Gesundheitspädagogik in rheinland-pfälzischen Kindertageseinrichtungen

Alle Kinder haben ein Recht auf Gesundheit – unabhängig von ihrer Herkunft, der sozialen Lage und den Möglichkeiten der Familie!
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen spricht davon, dass Kinder ein Recht auf das „erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ haben. Das verpflichtet ein reiches Land wie Deutschland dazu, nicht nur zu gewährleisten, dass Kinder satt werden, sondern auch, dass sie sich gesund ernähren können, Gemeinschaft erleben, Bewegungsräume haben, Ruhe und Entspannung, Achtung der Persönlichkeit sowie Wahrung ihrer Würde und ihrer Meinung erfahren.

Ein Mädchen steht mit ausgebreiteten Armen lächelnd auf einer Wiese.

Wie der 13. Kinder- und Jugendbericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland deutlich macht, gibt es in den verschiedenen Altersgruppen der Kinder zentrale gesundheitsrelevante Entwicklungsthemen:

  • Unter 3-Jährige: Bindung und Autonomie
  • 3- bis unter 6-Jährige: Bewegen, Sprechen und Achtsamkeit
  • 6- bis unter 12-Jährige: Sich bewähren, Beziehungen eingehen, sich die Welt aneignen
  • 12- bis unter 18-Jährige: den Körper spüren, Grenzen suchen, Identität finden

Grundlegend für die Gesundheitsförderung in Kitas in Rheinland-Pfalz sind die „Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz“. Sie gehen in unterschiedlichen Kapiteln auf gesundheitsrelevante Themen ein: ob über das Querschnittthema Resilienz oder die Bildungs- und Erziehungsbereiche „Bewegung“, „Naturerfahrung – Ökologie“ oder „Körper – Gesundheit – Sexualität“ sowie die methodischen Aspekte mit Hinweisen auf Spielflächen und die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern.