Page 200 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
P. 200

     Nachweismöglichkeiten • Die wahrgenommenen Bedürfnisse und Wünsche der El- tern und Familien werden hinsichtlich ihrer Relevanz für die Bedarfsplanung diskutiert und bewertet. • Das Ergebnis wird in geeigneter Weise in den Planungs- prozess des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe eingebracht. Konkretisierung Protokolle und Unterlagen, aus denen hervorgehen: • für die Bedarfsplanung relevante Bedürfnisse und Wün- sche der Kinder, Eltern, der Einrichtung und des Trägers, • wie diese Erkenntnisse bzgl. der Bedürfnisse und Wünsche gewonnen wurden, • wie sich die Einrichtung und der Träger in den Prozess der Bedarfsplanung des Jugendamtes einbringen. 4.4 Vernetzung mit anderen Institutionen Die Kenntnis über und die Zusammenarbeit mit anderen Insti- tutionen kann die Erziehungs- und Bildungsarbeit mit den Kindern sowie die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern unterstützen und die Kompetenzen der Einrichtung erweitern. §22a Abs.2 Nr.1 SGB VIII (Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Initiativen im Sozialraum)     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 199 01.09.2020 12:23:14 Lebenswelt Ind ikatoren Kriterien Rechtliche Grundlagen 199            


































































































   198   199   200   201   202