Page 21 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
P. 21

     verbindlichere Umsetzung von Bildungsbereichen wurde be- fürwortet. Die Jugendministerkonferenz hat darauf reagiert. In einem Be- schluss vom 18. April 2002 heißt es: Die Jugendministerkon- ferenz „will mit diesem Beschluss den Stellenwert frühkindli- cher Bildungsprozesse und die Bildungsleistungen der Kindertagesstätten hervorheben und – angesichts der neuen Herausforderungen an die Förderung von Kindern – zugleich die Notwendigkeit einer neuen Bildungsoffensive betonen.“ Im Mai 2004 hat die Jugendministerkonferenz wie auch im Juni 2004 die Kultusministerkonferenz den „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertagesein- richtungen“ vorgelegt, der eine Verständigung der Länder über die Grundsätze der Bildungsarbeit der Kindertagesstätten dar- stellt. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass die Länder zur Stärkung des Elementarbereichs besonderes Gewicht auf die Konkretisierung und qualifizierte Umsetzung des Bildungsauf- trages legen. Konsequenterweise liegt der inhaltliche Fokus dieser Empfeh- lungen in erster Linie auf der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages von Kindertagesstätten, ohne die Trias von Bildung, Erziehung und Betreuung als Gesamtauftrag der Kindertagesstätte aus dem Blick zu verlieren. Die vorgelegten Bildungs- und Erziehungsempfehlungen rich- ten sich an alle Formen der Kindertagesbetreuung in Rhein- land-Pfalz und damit an alle Altersgruppen, auch wenn entwicklungsgemäß bestimmte Bildungsbereiche zu unter- schiedlichen Zeitpunkten für die Kinder an Bedeutung gewin- nen. Die Begriffe Kindertagesstätte und Kindertageseinrich- tung werden in den Empfehlungen synonym verwendet.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 20 01.09.2020 12:22:23 Einführung 20            


































































































   19   20   21   22   23