Das Sozialraumbudget

 

Ein wesentliches Ziel des KiTaG ist es, überall im Land für gleich gute Standards in der Kindertagesbetreuung zu sorgen. Denn das Land hat nach § 82 Abs. 2 SGB VIII den gesetzlichen Auftrag, auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzuarbeiten. In Rheinland-Pfalz soll es überall eine gute frühkindliche Bildung geben, ob in der Stadt oder auf dem Land, ob in Andernach oder Zweibrücken.

Alle Tageseinrichtungen müssen dabei den pädagogischen Alltag auf die jeweiligen Lebenssituationen und Lernbedürfnisse der Kinder ausrichten, die sich auch aus den Bedingungen des Sozialraums einer Kita ergeben. Dabei sind die Herausforderungen nicht in allen Kitas gleich. Manche Tageseinrichtungen sind in einem besonderen Maß gefordert, den Bedürfnissen heranwachsender Kinder und den Lebensbedingungen von Eltern Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Um dem gerecht zu werden, ist ein differenzierter Einsatz zusätzlichen Personals notwendig.

Ein buntes Bild mit aufgezeichneten Straßen und Häusern.

Diese Zielsetzung wurde grundsätzlich bereits vor Inkrafttreten des KiTaG verfolgt. So gab es bereits Spiel- und Lernstuben in benachteiligten Wohngebieten, interkulturelle Fachkräfte oder beispielsweise die Programme „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“ und „Lerne die Sprache des Nachbarn“. Diese waren allerdings in einem Projektstatus mit jährlicher Begrenzung oder an einen Haushaltsvorbehalt gebunden. Mit dem KiTaG wurden diese zusätzlichen personellen Ressourcen in eine anteilige Regelförderung überführt, sodass Kitas mit besonderen Herausforderungen dauerhaft unterstützt werden.

Das Land stellt nach § 25 Abs. 5 KiTaG ein sogenanntes Sozialraumbudget zur Verfügung. Das Sozialraumbudget folgt dem Leitbild des sozialen Ausgleichs und ermöglicht den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe durch den Einsatz von entsprechendem Personal eine zusätzliche Steuerung und Schwerpunktbildung.


Grundlage der Verteilung des Sozialraumbudgets ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Sozialraums und die Entwicklung einer darauf aufbauenden Konzeption durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den Einsatz der Mittel.

Ja. Nach § 25 Absatz 1 KiTaG sind Fortbildungskosten Bestandteil der Personalkosten, für die das Land Zuweisungen gewährt. Die Regelung, dass die nachgewiesenen Kosten der Fortbildung bis zur Höhe von 1 v. H. der übrigen zuwendungsfähigen Personalkosten bei der Landeszuwendung berücksichtigt werden können, bezieht sich allerdings auf § 21 KiTaG, § 22 KiTaG und § 23 KiTaG und somit auf die Regelpersonalausstattung.

Die Fortbildung des Personals aus dem Sozialraumbudget, das nicht zur Regelpersonalausstattung gehört (hier: Kita-Sozialarbeiter:innen), kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Konzeption für den Einsatz der Mittel des Sozialraumbudgets Mittel für Fortbildungskosten vorsehen. 

Fortbildungs- und Vernetzungsangebote für Kita-Sozialarbeitende bestehen auf lokaler Ebene – je nach Jugendamts-Konzeption – über eine Kita-Sozialarbeits-Koordinierungsstelle des Jugendamtes selbst und/oder auf der Ebene der freien Träger von Kita-Sozialarbeit bzw. auf der Verbandsgemeindeebene.

Jährlich bietet das Land (SPFZ RLP in Kooperation mit BM) eine Fachtagung für Kita-Sozialarbeit an wie auch eine Fortbildung für die Koordinierenden für Kita-Sozialarbeit/SRB; Hinzu kommen Veranstaltungsformate wie z.B. zur Kooperation von Kita- und Schulsozialarbeit und Formate, die allgemein für Sozialarbeitende von Bedeutung sind.

Initiative für Soziale Arbeit in Kindertagesstätten (InKiSoA): Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften und Institut für Fort- und Weiterbildung (ifw) der Katholischen Hochschule Mainz, Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände in RLP und Institut für Lehrer Fort- und Weiterbildung – Arbeitsfeld Kita (ILF).

Einen 1-jährigen acht-moduligen Zertifikatskurs Kita-Sozialraumarbeit bietet der Fachbereich Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz an. Darüber hinaus kann ein solcher Kurs von den Jugendämtern passend für den regionalen Bedarf angefragt werden.

Der vier-modulige Zertifikatskurs „Vom Konzept zur Praxis. Gelingensbedingungen guter Kita-Sozialarbeit entwickeln“ wird an der Katholischen Hochschule Mainz angeboten.

Als MOOC kostenfrei und immer zugänglich wird für den Einstieg der Online-Selbstlernkurs „Kitas mit Plus“ der DKJS auf Oncampus angeboten.

Bei der eigenen Profilentwicklung und -überprüfung unterstützt das Diskussionspapier „Kita-Sozialarbeit in Rheinland-Pfalz“ des IBEB an der HS Koblenz.

Bei der Fachtagung Kita-Sozialarabeit 2023 unter dem Motto „Unterstützen, kooperieren und vernetzen für mehr Chancengerechtigkeit“ haben sich Kita-Sozialarbeiterinnen und –Sozialarbeiter aus ganz Rheinland-PFalz nach Impulsen zum Thema Armut und Umgang mit möglichen Armutsfolgen ausgetauscht.

