Das Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) ist inzwischen seit über vier Jahren in Kraft. Seitdem haben wir ein neues Personalisierungssystem, den Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden, die Gewährung von Leitungsdeputaten und Deputaten für Praxisanleitung, den Kita-Beirat und das Sozialraumbudget. Mit dem Rechtsanspruch auf eine Betreuung von sieben Stunden am Stück ist verbunden, dass vor Ort bedarfsgerechte Angebote für eine Mittagsverpflegung gefunden und bereitgehalten werden. Für diese vielschichtigen Veränderungen wurden lange Übergangsfristen vorgesehen, damit alle Verbesserungen gut umgesetzt werden konnten.

Eine wertvolle Unterstützung auch bei der Umsetzung des Kitagesetzes und eine gute Ergänzung zu klassischen Fortbildungsformaten und Fachberatung sind die seit langen Jahren im Land bewährten Konsultationskindertageseinrichtungen. Sie bieten zu aktuellen pädagogischen Themenfeldern Beratung und Fortbildungsmöglichkeiten in vielfältiger Form für ganze Teams, Einzelpersonen, Fachschulen und das interessierte Fachpublikum an und entwickeln dadurch auch ihr eigenes Themengebiet weiter, was grundsätzlich als Bereicherung empfunden wird.

Ein derzeit sehr prominentes Thema ist die für viele Einrichtungen und ihre Träger bedeutende Frage des Personalmanagements. Eine Verlässlichkeit und eine Kontinuität in der Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder und ihre Eltern gewährleisten zu können, erfordert Maßnahmen in Bezug auf die Gewinnung von Fachkräften und ihre Sicherung. Neben der großen Fachkräftekampagne hat das Land diesbezüglich gemeinsam mit der für die rheinland-pfälzische Kindertagesbetreuung zuständigen Verantwortungsgemeinschaft etliche Maßnahmen initiiert, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, wie beispielsweise das Aktionsforum Fachkräftesicherung und -gewinnung oder die Überarbeitung der Fachkräftevereinbarung. Hier erhielten unter anderem Träger von Kitas deutlich erweiterte Möglichkeiten, multiprofessionelle Teams unter Beibehaltung einer hohen Fachlichkeit zu bilden und Funktionsstellen einzurichten.

Um Fachkräfte zu gewinnen, ist aber auch die Ausbildung von großer Bedeutung. Gerade auch in den Praxisphasen in den Einrichtungen.

Ein nicht weniger prominentes Thema ist und bleibt die entwicklungsgerechte, alltagsintegrierte sprachliche Bildung in den Kindertageseinrichtungen. Sprachliche Bildung ist Aufgabe einer jeden Fachkraft. Zudem nimmt eine Sprachbeauftragte/ein Sprachbeauftragter die besondere Rolle ein, das gesamte Kitateam immer wieder zur sprachlichen Bildung anzuregen und auf vielfältige Art und Weise zu unterstützen. 

In dem Zusammenhang steht auch eine gute Vorbereitung auf den Übergang zur Grundschule. An dieser Schnittstelle können sich ganze Bildungsbiographien entscheiden. Wie wesentlich es ist, dass Kinder im Rahmen dieses Übergangs im Mittelpunkt stehen und sie selbst sowie ihre Eltern und Sorgeberechtigte aktiv am Übergang beteiligt werden, zeigt das vom Ministerium für Bildung geförderte Projekt „Diskursive Qualitätsentwicklung bedarfsgerechter Übergänge (DebÜ)“ des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung (IBEB). Gelingt es, dass ein Kind gestärkt aus dem Systemwechsel hervorgeht, ist die Chance groß, dass es seinen weiteren Lebensweg mit all seinen Herausforderungen gut meistern wird. 

Die Beteiligung von Kindern ist nicht nur für einen gelingenden Übergang in die Kita notwendig. Sie ist die Grundlage ihrer demokratischen Bildung. Demokratiebildung ist ein Element der Erziehung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, wozu auch die Erziehung zu Werten wie Gerechtigkeit und Toleranz gehört. Träger, Fachberatung, Leitung, Erzieherinnen und Erzieher sowie Eltern sind gemeinsam gefordert, immer wieder an der (Weiter)Entwicklung einer Beteiligungskultur und Wertehaltung zu arbeiten und tragen eine besondere Verantwortung für die Qualität in der Einrichtung. Die rechtliche Verankerung des Kita-Beirats (§ 7 KiTaG) unterstützt diese Entwicklung. 

Für diese und etliche weitere Themenschwerpunkte sind Konsultationskitas sehr wichtige Bausteine. Sie können zu ihren Schwerpunktthemen an ihren eigenen Ideen und Möglichkeiten zur Umsetzung arbeiten und diese über das Konsultationsangebot an andere Kitas weitergeben. Neben Präsenzveranstaltungen eignen sich durchaus auch digitale Angebote, die sich inzwischen sehr bewährt haben und beibehalten werden sollen, da dieses niedrigschwellige, ortsunabhängige Konsultationsangebot auch über große Distanzen genutzt werden und so noch mehr Einrichtungen erreichen kann. 

Als Konsultationskita werden Sie jährlich mit bis zu 15.000, - € vom Land Rheinland-Pfalz gefördert. Zudem werden Sie sowohl vom Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum (SPFZ) als auch vom Ministerium für Bildung in ihrer Konsultationsarbeit begleitet und erhalten die Möglichkeit, sich mit anderen Konsultationskitas und Fachschulen regelmäßig auszutauschen.

Die Kooperation mit den Fachschulen und die enge Verzahnung von Theorie und Praxis hat sich bewährt. Schülerinnen und Schüler an Fachschulen können dadurch frühzeitig Einblick in gute Kitaarbeit erhalten, mit erfahrenen Fachkräften diskutieren und eigene Vorstellungen entwickeln. Damit stellt das Konsultationsangebot auch eine Unterstützung für Fachschullehrerinnen und -lehrer dar.

 

Als Konsultationskita machen Sie sich auf den Weg der prozesshaften Umsetzung eines konkreten pädagogischen Schwerpunktes und sind mutig, Dinge auszuprobieren, abzuändern, zu überprüfen oder zu verwerfen. Sie möchten Einblicke in Konzeptarbeit, Teamentwicklung und die Gestaltung von Veränderungen geben – analog und digital. Sie möchten die Zusammenarbeit mit Fachschulen voranbringen und sind an einer starken Theorie-Praxis-Verzahnung interessiert. Sie sehen einen gegenseitigen Austausch mit anderen Einrichtungen als Bereicherung Ihrer eigenen Arbeit an.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung für die neue Staffel!

Neue Konsultationskita-Runde 2027 – 2030 gestartet

Gibt es ein Schwerpunktthema in Ihrer Einrichtung, mit dem Sie sich besonders intensiv beschäftigen? Liegt vielleicht bereits ein gutes Konzept zur Umsetzung vor oder arbeiten Sie daran? Hätten Sie außerdem Interesse, Ihr Thema anderen Kindertageseinrichtungen nahezubringen? Dann können Sie sich ab sofort beim Ministerium für Bildung für vier Jahre im Rahmen des inzwischen 7. Durchgangs mit Ihrem Thema als Konsultationskindertageseinrichtung bewerben. 

Es erwarten Sie spannende Jahre, in denen Sie nicht nur anderen Kita-Teams die Möglichkeit bieten sich fortzubilden, sondern in denen gleichzeitig Ihr eigenes Team durch die Konsultationsarbeit eine große Weiterentwicklung erfahren kann. 

Wir freuen uns ab sofort auf Ihre Bewerbung!

Definition

Konsultationskitas sind Fortbildungseinrichtungen aus der Praxis für die Praxis.

Konsultationskitas zeichnen sich durch einen konzeptionell verankerten Themenschwerpunkt aus, der in der Einrichtung im Rahmen der pädagogischen Arbeit professionell und konsequent umgesetzt wird. Das Team der Einrichtung kann sich und sein Konzept zielgruppengerecht und öffentlichkeitswirksam darstellen. Konsultationskitas sind Einrichtungen, die pädagogischen Fachkräften, Lehrerinnen und Lehrern, Kindertagespflegepersonen, Teams, Trägern oder Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik in unterschiedlichen Fortbildungs- und Informationskontexten zur Verfügung stehen. Gleichzeitig arbeitet die Konsultationskita gemeinsam mit einer Fachschule an einem Kooperationskonzept. 

