die bisher in Form eines zusätzlichen Budgets bereitgestellten Mittel in Höhe von 6,5 Mio. Euro pro Jahr werden in die Personalbemessung integriert. Außerdem werden den Kommunen zusätzlich 8,6 Mio. Euro gezahlt, sodass 15,1 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Der Betrag wird wie alle Personalkostenzuschüsse dynamisiert, also jährlich erhöht. Das heißt:
- Sprachförderung steht nicht mehr unter Haushaltsvorbehalt.
- Das Personal kann unbefristet eingestellt werden.
- Die Höhe der Mittel wird automatisch an die Zahl der Plätze und die mit dieser verbundenen Personalbemessung angepasst.
Was bleibt unverändert?
Sprachliche Bildung ist Aufgabe jeder Fachkraft. Sprachförderung erfolgt in der Regel alltagsintegriert. Bei besonderem Förderbedarf können Kinder auch in Kleingruppen und/oder individuell gefördert werden. Die Grundlage für die Sprachförderarbeit ist das Landescurriculum „Mit Kindern im Gespräch“. Sprachförderkräfte/Sprachbeauftragte werden im Rahmen einer neunmoduligen Fortbildungsreihe qualifiziert.
- Auch an der Sprachförderung nach §64a Schulgesetz ändert sich nichts.
(Stand: April 2021)
(Der Inhalt dieser Seite steht Ihnen in der rechten Spalte zum Download zur Verfügung.)