Page 177 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
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     §22 Abs.2 Nr.1 SGB VIII (Förderungsauftrag Erziehung, Bildung, Betreuung) § 22 Abs. 3 SGB VIII, § 2 Abs. 3 KitaG (Förderung der Teilhabe) Bildungs- und Erziehungsempfehlungen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Nachweismöglichkeiten • Das Team setzt sich damit auseinander, dass alle Kinder an Bildungs- und Lernprozessen teilhaben. • Es gibt eine individuelle pädagogische Planung. • Heterogenität wird wertgeschätzt. • Inklusion wird angestrebt. Konkretisierung • Für die Bildungs- und Erziehungsbereiche sind Ziele for- muliert, Qualitätskriterien benannt und die Umsetzung wird dokumentiert, überprüft und weiterentwickelt. Trägerspezifische Priorisierungen sind vorgenommen. • Es gibt Dokumente und Unterlagen, die darstellen, welche Kompetenzen Kinder in den Bildungs- und Erziehungsbe- reichen (z. B. Sprache, Religion und Werte, Naturwissen- schaften, Kreativität etc.) erwerben. • Kriterien für die Zielerreichung sind formuliert/präzisiert. • Es stehen den Kindern Freiräume und gestaltete Räume und Materialien zum Forschen, Experimentieren und Phi- losophieren in der Kindertagesstätte bereit. • Das kindliche Erfahrungsfeld erfährt über die Räumlich- keiten und Personen der Kindertagesstätte hinaus eine Er- weiterung durch Kooperationen mit geeigneten Personen     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 176 01.09.2020 12:23:08 Kinder Ind ikatoren 176            


































































































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