Jede Konsultationskita entscheidet sich für einen der folgenden Themenschwerpunkte:

Folgende Beschreibungen und Fragestellungen sollten im Rahmen der Bewerbung bei der Darstellung Ihres gewählten Themenschwerpunktes Berücksichtigung finden. Bei der jeweiligen Auflistung geht es nicht um ein richtig oder falsch, sondern vielmehr darum, ein Gesamtbild von der Einrichtung und ihrem thematischen Schwerpunkt zu erhalten.

Verlässliche Kita-Öffnungszeiten sind für Kinder und ihre Eltern von zentraler Bedeutung. Kinder haben ein Recht auf Betreuung, Bildung und Erziehung. Eltern müssen sich auf stabile Zeiten verlassen können. Aufgabe des Trägers ist es, die vorgesehene personelle Besetzung mit pädagogischen Fachkräften grundsätzlich während des ganzen Jahres sicherzustellen und eine Unterschreitung umgehend auszugleichen.

Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels rückt die Bedeutung von Trägerqualität in den Fokus und damit auch dessen Aufgabe eines guten Personalmanagements. 

Nicht nur die Personalplanung (Personalbedarf, Vertretungsbedarf etc.), die Personalbeschaffung und -auswahl, eine gute und geplante Einarbeitung, die Personalführung und -pflege sondern auch die Personalentwicklung gehören dazu. Zudem ist die Qualität von Ausbildung in der Einrichtung in enger Kooperation mit der Fachschule bedeutsam.

Auch wenn die Aufgabe in Verantwortung des Trägers liegt, ist ein gutes Personalmanagement nur in enger Kooperation mit der Leitung und dem Team möglich. Daher ist eine Konsultationskita zu diesem Schwerpunkt sowohl für Träger als auch für Leitungen und Teams für Konsultationen offen und gleichermaßen gewinnbringend. Gestaltungsmöglichkeiten gibt es viele. Der Einsatz von Vertretungskräften ist unabdingbar und wird ab dem ersten Tag des Fehlens einer Fachkraft vom Land mitfinanziert. Die rheinland-pfälzische Fachkräftevereinbarung bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, das Team multiprofessionell zusammenzustellen. Es können ausreichend Hauswirtschaftskräfte eingestellt werden. 

Ein gutes Personalmanagement ist eine wesentliche Voraussetzung für Verlässlichkeit, aber auch dafür, dass Kita als Arbeitsfeld attraktiv bleibt.

Einrichtungen, die sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita gemeinsam mit Ihrem Träger / Trägerverbund zu dem Schwerpunkt „Personalmanagement in der Kita“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Seit wann beschäftigt sich der Träger / die Leitung / das Team mit dem Thema Personalmanagement?

  • Inwieweit wird in Ihrer Einrichtung die Verantwortlichkeit des Trägers für die Gestaltung des Personalmanagements deutlich?

  • Wie erfolgt das Zusammenspiel von Träger und Leitung in diesem Kontext?

  • Welches Führungsverständnis besteht in der Einrichtung? Wie erfolgt die Partizipation der Mitarbeitenden? 

  • Wie erfolgt die Personalplanung (Personalbedarf, Anforderungsprofile, Vertretungsbedarf)?

  • Wird der Vertretungsbedarf durch Vertretungskräfte abgedeckt?

  • Wie gestalten sich die Bewerbungsverfahren? Wie erfolgt die Auswahl?

  • Welche Maßnahmen und Strukturen gibt es, den neuen Teammitgliedern zu helfen, sich einzuarbeiten, zu orientieren und sich in die gesamte Organisation – beim Träger und in der Einrichtung – zu integrieren (Onboarding-Prozesse)?

  • Gibt es Reflexionsmaßnahmen von Gründen zum Ausscheiden (Offboarding-Prozesse)?

  • Welche Maßnahmen, Instrumente und Strukturen gibt es zur Personalführung (Reflexions-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten, transparente und wertschätzende Kommunikation, Analyse und Umgang mit möglichen Belastungsfaktoren und Stressoren, Gestaltung von Team- und Organisationsklima, bzw. Organisationskultur)?

  • Welche Maßnahmen, Instrumente und Strukturen gibt es zur Personalentwicklung (in der Kindertageseinrichtung, bspw. Weiterentwicklung der Mitarbeitenden im Sinne der Wahrnehmung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bzw. der Möglichkeit zum Aufstieg; in der ganzen Organisation)?

  • Inwiefern sind die genannten Maßnahmen schriftlich festgehalten (z. B. im Qualitätsmanagement)?

  • Welche Fortbildungen wurden zu diesem Thema gemacht (Träger, Leitung, Team)?

  • Was können andere Einrichtungen von Ihnen lernen und was wäre Ihnen bei der Vermittlung Ihres Erfahrungswissens wichtig?

Im KiTaG wurde erstmals ein Deputat für Praxisanleitung von Auszubildenden und Studierenden gesetzlich festgeschrieben. Das Gesetz sieht keine Begrenzung der Anzahl der Auszubildenden pro Kita vor.

Eine qualifizierte und praxisorientierte Ausbildung ist wichtig, um gute Fachkräfte zu gewinnen. Die Praxisanleitung stellt sicher, dass Auszubildende und Studierende neben ihrem theoretischen Wissenserwerb an Fach- oder Hochschule eine fundierte Begleitung in der Praxis erfahren. So werden diese dabei unterstützt, das theoretische Wissen besser mit der Praxis zu verknüpfen. 

Ob ein Jahr in Vollzeit beim klassischen Ausbildungsmodell oder von Beginn an in Teilzeit bei der berufsbegleitenden Ausbildung: Ein wesentlicher Teil der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ist der Einsatz in den Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz. 

Grundvoraussetzung, um Auszubildende/Studierende gut begleiten zu können, ist das Verständnis von Einrichtungen als Ausbildungsbetrieb von Seiten des Trägers, der Leitung und des ganzen Teams. Hierzu bedarf es eines einrichtungsspezifischen Konzepts für Praxisanleitung, das sowohl inhaltliche und organisatorische Aussagen zur praktischen Ausbildungsphase als auch ein tragfähiges Kooperationskonzept mit der Fach-/Hochschule enthält. Die Verantwortung hierfür liegt beim Träger bzw. der Leitung. Eine gut ausgestaltete Praxisanleitung stellt eine wesentliche Grundlage dar, damit angehende Fachkräfte langfristig in der Einrichtung bleiben. Sie ist somit ein wichtiges Instrument der Personalgewinnung und -bindung. Die Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung bietet eine Orientierung.

Einrichtungen, die sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „Kita als Ausbildungsbetrieb“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Ausbildungskonzept?

  • Wie viele pädagogische Fachkräfte haben den Anleiterschein?

  • Wie erfolgen die Kooperation und der Austausch mit der Fachschule?

  • Wie viele Auszubildende (in welchen Ausbildungsformen) befinden sich derzeit in Ihrer Kita?

  • Wie werden Auszubildende gewonnen und ausgesucht?

  • Wie wird der individuelle Ausbildungsplan entwickelt, strukturiert und organisiert? 

  • Inwieweit werden während der Ausbildung die individuellen Bedürfnisse, Bedarfe, Ideen und Interessen der Auszubildenden gehört und berücksichtigt?

  • Wie werden regelmäßige Reflexionsgespräche sichergestellt?

  • Wie erfolgt die Beurteilung? Wird die Selbsteinschätzung des Schülers / der Schülerin berücksichtigt?

  • Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Träger bezüglich Personalmanagement und Auszubildenden?

Sprache ist der Schlüssel zur Welt und ein wertvoller Schatz. Sie ermöglicht uns, Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen und spielt eine zentrale Rolle in der Identitätsbildung und Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes. Daher ist die Wertschätzung der Herkunftssprachen aller Kinder von großer Bedeutung. Gleichzeitig ist der Erwerb der deutschen Sprache entscheidend für eine gelingende Bildungsbiografie und gesellschaftliche Teilhabe.

In rheinland-pfälzischen Kitas erfolgt die Förderung der sprachlichen Entwicklung alltagsintegriert und auf Basis des für Kitas geltenden Landescurriculums „Mit Kindern im Gespräch“1. Das Curriculum verzahnt Kita und Grundschule miteinander. Die Grundschulen können so nahtlos und systematisch an die Sprachbildung und -förderung in den Kitas anknüpfen.

Sprachliche Bildung ist die Aufgabe jeder Fachkraft – sie erfolgt also aus dem gesamten Kita-Team heraus. Die Fachkräfte knüpfen an den Interessen der Kinder an und fördern die sprachlichen Kompetenzen entwicklungsgerecht. Dabei wird das Team durch die Sprachbeauftragte / den Sprachbeauftragten unterstützt. 

Eine Sprachbeauftragte/ein Sprachbeauftragter ist eine Fachkraft, die seitens des Einrichtungsträgers als solche benannt wurde und die im Bereich Sprachbildung und -förderung, zuvörderst im Landescurriculum „Mit Kindern im Gespräch“, fortgebildet ist oder wird. 

Sprachbeauftragte haben insbesondere die Aufgabe, 

  • zur Auseinandersetzung mit Inhalten aus „Mit Kindern im Gespräch“ anzuregen, 

  • sich als Gesprächspartnerin/Gesprächspartner zu Themen der sprachlichen und schriftsprachlichen Entwicklung, Bildung und Förderung anzubieten, 

  • den fachlichen Austausch im Team zu initiieren,

  • Lernanregungen zu gestalten, 

  • sich zu vernetzen.

Damit nehmen Sprachbeauftragte eine Schlüsselposition in den rheinland-pfälzischen Kindertageseinrichtungen ein, wenn es um das Thema Sprachbildung und -förderung geht.

Einrichtungen, die sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „Sprachbeauftragte – Schlüsselposition für Sprachbildung und Sprachförderung“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Seit wann und wie beschäftigt sich die Einrichtung mit der Thematik Sprachbildung und Sprachförderung?

  • Seit wann ist eine Fachkraft als Sprachbeauftragte benannt? 

  • Über welche Qualifikation / Kompetenzen verfügt ihre Sprachbeauftragte / ihr Sprachbeauftragter? 

  • Welche Aufgaben gehen mit der Rolle der / des Sprachbeauftragten in Ihrer Einrichtung einher? An wen richtet sich die/der Sprachbeauftragte in ihrer/ seiner Rolle besonders?

  • Wie ist das Thema konzeptionell bei Ihnen verankert?

  • Welche Fortbildungen hat das Team zu der Thematik besucht?

  • Wie viele Fachkräfte haben die Qualifizierung „Mit Kindern im Gespräch“ oder eine vergleichbare Qualifizierung durchlaufen?

  • Wie gestaltet sich die sprachliche Bildung und Sprachförderung im Alltag Ihrer Kita?

  • In welcher Form wird die sprachliche Entwicklung beobachtet und dokumentiert? Wie beeinflussen diese Erkenntnisse die weitere Förderung?

  • Was können andere Einrichtungen von Ihnen lernen und was wäre Ihnen bei der Vermittlung Ihres Erfahrungswissens wichtig?

1Kammermeyer, G., King, S., Goebel, P., Lämmerhirt, A., Leber, A., Metz, A., Papillion-Piller, A. & Roux, S. (2023.4). Mit Kindern im Gespräch. Strategien zur Sprachbildung und Sprachförderung von Kindern in Kindertagesstätten. Augsburg: Auer.

Der Übergang von der Kita in die Grundschule stellt für Kinder eine entscheidende Phase in ihrer Bildungsbiografie dar. Das Lebens- und Lernumfeld ändert sich, vertraute Bezugspersonen wechseln und Abläufe, Aufgaben und Erwartungen sind neu. Für einen gelingenden Übergang ist es daher wichtig, dass alle beteiligten Akteurinnen und Akteure, darunter die Eltern, die pädagogischen Fachkräfte und die Lehrkräfte, diesen Prozess gemeinsam gestalten und positiv begleiten. 

Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Kita, Grundschule und Eltern. Diese bedarf der gegenseitigen Wertschätzung und der Achtung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Beteiligten. Gemeinsam tragen alle Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder. 

Die Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule sollte in konkreten Maßnahmen zur Gestaltung des Übergangs sichtbar werden. Gleichzeitig sollte eine konzeptionelle Verzahnung erkenn- und erlebbar sein, wie es in § 4 Abs. 2 KiTaG beschrieben ist.

Einrichtungen, die den Übergang bereits umfassend gestalten und sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „Übergänge gestalten – von der Kita zur Grundschule“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Wie ist das Thema Übergang Kita-Grundschule in Ihrer einrichtungsspezifischen Konzeption verankert?

  • Beinhaltet Ihr Konzept spezifische Angebote für die Kinder im Jahr vor der Einschulung?

  • Mit wie vielen Grundschulen arbeiten Sie zusammen und seit wann findet die gezielte Kooperation statt?

  • Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der aufnehmenden Grund­schule(n) konkret? Gibt es z. B. gegenseitige Hospitationen, Teilnahmen an Teamsitzungen / Lehrerkonferenzen, gemeinsame Konzeptionstage?

  • Wie wurde die Basis für eine Zusammenarbeit mit der Grundschule erarbeitet? Haben Sie sich bspw. vorab auf ein gemeinsames Bildungsverständnis geeinigt? Wurde dabei auch ein gemeinsames Bild vom Kind berücksichtigt?

  • Wird gemeinsam an Bildungsinhalten gearbeitet (z. B. der Förderung der sprachlichen, mathematischen und sozial-emotionalen Kompetenzen)?

  • Wie werden die Kompetenzen der Kinder (bspw. sprachliche, mathematische, motorische Kompetenzen und Alltagskompetenzen oder ihre Selbstständigkeit) vor dem Übergang beobachtet und dokumentiert? Erfolgt eine Weitergabe der Dokumentation, mit Einverständnis der Sorgeberechtigen, an die Grundschule?

  •  Welche weiteren Akteurinnen und Akteure im Sozialraum werden im Rahmen des Übergangs der Kinder einbezogen? Wie geschieht der Einbezug? 

  • Wie wird die Zusammenarbeit zwischen pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften gestärkt, bspw. durch Tandem-Fortbildungen? Welche Inhalte werden dabei behandelt?

  • Wie stellen Sie sicher, dass getroffene Absprachen im Rahmen der Kooperation mit einer Grundschule bei Wechsel des Personals (in der Kita / in der Schule) weitergegeben werden (Wissensmanagement)?

  • Wie gestaltet das Team - auch in Kooperation mit den Lehrkräften - die Zusammenarbeit mit Eltern?

  • Was können andere Einrichtungen von Ihnen lernen und was wäre Ihnen bei der Vermittlung Ihres Erfahrungswissens wichtig?

Kinder haben Rechte. Bereits vor mehr als 25 Jahren hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. In § 12 Abs. 1 ist das Recht der Kinder auf Partizipation niedergelegt. Wie wichtig Partizipation und Demokratiebildung sind, zeigt sich gerade in unserer Zeit wieder sehr deutlich. In Kitas bieten sich vielfältige Möglichkeiten geeignete Verfahren der Beteiligung von Kindern zu implementieren. 

Durch Partizipation erleben und lernen Kinder gleichzeitig zentrale Prinzipien von Demokratie. Die Erfahrung von Autonomie ist entscheidend für die Entwicklung des Kindes und die Entfaltung seiner Persönlichkeit. Kinder können nicht früh genug damit anfangen, ein Gefühl dafür zu bekommen, was sie wollen und brauchen und wie die eigenen Interessen mit den Interessen anderer abgestimmt werden können. Sie erhalten in der Kindertageseinrichtung in einem geschützten Raum Gelegenheit, ihre eigene Meinung zu äußern und zu vertreten, eigene Entscheidungen zu treffen und zu verantworten. Sie erlernen, dass sie im demokratischen Prozess etwas erreichen, beeinflussen und gestalten können. Sie werden in ihrer Persönlichkeit wertgeschätzt und ihre Bedürfnisse, Sichtweisen und Interessen ernst genommen. Hierbei sind die pädagogischen Fachkräfte verbindliche und verlässliche Begleiter. Ein wertschätzender Umgang und eine entsprechende Kommunikationskultur im Sinne der Reckahner Reflexionen sollte handlungsleitend sein.

