Page 169 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
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     1.1 Leitbild Im Leitbild formuliert der Träger der Einrichtung seine Grund- orientierung und verdeutlicht damit die Werthaltungen und Ziele, die in der Einrichtung verfolgt werden. Es bietet Orientierung für Eltern zur Auswahl der Einrichtung. § 1 SGB VIII (Recht auf Erziehung, Elternverantwortung) §§ 3 und 4 SGB VIII (Träger- und Methodenvielfalt, Subsidiarität) § 9 SGB VIII (Grundrichtung der Erziehung) §22 Abs.2 SGB VIII, §1 und §2 Abs.1 Satz1 KitaG (Grundsätze der Erziehung, Bildung und Betreuung in Kinder- tagestätten) Nachweismöglichkeiten Im Leitbild finden sich Aussagen zu: • religiöser, weltanschaulicher und pädagogischer Orientie- rung des Trägers der Einrichtung, • Bild vom und Haltung zum Kind, • der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern, • dem Selbstverständnis der Zusammenarbeit von Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern, • Orientierung und Verantwortung im Sozialraum. Konkretisierung • Das Leitbild (Selbstverständnis, Wertorientierung) ist schriftlich fixiert und öffentlich zugängig.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 168 01.09.2020 12:23:05 Leitbild, Konzeption und Qualitätsmanagement Kriterien Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 168            


































































































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