Page 185 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
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     Übergänge eröffnen Chancen für eine Neuorientierung und für die Entwicklung kompetenten Verhaltens (Bewältigungs- strategien/Resilienz). Eine partizipative Grundhaltung gegenüber Kindern, Eltern und anderen Institutionen begünstigt die erfolgreiche Bewälti- gung von Entwicklungsaufgaben. § 22a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII (Zusammenarbeit der Fachkräfte mit Schulen um einen guten Übergang zu sichern und bei der Arbeit mit Schulkindern in Horten und Altersgemischten Gruppen) § 2 a KitaG (Zusammenarbeitsgebot mit der Grundschule) § 19 SchulG (Zusammenarbeitsgebot mit Kindertageseinrichtungen) Empfehlungen zum Datenschutz bei Bildungs- und Lerndoku- mentationen (Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte des Kindes bei der Zusammenarbeit mit der Schule) Nachweismöglichkeiten • Sichere, verlässliche Beziehungen des Kindes zu erwachse- nen Bezugspersonen und die Kooperation aller Beteiligten wirken unterstützend bei der Bewältigung des Wechsels. • Es existiert ein abgestimmtes Handlungs- und Koopera- tionskonzept bezogen auf die Ziele und Maßnahmen für die Gestaltung der verschiedenen Übergänge. Konkretisierung • Es gibt ein Eingewöhnungskonzept für die unterschiedli- chen Altersstufen.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 184 01.09.2020 12:23:08 Kinder Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 184            


































































































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