Page 180 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
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     dienen als grundlegendes Instrument der Arbeit der Einrichtung und als Grundlage für das Gespräch mit den Eltern über die individuelle Entwicklung des Kindes und als Grundlage für die individuelle Planung. Damit wird hervorgehoben, dass der umfassende Bildungs- und Erziehungsauftrag strukturiert erfolgt. § 2 Abs. 1 KitaG (Festschreibung der Erforderlichkeit von Bildungs- und Lern- dokumentationen) Bildungs- und Erziehungsempfehlungen Empfehlungen des LJHA zum Datenschutz bei Bildungs- und Lerndokumentationen Nachweismöglichkeiten • Die Einrichtung verfügt über ein an den Kompetenzen und Ressourcen des Kindes orientiertes Beobachtungs- system. • Formen systematischer Bildungs- und Lerndokumentation werden fortlaufend angewendet. • Die Ergebnisse der Auswertungen bilden die Grundlage der gezielten individuellen Förderung und pädagogischen Planung. Konkretisierung • Die Einrichtung hat für sich ein Beobachtungs- und Dokumentationskonzept erarbeitet. • Auf das Konzept angepasste Beobachtungsbögen, Portfolios etc. liegen vor.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 179 01.09.2020 12:23:08 Kinder Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 179            


































































































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