Page 208 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
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     • Es liegen Stellen-, Funktions- und Aufgabenbeschreibun- gen vor. • Es gibt ein Auswahlverfahren zur Einstellung neuer Fach- kräfte, das sowohl die jeweilige Stelle als auch das Zu- sammenwirken im Team berücksichtigt. Dabei werden Aspekte der Qualifikation, des Alters und des Geschlechts der Fachkräfte beachtet. • Es gibt Einarbeitungspläne für neue Fachkräfte. • Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte ist Bestandteil der Personalentwicklung. • Es gibt konkrete Vorkehrungen zur Sicherung der Vertre- tung bei Personalausfällen, insbesondere bei Angeboten für Kleinstkinder. • Beim Einsatz von externen Kräften werden die jeweiligen Aufgaben und Verantwortungsbereiche im Team bekannt gegeben und aufeinander abgestimmt. 5.4 Mitteleinsatz Die Finanzierung der Kindertagesstätten wird durch Anteile des Trägers, des Landes, der Eltern und des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe sowie ggf. durch die Gemeinden im Einzugsbereich erbracht. Eine zielorientierte und wirt- schaftliche Mittelverwendung berührt daher die Finanzverant- wortung aller Beteiligten.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 207 01.09.2020 12:23:17 Träger Kriterien 207            


































































































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