Die Umsetzung von Partizipation sollte sich auch in der Kooperation mit den Eltern widerspiegeln. Die Mitwirkung von Eltern wurde durch die entsprechende Landesverordnung auf unterschiedlichen Ebenen gestärkt. Durch das Instrument des Kita-Beirats (§ 7 KiTaG) hat das Land die Möglichkeit geschaffen, die Partizipation auf alle Protagonisten des Kitalebens auszuweiten. Im Unterschied zum Elternausschuss ist der Kita-Beirat ein Gremium, in dem alle zusammenkommen, die am Kita-Alltag beteiligt sind, und das in grundsätzlichen Angelegenheiten einen gemeinsamen Beschluss unter Einbeziehung aller relevanten Beteiligten fasst. Gemeinschaftlich wird hier über wesentliche Fragen und Entwicklungsperspektiven der Einrichtung beraten. Dadurch erhalten alle die Möglichkeit und den Auftrag, sich tiefergehend mit den grundsätzlichen Fragen der Einrichtung, also mit Themen, die für die pädagogische Arbeit der Kindertageseinrichtung von genereller Bedeutung sind, zu beschäftigen. Als Beispiele für solche Angelegenheiten kommen beispielsweise Änderungen der Konzeption oder der pädagogischen Gruppenstruktur, Veränderungen der Öffnungszeiten oder der Verpflegungsangebote in Betracht.

Einrichtungen, die sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „Demokratieerziehung und Partizipation“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Wie sind Demokratiebildung sowie Beschwerdemanagement und damit verbunden die Partizipation von Kindern und Eltern in der Kita konzeptionell verankert?

  • Wie gestalten die Kinder den Kita-Alltag mit? An welcher Stelle erfahren sie Autonomie und Selbstwirksamkeit?

  • Welche Instrumente setzen Sie zur Umsetzung von Partizipation ein? In welcher Form können Kinder ihre Bedürfnisse, Interessen und Sichtweisen im Kita-Alltag äußern?

  • Wie unterstützen Sie die Kinder, ihre Meinung zu äußern, zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen?

  • Wie stellen Sie eine partizipative und wertschätzende Einrichtungskultur sicher? In welcher Form reflektieren Sie Ihre eigenen Haltungen und Verhaltens­weisen?

  • Welche Erfahrungen haben Sie mit dem neuen Gremium „Kita-Beirat“ bisher gesammelt?

  • Wie war die Resonanz auf die Bildung des Gremiums „Kita-Beirat“ bei den beteiligten Protagonisten (Mitglieder des Elternausschusses, pädagogische Fachkräfte, Leitung, Träger)?

  • Wie kann die Fachkraft für Kinderperspektive im Beirat (FaKiB) ihre besondere Aufgabe gut und erfolgreich gestalten?

  • Mit welchen Angelegenheiten hat sich Ihr Kita-Beirat bisher befasst?

  • Welche Fortbildungen haben pädagogische Fachkräfte zu der Thematik besucht?

  • Was können andere Einrichtungen von Ihnen lernen und was wäre Ihnen bei der Vermittlung Ihres Erfahrungswissens wichtig?

Seit 2001 ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung festgeschrieben. „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“ (§ 1631 BGB). Dieses Recht ist im gesamten Lebensumfeld der Kinder anzuerkennen, sowohl in der Familie als auch im institutionellen Kontext. Kinder haben ein Recht darauf, an Entscheidungen über strukturelle und prozessuale Gegebenheiten in der Einrichtung mitwirken zu können. Sie sollen durch Recht und Möglichkeiten zur Mitsprache und Selbstvertretung entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden (§ 8 Abs. 1 SGB VIII). Dazu gehören z. B. Entscheidungen zur Tagesgestaltung, Mahlzeiten, Ruhephasen, Pflegesituationen oder der Gestaltung des Spiels.

Die Kita ist Schutz- und Erfahrungsraum für die Umsetzung der Kinderrechte und das Erleben von Selbstwirksamkeit. Hierbei besteht ein doppelter Schutzauftrag. Einerseits müssen Anzeichen für eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls im familiären Kontext seitens der Fachkräfte wahrgenommen werden. Andererseits ist die Kita selbst ebenso verpflichtet pädagogische Konzepte zu etablieren, die Täterverhalten erschweren und eine machtsensible Pädagogik als Fundament etabliert. 

Die Würde jedes Kindes von klein auf zu achten und Kinder stark zu machen sind grundlegende Schritte zum Schutz gegen Gewalt. Dabei kommt es auf die grundsätzliche pädagogische Haltung an, aber es braucht auch verlässliche Konzepte und Strukturen, die das Rückgrat von Schutz und Förderung bilden.

Um den Schutz der Kinder zu gewährleisten, müssen alle Einrichtungen über Schutzkonzepte verfügen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult sein. Kinderschutzkonzepte verstehen sich als laufende Prozesse, die im pädagogischen Alltag eine zentrale Rolle einnehmen und somit den Schutz und die Rechte jedes Kindes in der Kita nachhaltig stärken können. Die alltägliche Umsetzung dieses Konzeptes findet im pädagogischen Alltag der Kitas statt. Jede Art von Kinderschutzkonzept, unabhängig ob intervenierend oder präventiv, sollte immer weiterentwickelt und ergänzt werden.

Einrichtungen, die sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „Kita als Schutz- und Erfahrungsraum für die Umsetzung der Kinderrechte“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Seit wann und wie beschäftigt sich die Einrichtung mit der Thematik „Kita als Schutz- und Erfahrungsraum für die Umsetzung der Kinderrechte“?

  • Wie sieht das Schutzkonzept der Kita aus?

  • Welche Fortbildungen haben pädagogische Fachkräfte zu der Thematik besucht?

  • Welche Verfahrensmöglichkeiten zur Mitsprache und Partizipation gibt es bereits in der Einrichtung (und ggf. auch beim Träger)?

  • Welche Möglichkeiten der Meinungsäußerung und Beschwerde gibt es für die Kinder in der Einrichtung?

  • Wie werden alle Kinder erreicht, unabhängig von ihrem Alter, sprachlichen Kompetenzen und anderen individuellen Voraussetzungen (z.B. Behinderungen)?

  • Welche Diskussionen und Themen, Fragen und Unsicherheiten sind für das Team besonders wichtig oder gerade aktuell?

  • Was können andere Einrichtungen von Ihnen lernen und was wäre Ihnen bei der Vermittlung Ihres Erfahrungswissens wichtig?

Um allen Kindern gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen zu bieten, ist es essenziell, ihre unterschiedlichen Lebenssituationen und -bedürfnisse zu berücksichtigen und auf ihre Bedarfe zu reagieren. Der sie umgebende Sozialraum, das familiäre und gesellschaftliche Umfeld sind in hohem Maße mit ausschlaggebend für das frühkindliche Lernen. Sie nehmen damit einen zentralen Stellenwert für die Entwicklung des Kindes und seine Bildungsbiografie ein. 

Mit Inkrafttreten des KiTaG wurde deshalb erstmalig ein Sozialraumbudget implementiert. Kitasozialarbeit konnte so flächendeckend etabliert werden, die Familien unterstützt und damit auch Kitateams entlastet.

Die Kita kann sich zum Kommunikations- und Nachbarschaftszentrum entwickeln und bietet die Chance eines niedrigschwelligen Zugangs z. B. zu Beratung und Unterstützungsangeboten für Eltern auf verschiedenen Gebieten. 

Einrichtungen, die sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „Sozialraum in die Kita – Kita im Sozialraum“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Seit wann und wie beschäftigt sich die Einrichtung mit der Thematik „Sozialraum- und Lebensweltorientierung“?

  • Inwiefern orientieren Sie Ihre Arbeit am Sozialraum bzw. der Lebenswelt der Kinder und ihrer Familien?

  • Wie analysieren Sie den Sozialraum bzw. die Lebenswelt der Ihre Kita besuchenden Kinder und ihrer Familien?

  • Wie greifen Sie die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien auf?

  • Welche Rolle spielt bei Ihnen die Kitasozialarbeit und wie unterstützt diese sowohl Familien als auch das Kitateam?

  • In welcher Form kooperieren Sie mit anderen Institutionen im Sozialraum (andere soziale Institutionen, Vereine, Stadtteileinrichtungen wie z. B. Bibliothek etc.)?

  • Inwiefern wirkt Ihre Arbeit in den Sozialraum zurück?

  • Wie beteiligen Sie Eltern an der Planung und Gestaltung der pädagogischen Arbeit?

  • Welche Diskussionen und Themen, Fragen und Unsicherheiten sind für das Team besonders wichtig oder gerade aktuell?

  • Welche Form der Öffentlichkeitsarbeit nutzen Sie?

  • Was können andere Einrichtungen von Ihnen lernen und was wäre Ihnen bei der Vermittlung Ihres Erfahrungswissens wichtig?

