Page 198 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
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     §22 Abs.2 Nr.2 und 3 SGB VIII (Unterstützung und Ergänzung der Erziehung in der Familie, Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung) § 24 SGB VIII (Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kin- dertagespflege) § 79 Abs. 2 SGB VIII („Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleis- ten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buche erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Er- ziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfü- gung stehen.“) § 9 KitaG („Das Jugendamt gewährleistet, dass in seinem Bezirk die nach den Bestimmungen der §§ 5 bis 7 erforderlichen Kinder- tagesstätten zur Verfügung stehen.“) Nachweismöglichkeiten • Die Bedürfnisse und Wünsche von Kindern, Eltern, Fami- lien werden bei der Ausgestaltung des eigenen Angebotes im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. • Die Bedarfsorientierung umfasst alle Aspekte des Lernens (soziale, kognitive, emotionale, kommunikative und sach- bezogene). Konkretisierung • Es gibt Verfahren und Instrumente zur Feststellung der strukturellen, organisatorischen und inhaltlichen Bedarfe. • Die Bedarfsorientierung spiegelt sich in der Konzeption und in der konkreten Ausgestaltung des pädagogischen Angebots wider.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 197 01.09.2020 12:23:14 Lebenswelt Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 197            


































































































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