Was verändert sich durch die neue Fachkräftevereinbarung?
Schon bei der letzten Überarbeitung erhielten die Träger von Kitas deutlich erweiterte Möglichkeiten, multiprofessionelle Teams unter Beibehaltung einer hohen Fachlichkeit zu bilden und Funktionsstellen einzurichten. Zur Unterstützung von Leitungen wurde eine Leitungsqualifizierung, für andere Professionen eine pädagogische Basisqualifizierung eingeführt. 70% der Grundpersonalisierung in den Kitas müssen weiterhin pädagogische Fachkräfte sein. Die Quote wird beibehalten, aber regelmäßig evaluiert und ggf. angepasst. Eine zu starre Quote darf nicht die Sicherstellung von Rechtsansprüchen und der Erfüllung von Bedarfen von Familien entgegenstehen. Das webbasierte Administrations- und Monitoringsystem KiDz ermöglicht hierzu zuverlässige Auswertungen.
Weitere Möglichkeiten multiprofessionelle Teams zusammenzustellen
Mit der vorliegenden Fachkräftevereinbarung werden weitere Optionen geschaffen, Fachkräfte zu multiprofessionellen Teams zusammenzustellen. Diese können den Alltag in der Kindertageseinrichtung durch zusätzliche Perspektiven bereichern. Durch die Ausdifferenzierung von Kompetenzen und Wissensbeständen in einem primär pädagogisch ausgerichteten Team erhalten Kinder zusätzliche Möglichkeiten und Chancen, unterschiedliche Ansätze, Lebensrealitäten und Arbeitsweisen zu erleben und in der Lebenswelt vorhandene Vielfalt kennenzulernen. Die Verantwortung für die Zusammensetzung des Teams obliegt dem Träger, dessen Handlungsmöglichkeiten unbenommen des weiterhin bestehenden Anspruchs auf den ausreichenden Einsatz pädagogisch qualifizierter Fachkräfte erweitert werden.
Erweiterung der zugelassenen Professionen
Zukünftig können Lehrkräfte aller Schularten (bisher nur Grund- und Förderschullehrkräfte), Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und -pflegerinnen (bisher nur mit Sondererlaubnis durch das LSJV), Physiotherapeutinnen und –therapeuten als pädagogische Fachkräfte in Kitas arbeiten oder im Bereich der „Pädagogischen Fachkräfte in Assistenz“ Haus- und Familienpflegerinnen und –pfleger.
Die Fachlichkeit von profilergänzenden Fachkräften wird gestärkt
Profilergänzende Fachkräfte bringen eine zum Profil der jeweiligen Kita passende Ausbildung mit. Es handelt sich also nicht um ungelernte Kräfte, sondern um Fachkräfte, die das Team ergänzen und als gleichberechtigtes Mitglied im Team arbeiten.
Durch die Begriffswahl „profilergänzende Fachkräfte“ aber auch durch den Hinweis, dass profilergänzende Fachkräfte je nach Ausbildungs- und Erfahrungsniveau langfristig auch als pädagogische Fachkräfte oder als pädagogische Fachkräfte in Assistenz eingesetzt werden können, unterstreicht die neue Fachkräftvereinbarung, dass es sich um Fachkräfte handelt. Der Träger der Tageseinrichtung muss die zur Konzeption der Einrichtung passende berufliche Qualifikation und Kompetenz der profilergänzenden Fachkraft dokumentieren. Neben der beruflichen Kompetenz ist weiter die persönliche Kompetenz der profilergänzenden Fachkraft entscheidend, die durch den Träger im Einvernehmen mit der Leitung festgestellt wird. Zudem muss wie bisher auch eine pädagogische Basisqualifizierung absolviert werden.
Gestaltungs- und Verantwortungsspielräume der Träger werden erweitert und Abläufe vereinfacht
Neben der Beurteilung der persönlichen Kompetenz der profilergänzenden Fachkräfte muss der Träger die zur Konzeption der Einrichtung passende berufliche Qualifikation begründet dokumentieren, aber nicht mehr vor Einstellung gegenüber der Betriebserlaubnisbehörde nachweisen. Die Dokumentation der zur Konzeption passenden beruflichen Qualifikation muss aber für die Betriebserlaubnisbehörde einsehbar sein.
Träger können so bei der Einstellung schneller und eigenverantwortlicher agieren. Auch die Regelungen zu erforderlichen Deutschkenntnissen bei Menschen mit ausländischen Abschlüssen wurden neu formuliert: der Träger muss sich bei Einstellung davon überzeugen, dass die Personen zur Ausübung der vorgesehenen Funktion über ausreichend Sprachkenntnisse verfügen. Langfristig soll die pädagogische Fachkraft B2-Niveau, die Leitungskraft C1-Niveau oder mehr anstreben.
Die Einstellung von Menschen mit ausländischen Abschlüssen wird erleichtert
Wir erleichtern die Anerkennungswege von ausländischen Abschlüssen und vereinfachen diese, wo es in unserem Zuständigkeitsbereich möglich ist. So haben wir geregelt, dass die sehr zeit- und kostenintensive Zeugnisbewertung von Studienabschlüssen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durch den erfolgreichen Abgleich mit bereits bestehenden Einträgen in der Datenbank der ZAB anabin ersetzt werden kann. Ist eine Anerkennung als staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher beantragt und lediglich eine Teilanerkennung z.B. nur für Krippe und Kindergarten ausgesprochen worden, ist eine Einstellung als pädagogische Fachkraft dennoch möglich.
Wir zeigen das Fachkraftpotenzial von Vertretungskräften auf.
Rheinland-Pfalz ist in der besonders hervorzuhebenden Situation, dass Vertretungskräfte ab dem ersten Tag einer Vakanz eingesetzt und vom Land gegenfinanziert werden. Erstmalig wurde ein Passus zu Vertretungskräften eingefügt und auf die damit verbundenen Möglichkeiten zur Gewinnung von Fachkräften durch Weiterqualifizierung hingewiesen.
Wir unterstützen die Umsetzung der Regelungen der Fachkräftevereinbarung und schaffen für Träger mehr Sicherheit.
Die tarifvertragliche Eingruppierung ist grundsätzlich Trägersache. Damit dieser die tarifvertraglichen Regelungen nutzen kann, braucht der Träger Sicherheit im Hinblick auf die Gegenfinanzierung durch das Land. Um den Trägern diese Sicherheit zu geben, wird die Gegenfinanzierung in einem Rundschreiben durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung differenziert erläutert.