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist Auftrag und Verpflichtung für alle Bildungseinrichtungen von der Kindertageseinrichtung über die Schule bis zur Hochschule. Im Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird die Vision eines lebenslangen gemeinsamen Lernens genannt. Als Ziel wird formuliert: „Kinder mit Behinderung sollen von Anfang an in ihrer Entwicklung gefördert und gestärkt werden. Eine umfassende Unterstützung in den regulären Institutionen, wie Kindertageseinrichtungen und Schulen ist daher anzustreben.“ 

Mit dem Landesgesetz zur Ausführung des BTHG (AGSGB IX) ist die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auf die Landkreise und kreisfreien Städte übergegangen. Die Übertragung der Zuständigkeit auf die kommunale Ebene hat den Vorteil, dass sowohl die Gesamtverantwortung für die Eingliederungshilfe als auch für die Jugendhilfe (Bedarfsplanung Kita) auf kommunaler Ebene zusammengeführt wurde. Denkbar wird damit ein einheitlicher Ansatz, der es ermöglicht, durch das Zusammenwirken beider Systeme strukturelle Vorkehrungen für die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen in Tageseinrichtungen zu treffen.

Zahlreiche Einrichtungen verfügen über eine lange Tradition inklusiver Arbeit, manche Einrichtungen haben sich erst kürzlich auf diesen Weg begeben.

Zwar sollten bei diesem Schwerpunkt im Zentrum die Inklusion von Kindern mit Behinderung stehen. Das Team der Kindertageseinrichtung sollte aber Inklusion als Grundhaltung im Sinne von „Vielfalt leben“ verinnerlicht haben und in der täglichen Arbeit immer wieder neu reflektieren. 

Einrichtungen, die bereits im Hinblick auf Kinder mit Behinderung inklusiv arbeiten und sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „Inklusion von Kindern mit Behinderung“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Seit wann und wie beschäftigt sich die Einrichtung mit der Thematik und speziell der Inklusion von Kindern mit Behinderung?

  • Wie viele Kinder mit Behinderung haben Sie in welchen Betreuungsformen aufgenommen? In welchem Alter sind die Kinder?

  • Wie definiert die Einrichtung gelingende Inklusion?

  • Erhalten Sie zusätzliche personelle Ressourcen über die Eingliederungshilfe? Wenn ja, welche konkret? Durch welche Unterstützung werden behinderungsbedingte Mehrbedarfe abgedeckt?

  • Wie wird Inklusion im konkreten Kita-Alltag umgesetzt und reflektiert?

  • Inwiefern ist Inklusion in Ihrer Einrichtung konzeptionell verankert? Was hat sich an Ihrer Konzeption durch die Auseinandersetzung mit dem Thema verändert?

  • Welche Diskussionen und Themen, Fragen und Unsicherheiten sind für das Team besonders wichtig oder gerade aktuell?

  • Falls ein/e Integrationshelfer/in in der Einrichtung ist, wie erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Team?

  • Wie sichern Sie, dass Kinder auch bei Fehlen eines ggf. bewilligten Integrationshelfers/ einer Integrationshelferin die Einrichtung besuchen kann?

  • Finden regelmäßige Hilfeplangespräche oder Teilhabeplangespräche statt? 

  • Welche Fortbildungen haben Erzieherinnen und Erzieher zu der Thematik besucht?

  • Wie gestaltet das Team die Zusammenarbeit mit Eltern? 

  • Was können andere Einrichtungen von Ihnen lernen und was wäre Ihnen bei der Vermittlung Ihres Erfahrungswissens wichtig?

Erfahrungen, Alltagserlebnisse und Bildungsprozesse sind wesentliche Faktoren, die die positiven Entwicklungen der Kinder in unseren Kitas prägen. Die Raumgestaltung einer Kita lässt für Kinder, Mitarbeitende, Eltern / Erziehungsberechtigte und Besucherinnen und Besucher die Raumerfahrung, den Alltag und alle pädagogischen Prozesse wirksam werden. Ein Kitagebäude und dessen Gestaltung korrespondieren somit in zentraler Weise mit den pädagogischen Überlegungen und der Zielgerichtetheit des pädagogischen Einrichtungskonzeptes. Bildhaft gesprochen, geht es um den „Raum als dritter Erzieher“. 

Mit diesem Verständnis stellt sich am Beginn eines Kita-Bauprojektes die Herausforderung, zentrale Entwicklungsfaktoren für Kinder in der räumlichen Konzeption einer Kita wirksam werden zu lassen. 

Wie kann diese Herausforderung gelingen? Ausgangspunkt aller baulichen Planungen müssen die grundlegenden pädagogisch konzeptionellen Überlegungen in der Verantwortungsgemeinschaft einer Kita sein. Die Frage, auf welcher Konzeption die zukünftige Arbeit in der Kita beruhen soll, muss in den Mittelpunkt der Vorüberlegungen gestellt werden. 

Eine besondere Bedeutung hat in dieser Phase die partizipationsorientierte „Übersetzung“ der Bedürfnisse der Kinder in die Planungsgrundlagen. Die Mitarbeit einer Fachkraft für die Kinderperspektive im Beirat (FakiB) kann in dieser Arbeit wichtige Akzente setzen.

Kitas gestalten ihre pädagogischen Konzeptionen unter Berücksichtigung der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz (BEE). Die Alterssituation und Entwicklung der zu betreuenden Kinder ist hierbei mit zu betrachten. 

Beispielhafte Themenkomplexe sind: 
Wahrnehmung, Sprache, Bewegung, Ruhe und Rückzug, künstlerische Ausdrucksform, Naturerfahrung, Medien. 

Unabdingbarer Bestandteil aller einrichtungskonzeptionellen Überlegungen ist die Bewertung der partizipatorischen Möglichkeiten der Kinder im gewählten Konzeptrahmen. Das SGB VIII und das KiTaG stellen die Möglichkeit der Beteiligung der Kinder in einer Kita als zentrales pädagogisches Gestaltungselement in den Mittelpunkt einer räumlichen und pädagogischen Konzeption. Eine Bewertung dieses Aspektes in Bezug auf die angestellten Überlegungen ist somit notwendig. 

Handlungsleitend können hierbei sein: 

  • Das Kind als aktiv und interessiert wahrzunehmen. Es sollte in der Einrichtung vielfältige Räume und Gelegenheiten finden, die seine Neugier und seine Interessen wecken.

  • Vielfältige Gelegenheiten und Funktionsbereiche schaffen, zwischen denen die Kinder wählen können.

  • Den Kindern zu ermöglichen, sich bedürfnisorientiert einzubringen und ebenso Momente und Situationen des Rückzugs und der Erholung zu ermöglichen. 

  • Die wichtige Rolle der pädagogischen Fachkraft in der Anregung der Eigeninitiative der Kinder zu verstehen. Hierzu sind anregende Gelegenheiten für die Kinder im Alltag zu gestalten und nicht „Angebote“ im Kita-Alltag.

  • Den Kindern zu ermöglichen ihren Alltag, ihren zeitlichen Rhythmus, ihre Aktivitäten eigenständig zu gestalten und Spielpartnerinnen und Spielpartner selbst zu wählen. 

  • Die gute Gestaltung der kleinen und großen Übergänge im Kita-Alltag bewusst wahrzunehmen, um Verunsicherungen zur vermeiden und die sozial-emotionale Kompetenz der Kinder zu stärken. 

Einrichtungen, die sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „Kita-Bau – Pädagogische Raumgestaltung in Kitas“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Welche konkreten pädagogischen Überlegungen fließen in die räumliche Konzeption Ihrer Kita ein?

  • Nutzen Sie den „Raum als dritten Erzieher“? Wenn ja, wie integrieren Sie die Prinzipien des „Raums als dritter Erzieher“ in Ihre Kita-Gestaltung?

  • Wie stellen Sie sicher, dass die Bedürfnisse der Kinder in die Planungsgrundlagen einfließen?

  • Welche Rolle spielt die Fachkraft für die Kinderperspektive im Beirat (FakiB) bei der Raumgestaltung in Ihrem Team?

  • Fördern Sie die Partizipation der Kinder bei der Raumgestaltung in der Kita? Wie beziehen Sie die Kinder hier ein?

  • Wie schaffen Sie vielfältige Gelegenheiten und Funktionsbereiche für die Kinder?

  • Wie haben Sie die räumliche Gestaltung Ihrer Kita an die unterschiedlichen Altersgruppen der Kinder angepasst?

  • Welche innovativen Raumkonzepte haben Sie implementiert, um die pädagogischen Ziele Ihrer Einrichtung zu unterstützen?

