Page 217 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
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     • Einarbeitungsleitfäden liegen vor. • Protokolle und Absprachen der Dienstgespräche und Teambesprechungen liegen vor. • Leitbild und Konzeption der Einrichtung sind allen Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt. 6.3 Fort- und Weiterbildung Fort- und Weiterbildungen dienen der Anpassung an aktuelle Entwicklungen (z. B. Veränderung der Angebotsstruktur, Wei- terentwicklung des Konzeptes, Professionalisierung in einzel- nen Handlungsfeldern). Sie unterstützen die fachliche Qualifi- zierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung. Dabei kommt die Fortbildung des Einzelnen der Einrichtung als Ganzes zugute. §6 Abs.4 LVO (Berücksichtigung der Kosten für Fortbildung bei den zuwen- dungsfähigen Personalskosten) Bildungs- und Erziehungsempfehlungen Kapitel 9.3.4 (Fortbildung) VV Fortbildungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher Vereinbarung zur Umsetzung eines Curriculums zum Erwerb des Fortbildungsprogramms Nachweismöglichkeiten • Es gibt eine abgestimmte Fortbildungsplanung.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 216 01.09.2020 12:23:19 Leitung und Mitarbeitende Kriterien Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 216            


































































































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