Über uns
Wir, die Abteilung 5 des Ministeriums für Bildung, beschäftigen uns mit allen Themen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren.
Die frühkindliche Bildung ist in unserem Bereich verankert. Zudem werden die Themen Ganztag und schulische Unterstützungsangebote hier bearbeitet.
Gemeinsam mit anderen Akteurinnen und Akteuren schafft die rheinland-pfälzische Landesregierung die strukturellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung und Weiterentwicklung des Kita-Systems in Rheinland-Pfalz. Grundlage für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind insbesondere die §§ 22-26 SGB VIII sowie das Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung vin Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) und die Landesverordnung zur Ausführung von Bestimmungen des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaGAVO).
Mit der konstituierenden Sitzung des 17. rheinland-pfälzischen Landtags am 18. Mai 2016 wurden Ressortzuschnitte der Landesregierung vereinbart. Der Bereich der Kindertagesstätten befindet sich seither unter Leitung von Frau Ministerin Dr. Stefanie Hubig, SPD im Ministerium für Bildung (BM). Am 14. März 2021 haben sich die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz erneut für die Regierung der drei Parteien: SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entschieden. Im gemeinsamen Koalitionsvertrag „Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz – 2021 bis 2026“ der drei Parteien ist dem Thema Bildung das erste Kapitel gewidmet. Das Regierungsziel lautet: beste Bildung für alle Kinder!
Im Bereich frühkindliche Bildung sind im Koalitionsvertrag folgende Schwerpunkte auszumachen: Kita-Gesetz, Fachkräftesicherung und -gewinnung, Digitalisierung, Partizipationskultur/Demokratiebildung, Übergang Kita - Grundschule, Transferagentur weiterführen.
„Eine gute Zukunft fängt bei unseren Kleinsten in den Kitas an: Wir wollen in allen Kitas in Rheinland-Pfalz sehr gute Rahmenbedingungen zum Aufwachsen und Lernen schaffen. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz haben wir eines der modernsten Kita-Gesetze Deutschlands. Wir haben die Gebührenfreiheit ausgeweitet, sorgen flächendeckend für eine gute Betreuungsqualität in den Kitas und verbessern weiter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
(Koalitionsvertrag 2021 bis 2026, S. 14)