Page 94 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
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     6.1 Räumliche Gestaltung der Kindertagesstätte Kinder haben einen natürlichen Drang, ihre Umwelt zu erfor- schen und deren Eigenschaften und Möglichkeiten kennen zu lernen. Die Raumgestaltung der Kindertagesstätte übt einen entscheidenden Einfluss auf die Komplexität und Vielfältig- keit der Möglichkeiten aus, die sich den Kindern bei ihrer Er- forschung von Welt bieten. Ziel muss es sein, die Gestaltung der Räumlichkeiten im Hinblick auf deren die Bildungstätig- keit der Kinder anregenden Charakter regelmäßig zu hinter- fragen. Dabei sollten die Kinder in ihren Reaktionen auf räumliche Elemente und Eigenschaften beobachtet und diese Beobachtung bei der weiteren Raumgestaltung berücksichtigt werden. Raumgestaltung beinhaltet nicht nur vorhandene Spielmaterialien, sondern bezieht sich zum Beispiel auch auf die Gestaltung der Wände. So sind beispielsweise unrealisti- sche verniedlichende Darstellungen von Gegebenheiten der Umwelt in den Kindertagesstätten zu vermeiden. Die wachsende Bedeutung der familienunterstützenden und ergänzenden Betreuung und Erziehung und der zunehmende Bedarf an Einrichtungen für Kinder unter drei Jahren, für Kin- dergartenkinder und für schulpflichtige Kinder erfordert eine an den Bedürfnissen der Kinder orientierte räumliche Ausge- staltung. Das Konzept der erweiterten Altersmischung und der offenen Gruppen erfordert bedarfsgerechte planerische Lö- sungen im Raumprogramm. Der Zusammenhang zwischen räumlichen Bedingungen und pädagogischen Zielsetzungen ist dabei zu beachten. Die enge Begrenzung des Gruppenraums ist zu überwinden und alle Räume des Hauses sollen für Kin- der bespielbar und erfahrbar gemacht werden. Eigene Erfah- rungsmöglichkeiten bieten Orte wie Flure, Treppen aber auch     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 93 01.09.2020 12:22:40 Methodische Aspekte – die Kindertagesstätte als Lern- und Erziehungsfeld Bedeutung der Raumgestal- tung für Bil- dungsprozesse 93            


































































































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