Ergänzende Bildungsangebote in der Kita
Kindertagesstätten haben den Auftrag die Teilhabe aller Kinder an Bildungsprozessen zu fördern und Benachteiligungen gezielt entgegen zu wirken. Beitragspflichtige Angebote sind im Hinblick auf das Ziel der Chancengleichheit in Kitas deshalb kritisch zu sehen. Angebote in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen müssen grundsätzlich allen Kindern offen stehen und dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, ob die Eltern hierfür einen gesonderten Beitrag zahlen. Dies gilt für Musikangebote ebenso, wie für Angebote in der Bewegungserziehung oder in Fremdsprachen. Wenn ein Förderverein die Kosten übernimmt, gibt es keine Einwände dagegen. Diese zusätzlichen Angebote müssen während der Öffnungszeiten des Kindergartens nicht nur für Beitragszahler, sondern für alle Kinder offen stehen. Niemand darf ausgeschlossen werden. Der Träger ist jedoch nicht daran gehindert, seine Einrichtung außerhalb der Öffnungszeit für zusätzliche entgeltliche Angebote zur Verfügung zu stellen.
Zurückstellungen - spätere Einschulung
Nach wie vor erreichen die Abteilung Frühe Bildung sowie die Grundschulabteilung des Bildungsministeriums Fragen zum Thema Zurückstellungen von schulpflichtigen Kindern vom Schulbesuch. Um Unklarheiten zu begegnen haben die Fachreferate ein gemeinsames Schreiben verfasst.
Publikationen zum Thema Übergang Kita-Grundschule