Page 175 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
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     die Entwicklung der Basiskompetenzen (vgl. BEE, Kapitel 2.1) wird die Resilienz der heranwachsenden Kinder gestärkt. Die jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnis- se junger Menschen und ihrer Familien sind zu berücksichti- gen. §1 Abs.3 Nr.1 SGB VIII (Förderung der individuellen und persönlichen Entwicklung) §9 Nr.2 und §22 Abs.3 Satz3 SGB VIII (Orientierung an den wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnis- sen des Kindes) §22 Abs.2 Nr.1 SGB VIII (Förderung der eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähi- gen Persönlichkeit) § 2 Abs. 1 Satz 1 KitaG (Die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kin- des anregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit fördern und soziale Benachteiligungen möglichst ausgleichen) Art. 29 Abs. 1 UN KRK (Bildungsziele: Entfaltung der Persönlichkeit und Begabung, Toleranz, Verantwortung und Achtung vor der natürlichen Umwelt) Bildungs- und Erziehungsempfehlungen Nachweismöglichkeiten • Strukturen und Prozesse unterstützen die Entstehung von Bindung und Beziehung. • Sie fördern die Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit des Kindes, insbesondere die kommunikative Kompetenz.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 174 01.09.2020 12:23:08 Kinder Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 174            


































































































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