Page 191 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
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     § 22 Abs. 2 SGB VIII (Unterstützung und Ergänzung der Erziehung und Bildung in der Familie) §80 Abs.1 Nr.2 SGB VIII (Bedarfsplanung unter Berücksichtigung der Wünsche, Be- dürfnisse und Interessen der Personensorgeberechtigten) Nachweismöglichkeiten • Die Vielfalt und Heterogenität familiärer Lebensformen wird respektiert. • Es gibt ein wertschätzendes Interesse an den jeweiligen Wirklichkeiten und Erfahrungszusammenhängen der Familien. • Die Kompetenzen der Familie und ihrer einzelnen Mitglieder werden wahrgenommen. • Der Träger orientiert sich – unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bedarfsplanung – bei der Umsetzung des pädagogischen und strukturellen Angebotes der Kinder- tagesstätte an den Bedürfnissen der Familien. • Der kulturelle, weltanschauliche und religiöse Kontext der Kinder und Familien wird geachtet und bei der Pla- nung im Alltag berücksichtigt. Die sprachlichen und kommunikativen Möglichkeiten der Familien werden berücksichtigt. • Kindern werden Entwicklungschancen eröffnet, die von den Eltern mitgetragen werden. • Die Einrichtung hat Kenntnis über familienunterstützende Angebote im Einzugsbereich der Kindertagesstätte und informiert darüber. Konkretisierung • Die Konzeption weist aus, dass sich die Einrichtung an den Bedürfnissen der Familien orientiert.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 190 01.09.2020 12:23:11 Eltern und Familien Ind ikatoren 190            


































































































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