Page 141 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
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     • Maßnahmen der Kooperation mit den Kindergärten und Kindertagesstätten. Der Rahmenplan Grundschule ist Grundlage für die fachliche Qualitätssicherung und -entwicklung in Grundschulen (www. grundschule.bildung-rp.de). „Die gesamte Arbeit der Grund- schule steht unter dem Auftrag, jedem einzelnen Kind grund- legende Bildung im Sinne des § 1 SchulG zu ermöglichen. Dies bedeutet zum einen, die konkrete Lebenswirklichkeit des Kin- des, seine Wahrnehmungen, Reflektionen und Handlungs- möglichkeiten zum Ausgangspunkt des Bildungsprozesses zu machen. Zum anderen geht es darum, Chancen für die Teil- habe am kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben un- serer Gesellschaft zu eröffnen.“17 Der Rahmenplan Grund- schule zeigt, dass Bildungs- und Lernprozesse der Kinder nach Übergang in die Grundschule eine altersgerechte Weiterfüh- rung erfahren. Die individuellen Entwicklungs- und Lernpro- zesse des Kindes werden in beiden Einrichtungen, Kinder- tagesstätte und Grundschule, unterstützt und gefördert. Kindertageseinrichtung und Grundschule sind zur Koopera- tion gemeinsam mit den Eltern gefordert im Sinne einer ganz- heitlichen Bildungsbiografie der Kinder. 17 Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend (Hrsg.): Rahmenplan Grund­ schule. Mainz 2002     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 140 01.09.2020 12:22:57 Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Grundschule Rahmenplan Grundschule 140            


































































































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