  • Wie fördern Sie durch die Raumgestaltung die Selbstständigkeit und Entscheidungsfreiheit der Kinder?

  • Welche Materialien und Möbel verwenden Sie, um eine flexible und anregende Lernumgebung zu schaffen?

  • Wie integrieren Sie Naturerfahrungen in die räumliche Gestaltung Ihrer Kita?

  • Wie haben Sie die Beteiligung von Eltern und Erziehungsberechtigten in den Planungsprozess Ihrer Kita einbezogen?

  • Welche Herausforderungen haben Sie bei der räumlichen Planung und Gestaltung Ihrer Kita gemeistert, und wie haben Sie diese überwunden?

  • Wie nutzen Sie die Raumgestaltung, um die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Kindern, Mitarbeitenden und Eltern zu fördern?

Digitale Medien und zunehmend auch Künstliche Intelligenz gehören zur Lebenswelt von Kindern auch schon im Vorschulalter. Kinder bringen ihre alltäglichen Medienerlebnisse in die Kita mit und äußern diese im Spiel, in der Kommunikation oder auch beim Malen. Die pädagogisch begleitete Arbeit mit digitalen Medien erweitert die Erfahrungs- und Lernräume der Kinder. Damit erhalten alle Kinder die Chance, digitale Medien und deren Gestaltungs-, Informations-, Kommunikations- und Lernpotenzial kennenzulernen. KI-gestützte Angebote können z. B. zur Sprach- und Entwicklungsförderung beitragen.

Dass die Bedeutung und Nutzung von digitalen Medien in Kitas steigt, zeigt nicht zuletzt das 2022 veröffentlichte Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK), in dem erstmals der Kitabereich gleichberechtigt zu den anderen Bildungsbereichen thematisiert wird.

In den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz ist das Ziel formuliert, Kinder auf den souveränen Umgang mit Medien vorzubereiten sowie eine kritische Haltung hinsichtlich des Medienkonsums zu entwickeln. Kinder sollen lernen, digitale Geräte und Anwendungen wie z. B. Tablets oder Apps selbstverständlich, aber auch sinnvoll und reflektiert im Alltag zu nutzen. Gleichzeitig ist es wichtig ein Verständnis zu fördern, dass digitale Angebote gerade auch im Kontext von KI von Menschen programmiert wurden und als Hilfsmittel dienen sollen. 

Ebenso können digitale Medien eine Unterstützung für pädagogische Fachkräfte z. B. im Rahmen der Vorbereitung, der Verwaltung, der Kommunikation mit Eltern oder auch im Kontext von Beobachtung und Dokumentation sein. Dabei nutzen Fachkräfte Medien verantwortungsvoll und sind sich datenschutzrelevanter Aspekte bewusst. Auch KI-Tools können bei täglichen Aufgaben unterstützen. Sie erfordern eine kritische Nutzung z. B. im Hinblick auf sensible Daten, erzeugte Informationen sowie Einsatzmöglichkeiten und deren Grenzen im Kontext der pädagogischen Arbeit. 

Einrichtungen, die sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „Digitale Medien in der Kita“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Inwiefern ist die Arbeit mit digitalen Medien konzeptionell verankert? Was hat sich an Ihrer Konzeption durch die Auseinandersetzung mit dem Thema verändert?

  • Wie äußert sich die Arbeit mit digitalen Medien ganz konkret? Nutzen Sie KI-gestützte Angebote?

  • Verfügt die Einrichtung in allen Gruppenräumen über WLAN? Existiert ein Mobile Device Management?

  • Wie berücksichtigen Sie datenschutzrelevante Belange?

  • Wie führen Sie Kinder an Chancen wie auch Grenzen und Gefahren digitaler Medien heran?

  • Inwiefern nutzen Sie digitale Medien im Rahmen der Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit und der Reflexion dieser?

  • Welche Prämissen sind Ihnen im Rahmen der Arbeit mit den Eltern wichtig? Wie beziehen Sie diese im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein? Welche Erfahrungen haben Sie im Umgang mit Ängsten und Widerständen bei Eltern? 

  • Inwiefern nutzen Sie digitale Medien auch außerhalb der konkreten pädagogischen Arbeit am Kind (z. B. Verwaltung, Kommunikation mit den Eltern etc.)?

  • Seit wann und wie beschäftigt sich die Einrichtung mit der Thematik?

  • Welche Fortbildungen haben pädagogische Fachkräfte zu der Thematik besucht?

  • Was können andere Einrichtungen von Ihnen lernen und was wäre Ihnen bei der Vermittlung Ihres Erfahrungswissens wichtig?

  • Was sind aus Ihrer Sicht besondere Herausforderungen?

Die Natur, die Umwelt zu erleben, zu entdecken und sie zu schützen ist eine bedeut­same Aufgabe in der Bildungsarbeit mit Kindern. Dabei geht es zum einen um die Freude an der Umwelt und gleichzeitig um den Gedanken der Nachhaltigkeit. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist ein Konzept, das Ziele, Inhalte und Methoden benennt, die Menschen befähigen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu denken und zu handeln. Ziel ist es, sich Werthaltungen, Wissen und Kompetenzen anzueignen, die eine eigenverantwortliche Gestaltung der Gesellschaft und des eigenen Lebens im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ermöglichen. Das Konzept ist nicht auf die Natur im Sinne von Wald und Wiese begrenzt, es ist vielmehr eine umfassende Einstellung zum Umgang mit der belebten Natur und den vorhandenen Ressourcen. 

Die UNESCO hat dem Thema „Nachhaltigkeit lernen mit Kindern“, und zwar von Beginn an, einen Schwerpunkt eingeräumt. 2015 fiel der Startschuss für das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung. Das fünfjährige Programm (2015 - 2019) zielte darauf ab, langfristig eine systemische Veränderung des Bildungssystems zu bewirken und Bildung für nachhaltige Entwicklung vom Projekt in die Struktur zu bringen. Im Rahmen des UNESCO-Programms "BNE 2030" werden die prioritären Handlungsfelder des vorherigen Weltaktionsprogramms BNE fortgeführt.

Aufgrund der hohen Bedeutung, die wir der Bildung für nachhaltige Entwicklung in Kindertageseinrichtungen einräumen, haben wir diese 2014 als Querschnittsthema in den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen verankert. Auch im Zuge der Urbanisierung ist das Thema von Bedeutung für Kindertageseinrichtungen.

Einrichtungen, die Bildung für nachhaltige Entwicklung im Sinne der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen bereits umfassend umsetzen und sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Seit wann hat das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung im Konzept der Einrichtung einen Stellenwert erhalten? 

  • Wie gestaltet sich Bildung für nachhaltige Entwicklung in Ihrer Einrichtung? Wie gestaltet sich eine entsprechende Wertevermittlung?

  • Wie gestalten Sie Angebote für Kinder in der Natur, wie bringen Sie Kindern den Schutzgedanken nahe? 

  • Was ist für Sie als Team der Einrichtung ganz konkret Bildung für nachhaltige Entwicklung?

  • Was hat sich seit der Auseinandersetzung mit dem Thema Bildung für nach­haltige Entwicklung an der Konzeption Ihrer Einrichtung geändert?

  • Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Eltern in Bezug auf dieses Thema?

  • Welche Fortbildungen haben pädagogische Fachkräfte zu der Thematik besucht?

  • Was können andere Einrichtungen von Ihnen lernen und was wäre Ihnen bei der Vermittlung Ihres Erfahrungswissens wichtig?

  • Wo sehen Sie besondere Herausforderungen?

Die kulturelle Vielfalt in Rheinland-Pfalz ist ein wertvolles Gut, das sich in den Kitas widerspiegelt. Diese Vielfalt zeigt sich nicht nur in den Kindern und ihren Familien, die in den Einrichtungen betreut werden, sondern auch in den Kita-Teams selbst. Jedes Kind, jede Familie und jede Fachkraft bringt ihre eigene Geschichte und Perspektive mit, was zu einem vielfältigen und dynamischen Alltag in den Einrichtungen beiträgt. Kitas sind zudem Orte des interkulturellen Dialogs. 

Der inklusive Anspruch, der in § 1 Abs. 2 KiTaG verankert ist, fordert, dass Kindertagesbetreuung allen Kindern gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen bietet. Dies gilt unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Nationalität, weltanschaulicher und religiöser Zugehörigkeit, Behinderung sowie der sozialen und ökonomischen Situation ihrer Familien.

