Page 209 - Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
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     § 12 KitaG (Personalkosten) §6 Abs.1 Satz1 LVO (Zuweisungen des Landes zu den Personalkosten, wenn die Organisation und die personelle Ausstattung den Bestimmun- gen der LVO und der Fachkräftevereinbarung entsprechen) § 13 KitaG (Elternbeiträge) § 14 KitaG (Sachkosten) § 15 KitaG (Investitionskosten) Nachweismöglichkeiten • Finanzmittel werden transparent, rechtmäßig, zielgerichtet und nachvollziehbar verwendet. • Der Mitteleinsatz berücksichtigt sowohl gegenwärtige als auch durch die Weiterentwicklung und Sicherung der Ein- richtung zu antizipierende zukünftige Kostenanforderun- gen. Konkretisierung • Es besteht ein Finanzplan. • Es gibt wirksame trägerspezifische Prüfmechanismen. • Budgetverantwortlichkeiten sind klar und sinnvoll gere- gelt.     CV_65065_Bildungs-und Erziehungsplan Rheinland-Pfalz 4AL_INHALT_.indb 208 01.09.2020 12:23:17 Träger Rechtliche Grundlagen Ind ikatoren 208            


































































































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