Page 196 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
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      4.1 Sozialraumorientierung/ Gemeinwesenarbeit Der Lebens- und Sozialraum, in dem die Einrichtung liegt, prägt die Kinder und ihre Familien sowie die Arbeit der Kin- dertagesstätte. Zugleich wirkt die Tätigkeit der Kindertages- stätte, unter Beteiligung von Kindern und ihren Eltern, in den Lebens- und Sozialraum hinein. Der Lebens- und Sozialraum der Kinder ist als erfahrbarer Nahraum besonders wichtig und geeignet, unterschiedliche Formen des Lebens und Zusammenlebens konkret erfahren zu können. Je positiver die Erfahrungen der Begegnung sind, des- to offener gelingen Integrations- und Aneignungsprozesse. Die Kinder erfahren sich als Teil des Ganzen und entwickeln durch Möglichkeiten des Mitgestaltens zunehmend Verantwortung. Die Beachtung des Lebensraumes / des Gemeinwesens ist daher Ausgangspunkt für die Konzeption der Einrichtung. § 79 Abs. 2 SGB VIII, §80 Abs.1 und 2 SGB VIII (Jugendhilfeplanung) §22a Abs.2 SGB VIII (Zusammenarbeit mit Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen) 8. Jugendbericht der Bundesregierung Nachweismöglichkeiten • Die pädagogischen Fachkräfte verfügen über Kenntnisse des Sozial- und Lebensraumes der Einrichtung. • Die Kenntnisse des Sozial- und Lebensraumes werden in der Konzeption berücksichtigt.      CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 195 01.09.2020 12:23:14 Lebenswelt Kriterien Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 195            


































































































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