Unsere Partner
In § 82 des SGB VIII sind die Aufgaben der Länder im Bereich der Jugendhilfe und damit gleichzeitig auch die Arbeitsgrundlage der Referatsgruppe 951 „Frühkindliche Bildung“ formuliert. Die oberste Landesjugendbehörde hat danach zum einen die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Gleichzeitig haben die Länder auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzuwirken und die Jugendämter und Landesjugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) ist das Fachgremium der für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder. Sie berät und beschließt über wichtige sowie grundsätzliche Angelegenheiten der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Gemeinsam werden rechtliche, fachliche und politische Fragen abgestimmt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Insbesondere Themen der Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, des Medienschutzes oder zur Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Familienpolitik sind regelmäßig Gegenstand der Beratungen. Dabei wird häufig mit anderen Fachministerkonferenzen, z. B. der Kultusministerkonferenz, zusammengearbeitet.
Das Landesjugendamt unterstützt die örtliche Jugendhilfe, die Jugendämter und die Träger der freien Jugendhilfe bei ihrer Arbeit. Wesentliche Grundlage der Arbeit des Landesjugendamtes ist § 85 Absatz 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Im Mittelpunkt des Aufgabenspektrums stehen:
- Beratung,
- Entwicklung von Empfehlungen,
- Förderung der Zusammenarbeit,
- Planung und Förderung von Modellvorhaben,
- Fortbildung,
- Mittelvergabe und finanzielle Förderung im gesamten Aufgabenspektrum der örtlichen Jugendhilfe.
Dazu kommen der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen sowie Aufgaben, die dem Landesjugendamt durch andere Gesetze zugewiesen sind.
Da das Landesjugendamt als zweigliedrige Behörde angelegt ist, werden die Aufgaben des Landesjugendamtes gemeinschaftlich von der Verwaltung des Landesjugendamtes und dem Landesjugendhilfeausschuss wahrgenommen.
Wichtiger Kooperationspartner ist das Referat 37 des Landesjugendamtes, das zuständig ist für die Erfüllung des Auftrags zum Schutz von Kindern in Einrichtungen, für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen und für die Beratung von Jugendämtern, Trägern und Einrichtungen. Es sorgt für die Einhaltung der durch das Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung vin Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) und die Landesverordnung zur Ausführung von Bestimmungen des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaGAVO) vorgegebenen Standards und prüft im Bereich der Personalkostenförderung die Verwendungsnachweise für die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen. Es berät Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung und unterstützt die Verwaltung der Jugendämter bei der Abwicklung der Fördermaßnahmen und wirkt auf eine einheitliche Auslegung der Förderkriterien hin. Die Aufgaben des Referates werden dezentral in Mainz, Landau, Trier und Koblenz für die jeweilige Region wahrgenommen.
Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut ist wie das Referat 37 auch im Landesjugendamt angesiedelt und erfüllt zu einem wesentlichen Teil den Fortbildungsauftrag des Landesjugendamtes. Es entwickelt Fort- und Weiterbildungsangebote für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch für andere Fachkräfte der sozialen Arbeit.
Als öffentlicher Jugendhilfeträger sind die Jugendämter für die Erfüllung der in § 2 SGB VIII genannten Aufgaben der Jugendhilfe zuständig. Diese umfassen „Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien“. Zu diesen Aufgaben gehören auch nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (§§ 22 bis 25 SGB VIII). Das Jugendamt hat die Gesamtverantwortung für die Planung, die Steuerung und die Finanzierung der Aufgaben. Einen Teil der Aufgaben im Jugendhilfebereich delegiert das Jugendamt an freie Träger.
Weitere wichtige Ansprechpartner sind für uns die Spitzenverbände bei Kirchen und Kommunen sowie deren zahlreiche Untergliederungen. In den kirchlichen Strukturen sind der Beauftragte der Evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz sowie das Katholische Büro Mainz, Kommissariat der Bischöfe Rheinland-Pfalz zu nennen. Ein weiterer Partner ist der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V., in dem sich in Rheinland-Pfalz fünf freigemeinnützige Verbandsgruppen, die insgesamt 12 Mitglieds-Verbände umfassen, zusammengeschlossen haben. Innerhalb der kommunalen Strukturen sind dies der rheinland-pfälzische Landkreistag, der Städtetag sowie der Gemeinde- und Städtebund.
Die Eltern der Kinder in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten werden auf Landesebene durch den Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP) vertreten.
Eine Besonderheit in Rheinland-Pfalz stellt das Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit Rheinland-Pfalz (IBEB) dar. Das Institut wurde vom Kinder- und Jugendministerium initiiert und von diesem gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium und der Hochschule Koblenz entwickelt. Das Institut gehört zum Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz und hat den Zweck, der Darstellung, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz inklusive der Aus- und Fortbildungen.
Aufgaben des Institutes sind u.a.
- Qualitätsoptimierung, Qualitätssicherung, Qualitätskommunikation und Qualitätsentwicklung in Kindertagesbetreuung und sonstigen institutionellen und informellen Settings in Rheinland-Pfalz,
- Beratung der Akteure im Feld der Kindertagesbetreuung in allen relevanten Fragestellungen,
- Erstellung von fachlichen und fachpolitischen Expertisen in Fragen der Kindheitswissenschaften sowie fachwissenschaftliche und fachpolitische Beratung,
- Nutzbarmachung von Erkenntnissen aus Forschung und Lehre für Tageseinrichtungen für Kinder, für die Aus- und Fortbildung in Rheinland-Pfalz sowie für den Transfer zwischen Forschung, Praxis und Öffentlichkeit,
- Vertretung und Vernetzung in Fachgremien auf Landes- und Bundesebene,
- Publikationen und Fachtagungen, Öffentlichkeitsarbeit.
Das Institut umfasst vier Arbeitsbereiche, deren Aufgabenstellungen in Forschung und Lehre das gesamte Spektrum institutioneller Bildungs- und Sozialisationsprozesse von der frühen Kindheit bis in das Jugendalter beinhalten. Dabei ist die interkulturelle Bildung integraler Bestandteil mehrperspektivischer Forschung und universitärer Lehrangebote.
Die Abteilung „Frühkindliche Bildung“ des Ministeriums für Bildung arbeitet insbesondere mit dem Arbeitsbereich Pädagogik der frühen Kindheit zusammen.
Der Arbeitsbereich befasst sich mit allen Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Familie und außerschulischen Institutionen von der Geburt bis zum Beginn der Grundschulzeit.
Die Pädagogik der frühen Kindheit ist eine Fachrichtung der Erziehungswissenschaft, die sich in den letzten Jahren dynamisch weiterentwickelte. Sie wird am Campus Landau seit Einführung des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft 1970 angeboten und gehört zu den am häufigsten gewählten Studienrichtungen am Campus.
Quelle: http://www.uni-koblenz-landau.de/de/landau/fb5/bildung-kind-jugend und http://www.uni-koblenz-landau.de/de/landau/fb5/bildung-kind-jugend/paedagogik-der-fruehen-kindheit (Zugriff am 14.02.2018)