In diesem Kontext ist die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen und religiösen Eingebundenheit von zentraler Bedeutung. Kitas sind gefordert, ein Umfeld zu schaffen, das es Kindern ermöglicht, sich offen und neugierig mit unterschiedlichen Religionen, Kulturen und Sprachen auseinanderzusetzen. Dazu gehört, dass Fachkräfte sich aktiv mit den unterschiedlichen Lebensrealitäten der Kinder und deren Familien beschäftigen und diese in die pädagogische Arbeit einfließen lassen. Ein solches Umfeld ermöglicht es den Kindern, ihre eigenen kulturellen Identitäten zu entwickeln und gleichzeitig die Vielfalt ihrer Mitmenschen zu schätzen.

Um das Team in der Umsetzung eines inklusiven Bildungsansatzes zu unterstützen, spielen, neben der konzeptionellen Verankerung der Thematik, Weiterbildungen der Fachkräfte eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Einrichtungen Raum für Reflexion bieten, um Erfahrungen und im Umgang mit kultureller und religiöser Vielfalt zu thematisieren.

Insgesamt ist die Integration von Interkulturalität und Interreligiösität in den Alltag von Kitas nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch eine Chance, die sozialen Kompetenzen der Kinder zu stärken und sie auf ein Leben in einer vielfältigen Gesellschaft vorzubereiten.

Einrichtungen, die sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „Vielfalt als Stärke: Interkulturelle Bildung in Kitas“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Seit wann und wie beschäftigt sich die Einrichtung mit dem Thema Interkulturelle Bildung?

  • Wie sieht die konzeptionelle Verankerung des Themas in Ihrer Einrichtung aus?

  • Inwiefern arbeiten Sie mit anderen Einrichtungen im Sozialraum zusammen, um den interkulturellen Austausch zu fördern?

  • Werden interkulturelle Fachkräfte / Fachkräfte mit interkultureller / migrationspädagogischer Kompetenz in der Kita eingesetzt?

  • Wie fördern Sie ein Umfeld, in dem das Thema für die Kinder erlebbar wird?

  • Inwieweit findet die kulturelle Vielfalt in ihrer pädagogischen Arbeit Berücksichtigung? 

  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Fachkräfte in ihrer interkulturellen Kompetenz zu stärken?

  • Wie fördern Sie den interkulturellen Dialog zwischen den Kindern, Familien und Fachkräften?

  • Wie werden Eltern in die migrationspädagogische Arbeit der Kita einbezogen? 

  • Wie erfolgt die Reflexion des Themas im Team? 

  • Was können andere Einrichtungen von Ihren Erfahrungen im Bereich Interkulturalität lernen?

Mit einer zunehmenden Ganztagsbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie dem Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuungszeit von sieben Stunden, bei der ein Mittagessen vorgesehen werden soll, gewinnt das gemeinsame Essen in der Kita an Bedeutung. Essen ist nicht nur Nahrungsaufnahme, sondern beinhaltet viele andere Aspekte wie z. B. mit anderen Zusammensein, sinnliche Erfahrungen machen, sich ausprobieren, Esskulturen kennenlernen oder Lust am Essen entwickeln. Die DGE-Qualitätsstandards formulieren sehr gut, wie ein gesundes und leckeres Essen aussehen sollte, gehen aber auch auf Aspekte wie Essensatmosphäre, Ernährungsbildung, rechtliche Aspekte oder Nachhaltigkeit ein. Ausgebildetes hauswirtschaftliches Personal, das gut mit dem Kita-Team zusammen­arbeitet, hat positive Auswirkungen auf die Qualität der Ernährung und entlastet gleichzeitig das pädagogische Personal. Die Essensatmosphäre wird sehr geprägt von Räumlichkeiten, Essenszeiten, vom Geräuschpegel sowie von der Begleitung durch die pädagogischen Fachkräfte. Essenssituationen in Einrichtungen unterscheiden sich von denen im familiären Umfeld. Die Gestaltung von Essenssituationen sowie die Ernährungsbildung sollten sich in der pädagogischen Konzeption wiederfinden. 

Einrichtungen, die sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „Mit Lust und Laune essen – Essenssituationen in Einrichtungen bewusst gestalten“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Seit wann und wie beschäftigt sich die Einrichtung mit der Thematik „Gestaltung von Essenssituationen und Ernährung“?

  • Wie gestalten Sie Essenssituationen (Umgang mit räumlicher Situation, Dienst­plan, Zeiten etc.)?

  • Welche Qualifikation bringt das hauswirtschaftliche Personal mit und finden regelmäßige Fort- und Weiterbildungen statt?

  • Wie ist das hauswirtschaftliche Personal eingebunden?

  • In welcher Form wird Essen angeboten (frisch gekocht, geliefert) und für wie viele Kinder?

  • Wie ist das Essen für das pädagogische Personal geregelt?

  • Wie sind die Kinder und die Eltern einbezogen (Essensplanung; räumliche Gestaltung, Speiseplan-Info z. B.)? 

  • Welche Regeln gelten in der Kita für das Essen und wie wurden sie entwickelt?

  • Welche Rolle spielen Ernährungsbildung und Esskultur?

  • Wie sieht die konzeptionelle Verankerung des Themas bei Ihnen aus und verfügt die Kita über ein Ernährungskonzept?

  • Bietet die Kita ein Mittagessen gemäß den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung an bzw. welche Standards sind erfüllt, an welchen arbeiten Sie noch in welchem Zeitraum?

  • Welche Rolle spielen bei Ihnen Nachhaltigkeitsaspekte mit einer Verpflegung aus biologischem Anbau und regionaler Herkunft?

  • Welche Fortbildungen haben pädagogische Fachkräfte zu der Thematik besucht?

  • Was können andere Einrichtungen von Ihnen lernen und was wäre Ihnen bei der Vermittlung Ihres Erfahrungswissens wichtig?

Kinder haben eine natürliche Bewegungsfreude und ein hohes Maß an Vitalität und Entdeckerlust. Bewegung ist eine Quelle vielfältiger Erfahrungen. Die Entwicklung motorischer Fähigkeiten steht in großem Zusammenhang mit der Ausbildung sämtlicher Hirnfunktionen. So ist mittlerweile belegt, dass sensomotorische Erfahrungen zur Grundvoraussetzung für die Entwicklung der Sprache gehören. Die Schulung der Auge-Hand-Koordination legt einen wichtigen Grundstein für die feinmotorischen Anforderungen beim Schreiben lernen. Durch Bewegungserfahrungen erobern sich Kinder ihre Umwelt, lernen Vieles über die Beschaffenheit von Gegenständen, z. B. warum Bälle springen und rollen, ein Stein aber nicht. Durch Bewegung erobert das Kind seine Umwelt, gewinnt kognitive, affektive und soziale Erfahrungen und drückt sich aus. Die Unterstützung der natürlichen Bewegungsfreude der Kinder und ihrer Eigenaktivität stellt daher einen elementaren Bestandteil der pädagogischen Arbeit dar.

Kinder sollen in ihrem Bewegungsdrang begleitet, unterstützt und gefördert werden.

Einrichtungen, die sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „Durch Bewegung die Welt begreifen“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Seit wann und wie beschäftigt sich die Einrichtung mit der Thematik „Bewegung“?

  • Welche aktiven Bewegungsmöglichkeiten bietet Ihre Kita (drinnen und draußen, welche Räume / Materialien gibt es) und welche Bewegungsarten (wie Balancieren, Klettern, Hüpfen, Rennen, etc.) werden damit angeboten?

  • Wie nutzen Sie die Raumgestaltung als Basis für Bewegungsentwicklung und vielfältige Bewegungserfahrungen?

  • Wie gehen Sie auf die unterschiedlichen Bewegungsmöglichkeiten der verschiedenen Altersgruppen ein?

  • Welche Rolle spielt bei Ihnen die Bewegungserziehung als Entwicklungsförderung auf unterschiedlichen Ebenen?

  • Wie haben Sie die Bewegungsmöglichkeiten organisiert (feste Zeiten, Turnhallennutzung, Einteilung des Personals)?

  • Nutzen Sie Angebote externer Anbieter (z. B. Kooperationen mit Turn-/ Sportvereinen)?

  • Nutzen Sie externe Räume (Schulturnhallen, Vereinsräume, etc.) oder bieten Bewegungseinheiten im Freien an?

  • Werden gezielt Bewegungsangebote gemacht (Turnen, bewegte Singspiele, Wandern, Klettern, Schwimmen)?