Dabei wurden Ideen und Leitfragen für die tägliche Arbeit entwickelt. Hier erhalten Sie einen zusammenfassenden Fragenkatalog von Frau Meyer, Perspektive Bilden, der Ihnen helfen kann, sich mit dem Thema vertiefend zu beschäftigen.

Das Sozialraumbudget verfolgt vor allem das Leitbild des sozialen Ausgleichs. Mit dem Sozialraumbudget kann Kita-Sozialarbeit gefördert werden. Das kann beispielsweise folgende Maßnahmen für Kinder und ihre Familien umfassen:

  • Die Tageseinrichtung kann zum Kommunikations- und Nachbarschaftszentrum weiterentwickelt werden, etwa durch die niedrigschwellige Beratung und Unterstützung von Eltern, die Vernetzung der Familien, um deren Selbsthilfepotenzial zu stärken, und die Vernetzung im Sozialraum.
  • Es können Maßnahmen für Eltern zur Förderung des Zugangs zum Bildungssystem oder zu Angeboten im Sozialraum gefördert werden.
  • Die Familien können beim Umgang mit Ämtern und bei Anträgen unterstützt werden, die der Förderung der Kinder dienen.

Darüber hinaus kann auf der Grundlage der sozialräumlichen Besonderheiten und der Konzeption der jeweiligen Tageseinrichtung beispielsweise auch interkulturelles Zusatzpersonal oder im grenznahen Bereich Personal zur Förderung des Verständnisses der Sprache des Nachbarlandes gefördert werden.

Das Sozialraumbudget beträgt 50 Mio. Euro pro Jahr und wächst seit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2021 jährlich um 2,5 Prozent. Es setzt sich zusammen aus den bisherigen Mitteln für interkulturelle Fachkräfte (21 Mio. Euro), für das Programm „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“ (3,9 Mio. Euro), für das Programm „Lerne die Sprache des Nachbarn“ (2,9 Mio. Euro) und aus 22,2 Mio. Euro neuen Mitteln.

Diese 50 Mio. Euro werden den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zugeteilt. Die Zuteilung bemisst sich dabei zu 40 Prozent nach dem Anteil der Kinder unter sieben Jahren und zu 60 Prozent nach dem Anteil der Empfänger von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch im Alter von unter sieben Jahren im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet. Somit haben diejenigen Jugendämter mehr Geld zur Verfügung, bei denen die sozialräumlichen Herausforderungen größer sind. Die Verteilung wird alle fünf Jahre neu berechnet. Mit dem Geld fördert das Land bis zu 60 Prozent der aufgewendeten Personalkosten. Die verbleibenden 40 Prozent sind von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe selbst zu leisten.

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe legt der Mittelverteilung in seinem Bereich eine Konzeption zugrunde, die sich an der sozialräumlichen Situation der einzelnen Tageseinrichtungen orientiert. Er muss zukünftig also eine Bedarfsplanung machen, wo in seinem Zuständigkeitsbereich welche Herausforderungen bestehen und was benötigt wird, um die Kinder dort entsprechend zu fördern.

In der Konzeption ist festgehalten, welche Kriterien der Mittelverteilung zugrunde gelegt werden und welche inhaltlichen und konzeptionellen Anforderungen mit dem Auftrag verbunden sind. Es müssen Indikatoren für die Auswahl der zu fördernden Tageseinrichtungen festlegt werden. Indikatoren sind sowohl Zahlen, Daten und Fakten, die die soziale Lage und somit den Förderbedarf der Kinder betreffen, als auch solche, die sich auf Wohnen und Infrastruktur beziehen (z. B. Daten von Sozialraumanalysen, Jugendhilfeplanung, Schuleingangsuntersuchungen, Erreichbarkeit von Beratungs- und Familienbildungsangeboten, Anteil an Sozialwohnungen, Wohnfläche pro Einwohner). Ein Maßstab für die Definition von Benachteiligung ergibt sich durch die Relation der Durchschnittswerte auf Jugendamtsebene.

Seit dem 1. Juli 2021 steht prinzipiell weiter zur Verfügung, was es davor schon gab.

Das Programm „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“ bestand bis zum 30. Juni 2021 weiter. Der Umfang wurde aber im Vorgriff auf das Sozialraumbudget deutlich erhöht, sodass mehr Personal aufgebaut werden konnte. 2019 wurden zusätzlich zu den bisher 3,4 Mio. Euro Landesbudget 2,1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die zusammen mit dem Budget für 2020 in Höhe von 22,2 Mio. Euro beantragt werden können. Im Jahr 2021 standen bis einschließlich Juni 11,1 Mio. Euro für Kita!Plus zur Verfügung. Wie bisher konnten die 100 Prozent Landesförderung genutzt werden für Konzeptentwicklung, Personalkosten, den Auf- und Ausbau von Kooperationsstrukturen, die Umsetzung von Maßnahmen/Projekten und die räumliche Ausstattung gemäß den Förderkriterien von „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“, die auf die Weiterentwicklung der Kitas zu Kommunikations- und Nachbarschaftszentren ausgerichtet waren.

Seit 1. Juli 2021 wird Kita!Plus durch das Sozialraumbudget mit dem Gesamtvolumen von 50 Mio. Euro und der anteiligen Förderung der Personalkosten von 60 Prozent ersetzt.