Ende 2014 wurde durch die Unterzeichnung des Communiqués "Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" ein bundesweiter Qualitätsentwicklungsprozess für Kindertagesstätten angestoßen. In dem Communiqué hielten Bund und Länder neun Handlungsfelder fest, die für die Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten als bedeutsam erachtet wurden u. a. sind dies, neben inhaltlichen Herausforderungen, die Fachkraft-Kind-Relation, die Qualifizierung der Fachkräfte aber auch die Stärkung der Leitung.
Im Communiqué wurde auch der Einsatz einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände vereinbart, die den Auftrag erhielt, die Qualitätsziele in den formulierten Handlungsfeldern sowie Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen zu entwickeln. Unterstützung erfuhr die Arbeitsgruppe von Vertreterinnen und Vertretern der verantwortlichen Verbände und Organisationen aus dem Feld der Kindertagesbetreuung sowie durch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Der Zwischenbericht
Auf der Konferenz „Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder“ im November 2016 wurde der Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ vorgestellt. Die Veröffentlichung wurde begleitet von einer gemeinsamen Erklärung des Bundes und der Länder. Darin bekräftigten sie ihr gemeinsames Ziel, auf Grundlage des Zwischenberichtes die Qualität in der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsentwicklungsziele und eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft zu garantieren.
Auftrag der JFMK - Das Eckpunktepapier
Die Arbeitsgruppe erhielt außerdem den Auftrag bis zur Jugend- und Familienministerkonferenz 2017 Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten. Auf der Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai 2017 wurde das Eckpunktepapier per Beschluss verabschiedet. Formuliertes Ziel im Eckpunktepapier ist eine nachhaltige und dauerhafte Finanzierung durch den Bund, die an den im Communiqué benannten neun Handlungsfeldern ansetzt.
Das Gute-KiTa-Gesetz
Nach dem mehrjährigen Dialogprozess zwischen Bund und Ländern trat am 1. Januar 2019 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz, in Kraft. Mit dem Gesetz unterstützte der Bund die Länder dabei, die Kita-Qualität zu verbessern.
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz investierte der Bund bis Ende 2022 5,5 Milliarden Euro. Damit wurden länderspezifische Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern, beispielsweise zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes, eines guten Fachkraft-Kind-Schlüssels, zur Qualifizierung von Fachkräften oder zur Stärkung der Kitaleitungen ermöglicht. Neben Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität konnte auch die Teilhabe durch eine Entlastung der Eltern bei den Gebühren verbessert werden. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, hat der Bund mit jedem Land einen Vertrag geschlossen, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten für Qualitätsverbesserung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung gearbeitet wird.
Den Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Bund zum Gute-KiTa-Gesetz finden Sie hier.
Das KiTa-Qualitätsgesetz
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wird das Gute-KiTa-Gesetz über das Jahr 2022 hinaus bis Ende 2024 verlängert und auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation weiterentwickelt. Der Bund stellt hierfür insgesamt vier Milliarden Euro bereit.