Auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift vom 27.01.2017 "Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte zur Grundschule" können über die Träger von Kindertagesstätten zusätzliche Mittel für Übergangsmaßnahmen beim Jugendamt beantragt werden.
Für ein Förderjahr stehen dafür 500.000 Euro zur Verfügung. Dies ist den nebenstehenden Budgettabellen zu entnehmen.