Page 115 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
P. 115

     dass ihnen jederzeit ein Recht auf Einblick in die Dokumenta- tion zusteht, dass ohne ihre Einwilligung Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und dass ihnen auf Anforderung bzw. spätestens, wenn das Kind die Kindertages- stätte verlässt, die Dokumentation ausgehändigt wird. Die Erziehungsberechtigten sollten darauf aufmerksam gemacht werden, dass Institutionen oder Personen (Grundschule, Lehr- kräfte, Jugendamt etc.) die Vorlage der Dokumentation nicht verlangen können. In der formalen Gestaltung des Datenschutzes spiegelt sich der Dreiklang „Kind – Eltern – Institution(en)“ und damit die Er- ziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern fachlich- inhaltlich wider. Voraussetzung für eine gute Kooperation der Kindertagesstätte mit den Eltern und ggf. weiteren Institutio- nen ist die Reflexion der eigenen Grundhaltung Eltern gegen- über, die Wertschätzung ihrer Kompetenzen und die Akzep- tanz unterschiedlicher Lebensentwürfe von Familien. Ein in der Zielsetzung transparenter Umgang mit Dokumentationen kann damit zu einer Chance für alle Beteiligten werden.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 114 01.09.2020 12:22:46 Bildungs- und Lerndokumentationen 114            


































































































   113   114   115   116   117