Page 210 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
P. 210

     5.5 Raum- und Sachausstattung Innen- und Außenräume sowie die Sachausstattung setzen den Rahmen, in dem die in der Konzeption festgelegte pädagogi- sche Arbeit umgesetzt wird. Räumliche Gestaltung und Kon- zeption bedingen sich gegenseitig. Für Kinder schaffen Räume, die pädagogisch konzeptionell gestaltet sind, Handlungsmöglichkeiten. Die Raumgestaltung und Materialausstattung der Kindertagesstätte übt einen ent- scheidenden Einfluss auf die Komplexität und Vielfältigkeit der Möglichkeiten aus, die sich den Kindern bei ihrer Erfor- schung von Welt bieten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirkt sich die Ge- staltung der Räume auf eine zielführende Arbeitsgestaltung aus. Räumlichkeiten und Sachausstattung tragen zum gesund- heitlichen Wohlbefinden der Mitarbeitenden bei. Für Eltern ermöglicht eine entsprechende Raumgestaltung, dass sie sich als Erziehungs- und Bildungspartner aufgenom- men erleben. §45 Abs.2 Nr.1 SGB VIII (Die dem Zweck und der Konzeption entsprechenden räumli- chen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Vorausset- zungen für den Betrieb der Einrichtung müssen erfüllt sein) Bildungs- und Erziehungsempfehlungen, Kap. 6.1 „Räumliche Gestaltung in der Kindertagesstätte“ Bildungs- und Erziehungsempfehlungen, Kap. 6.2 „Spielflä- chen im Freien“ Orientierungshilfe des LJHA für die räumliche Ausstattung beim Bau von Kindertagesstätten     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 209 01.09.2020 12:23:17 Träger Kriterien Rechtliche Grundlagen 209            


































































































   208   209   210   211   212