Der Landtag hat am 21. August 2019 das Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) verabschiedet und damit einen umfassenden Veränderungsprozess angestoßen.
Erste Regelungen des Gesetzes sind bereits in 2019 in Kraft getreten. Die freien Träger erhalten höhere Zahlungen für Qualitätssicherung und Qualitätsweiterentwicklung. Ebenso sind in Vorgriff auf das Sozialraumbudget die Mittel für Kita!Plus: Kita im Sozialraum deutlich erhöht.
Seit 1. Januar 2020 gilt außerdem in allen Einrichtungen: Beitragsfrei ab zwei! Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr besuchen nun auch Krippen gebührenfrei. Das ist ein wichtiger Schritt, um allen Kindern den Zugang zu guter frühkindlicher Bildung zu öffnen.
Derzeit erarbeitet das Ministerium für Bildung die Rechtsverordnungen zum Gesetz. Hier wird es, ähnlich wie heute, eine Verordnung mit Regelungen für die Elternmitwirkung geben, außerdem eine Verordnung für den neuen Kita-Beirat und eine allgemeine Ausführungsverordnung, in der zum Beispiel der Rahmen zur Verwendung des Sozialraumbudgets, Näheres zur Bedarfsplanung und Toleranzregelung sowie zum webbasierten Administrations- und Monitoringsystem formuliert werden. Diese Verordnungen erarbeiten wir unter Einbeziehung der Hinweise, die wir von den Kita-Spitzen erhalten. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Beteiligten ihre Anliegen frühzeitig in den Prozess einbringen können. Vorgesehene Inhalte der Rechtsverordnung sind bereits in einem Eckpunktepapier auf dem Kita-Server eingestellt, sodass alle die Möglichkeit haben, Einblick zu nehmen, und parallel mit den Planungen vor Ort begonnen werden kann.
Darüber hinaus wird die Fachkräftevereinbarung gemeinsam mit den Kita-Spitzen an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst und unter Einbezug aktueller fachwissenschaftlicher Diskussionen überarbeitet.
Das Sachkostenprogramm in Höhe von 13,5 Millionen Euro, mit dem wir die Ausstattung der Kita-Küchen, subsidiär Ess- und Ruheräumen, unterstützen, ist fertiggestellt. Das Bildungsministerium hat darüber Ende Januar 2020 mit einem Schreiben der Ministerin sowie per Pressemitteilung informiert. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist für das Programm die zuständige Bewilligungsbehörde. Vom Landesamt erhalten die entsprechenden Akteure derzeit auch weitere Hinweise. Wir haben ein Verfahren gewählt, das eine zügige Antragstellung und Abwicklung ermöglicht, um so die Träger der Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei ihren Aufgaben unterstützen zu können.
Darüber hinaus wurden, wie erwähnt, die Mittel für „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“ erhöht: in 2019 um zusätzlich 2,1 Millionen Euro, in 2020 stehen 22,2 Millionen Euro und in der ersten Jahreshälfte 2021 11,1 Millionen Euro bereit. Damit wird die Weiterentwicklung von Kitas in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf gefördert. Konkret können die Mittel eingesetzt werden für Personalkosten, für den Auf- und Ausbau von Kooperationsstrukturen, für die Umsetzung von Projekten, für die räumliche Ausstattung und die Konzeptentwicklung für niedrigschwellige Zugänge der Familien zu Beratung, die Unterstützung der Selbstorganisation und Selbsthilfe der Familien sowie die prozesshafte Begleitung der Einrichtung.
Ab dem 01. Juli 2020 geht Kita!plus mit neuen Akzentuierungen in die Regelungen des Sozialraumbudgets über. Um dieses Budget zielführend einzusetzen, legt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Mittelverteilung eine Konzeption zugrunde, die sich an der sozialräumlichen Situation der Tageseinrichtungen orientiert (vgl. § 19 Abs. 2 Satz 3 des rheinland-pfälzischen KiTaG und § 80 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) und den im Jugendamtsbezirk zu erwartenden besonderen Bedarfen Rechnung trägt. Mit dem Sozialraumbudget wird dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Möglichkeit gegeben, nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung von Mitteln für Personalkosten zu entscheiden, die er mit Blick auf seine individuelle Situation für nötig und richtig erachtet. Die erhöhten Mittel für Kita!Plus: Kita im Sozialraum unterstützen einen guten Übergang zu den Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialraumbudgets.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Umstellung der Betriebserlaubnisse in allen Einrichtungen, die insbesondere aufgrund der Umstellung von einem gruppenbezogenen zu einem platzbezogenen Personalbemessungssystem notwendig wird. Das zuständige Landesjugendamt wurde personell verstärkt, um eine individuelle Beratung aller Einrichtungen und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Die Kolleginnen und Kollegen des Landesamtes sind mit vielen Akteuren vor Ort aktuell im Gespräch, damit wir gemeinsam die Umstellung schaffen. Vielerorts erfolgt bereits in abgestimmter Weise eine vor-Ort-Beratung der Einrichtungen durch das Landesamt und die Jugendämter, um die Entwicklungspotentiale der Einrichtung für ein bedarfsgerechtes Angebot im Sinne des Gesetzes sowie den Übersetzungsprozess vom gruppen- in das platzbezogene System vorzunehmen.
Alle Kita-Akteure in Rheinland-Pfalz arbeiten derzeit in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich daran, das Gesetz in die Praxis zu bringen. Wichtige Punkte, Neuerungen und Entwicklungen werden an dieser Stelle regelmäßig aktualisiert.