  • Gibt es auch Bewegungsangebote für das Team und / oder die Eltern (gemeinsam mit den Kindern oder getrennt)?

  • Welche Regeln gibt es für die Nutzung von Bewegungsräumen oder Materialien? Wie wurden sie entwickelt?

  • Wie vermitteln Sie den Zusammenhang zwischen Bewegung und Gesundheit / Wohlbefinden?

  • Wie sieht die konzeptionelle Verankerung des Themas bei Ihnen aus?

  • Welche Fortbildungen haben pädagogische Fachkräfte zu der Thematik besucht?

  • Was können andere Einrichtungen von Ihnen lernen und was wäre Ihnen bei der Vermittlung Ihres Erfahrungswissens wichtig?

Wassergewöhnung ist ein wichtiger Schritt in der frühkindlichen Entwicklung. Sie ermöglicht neue Bewegungserfahrungen und legt den Grundstein für einen sicheren, freudvollen und angstfreien Umgang der Kinder mit dem Element Wasser. Je früher die Wassergewöhnung stattfindet und Schwimmen geübt wird, desto leichter fällt Kindern das Schwimmen im Schulalter. Schwimmen eröffnet vielfältige Bewegungsmöglichkeiten und ist ein wichtiger Bestandteil einer gesunden, sicheren und aktiven Lebensweise. Es leistet einen Beitrag zur Gesundheitsprävention und fördert die motorische, soziale, kognitive und emotionale Entwicklung von Kindern. Schwimmfähigkeit ist eine lebenswichtige, unverzichtbare Kulturtechnik.

Kindertageseinrichtungen, die Wassergewöhnung und Schwimmen aufgreifen, unterstützen die Entwicklung von Grundfertigkeiten, Wassersicherheit und einer von Beginn an positiven Einstellung der Kinder zum Baden und Schwimmen in Bädern und Gewässern. Dabei kommt der Unfallprävention eine besondere Bedeutung zu, um Kindern und ihren Eltern wie auch den pädagogischen Fachkräften Vertrauen und die nötige Sicherheit zu geben.

Einrichtungen, die sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „Wassergewöhnung – Zug um Zug schwimmen lernen“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Seit wann und wie beschäftigt sich Ihre Einrichtung mit dem Thema Wassergewöhnung / Schwimmen?

  • Wie ist das Angebot zu Wassergewöhnung / Schwimmen in Ihrer Kita ausgestaltet und organisiert? (z.B. Inhalte, Altersgruppen, Gruppengrößen, Personaleinteilung)

  • Wo und wann findet die Wassergewöhnung / das Schwimmen statt? (z.B. Hallenbad, Zeiten, Dauer) 

  • Wie gestaltet sich der Ablauf vom Weg ins Schwimmbad über die Einheit bis zum Weg zurück zur Kita?

  • Welche Qualifizierung haben die Personen, die Wassergewöhnung / Schwimmen anbieten? (Aus- und Fortbildung, Schulungen)

  • Arbeiten Sie mit externen Partnern zusammen bzw. nutzen Sie Angebote externer Partner? (z.B. Vereine, Verbände, Organisationen)

  • Welche Aufsichts- und Baderegelungen sehen Sie vor? Wie wurden sie entwickelt? (Unfallprävention u.a.)

  • Nutzen Sie bestimmte Konzepte und Materialien?

  • Wie werden die Eltern eingebunden?

  • Wie vermitteln Sie insbesondere Gesundheits- und Sicherheitsaspekte?

  • Wie ist das Thema Wassergewöhnung / Schwimmen konzeptionell verankert? 

  • Was können andere Einrichtungen von Ihnen lernen? Was sind aus Ihrer Sicht besonders wichtige Punkte bei der Konzeption und Umsetzung von Wassergewöhnung / Schwimmen?

Kinder sind von Natur aus neugierig und haben einen ausgeprägten Entdeckergeist. MINT-Aktivitäten in der Kita unterstützen diese natürliche Neugier und führen Kinder spielerisch an komplexe Themen heran. Experimente, Beobachtungen und das Lösen von Problemen fördern das kritische Denken und die Fähigkeit, Fragen zu stellen und Antworten zu suchen. MINT-Themen finden sich überall im Alltag der Kinder und sind immer auch ideal zur alltagsintegrierten Sprachbildung.

Kindertageseinrichtungen, die MINT in ihren Alltag integrieren, leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit, indem sie allen Kindern unabhängig von ihrem Hintergrund Zugang zu diesen wichtigen Bildungsbereichen bieten. Kinder erleben, dass sie durch Ausprobieren und Beharrlichkeit zu Lösungen gelangen können. Gleichzeitig fördern MINT-Aktivitäten die Teamarbeit, da Kinder gemeinsam experimentieren und voneinander lernen.

Einrichtungen, die sich im Rahmen dieses Verfahrens als Konsultationskita zu dem Schwerpunkt „MINT – Früher Zugang zu naturwissenschaftlichen und technischen Themen in der Kita“ bewerben, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Inwiefern ist MINT konzeptionell verankert? Was hat sich an Ihrer Konzeption durch die Auseinandersetzung mit dem Thema verändert?
  • Seit wann und wie beschäftigen Sie sich als Team mit der Thematik?
  • Wie äußert sich die Arbeit mit den Themen Mathematik, Naturwissenschaft, Informatik und Technik (MINT) ganz konkret in Ihrer Einrichtung?
  • Wie knüpfen Sie mit den MINT-Themen an den konkreten Interessen der Kinder an?
  • Wie spiegelt sich Ihr MINT-Schwerpunkt in der Einrichtung wieder?
  • Wie verknüpfen Sie MINT-Themen ganz bewusst mit der alltagsintegrierten Sprachbildung?
  • Welche Fortbildungen haben pädagogische Fachkräfte zu der Thematik besucht?
  • Beziehen Sie externe Personen in die MINT-Arbeit mit ein?
  • Haben Sie sich zum Thema MINT zertifizieren lassen oder schon einmal darüber nachgedacht?

Einrichtungen, die sich zu einem selbst gewählten Schwerpunkt bewerben möchten, sollten folgende Punkte in der Bewerbung erläutern:

  • Seit wann und wie beschäftigt sich die Einrichtung mit diesem Schwerpunkt?

  • Beziehen Sie Eltern oder andere Kooperationspartner in Ihre pädagogische Arbeit zum Schwerpunktthema mit ein?

  • Welche Fortbildungen haben pädagogische Fachkräfte zu dieser Thematik besucht?

  • Was können andere Einrichtungen von Ihnen lernen und was wäre Ihnen bei der Vermittlung Ihres Erfahrungswissens wichtig?

  • Welche Aspekte Ihres Schwerpunktes sollten Ihrer Meinung nach bei der Konsultationsarbeit noch Berücksichtigung finden?

Zu diesen Serviceleistungen gehören:

  • Die Einrichtung ermöglicht Fachnachmittage (bzw. -vormittage) und Hospitationen für andere Einrichtungen analog und digital.

  • Die Einrichtung ist bereit, jährlich an den Begleitveranstaltungen aller Konsultationskindertageseinrichtungen teilzunehmen, die das Ministerium gemeinsam mit dem SPFZ veranstaltet.

  • Die Einrichtung steht grundsätzlich für die Mitwirkung an Fachtagungen o.ä. zur Verfügung.

  • Die Konsultationskita liefert jährlich einen Tätigkeitsbericht ab, der ggf. auf dem Kitaserver (www.kita.rlp.de) veröffentlicht werden kann.

  • Die Konsultationskita ist bereit, an Evaluationsverfahren (in Form eines Fragebogens) teilzunehmen.

  • Die Konsultationskita ist bereit, intensiver mit Fachschulen zu kooperieren.

  • Die Konsultationskita ist bereit, mit der Hochschule Koblenz und dem IBEB zu kooperieren.

  • Die Konsultationskita ist bereit, sich auf dem Kitaserver darzustellen, siehe https://kita.rlp.de/kita-in-rheinland-pfalz/konsultationskitas.

Bewerbungsverfahren

Interessierte Einrichtungen in Rheinland-Pfalz bewerben sich postalisch bis zum 30. Juni 2026 (Eingangsdatum) über den Träger beim 

Ministerium für Bildung
Referat 9513
Frau Karen Schönenberg
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die mit den auf dem Kitaserver veröffentlichten Formularen und sämtlichen darin aufgeführten Anlagen fristgerecht eingereicht werden. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.