Wissenswertes zur Ausbildung

Voraussetzungen für die Absolvierung der Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher

Für alle Formen der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher benötigt man

1. einen qualifizierter Sekundarabschluss und

  • den Abschluss einer mindestens zweijährigen anerkannten Berufsausbildung,
  • oder den Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis, 
  • oder eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit,
  • oder das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind.

2. oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen Tätigkeit.

Die Schulbehörde kann im Einzelfall auf der Grundlage einer Stellungnahme der Fachschule die Aufnahme auf Antrag einer Bewerberin oder eines Bewerbers genehmigen, auch wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Es müssen bei der Person Gründe vorliegen, die die fachliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für einen erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs bestätigen. Die fachliche Eignung für den erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs kann dabei insbesondere durch Lebensleistungen der Bewerberin oder des Bewerbers begründet werden, siehe § 5 (3) der Fachschulverordnung im Fachbereich Sozialwesen. Altersgrenzen zur Aufnahme der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher gibt es nicht.

Welche Ausbildungsformen gibt es in Rheinland-Pfalz?

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher findet in Rheinland-Pfalz an Fachschulen für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik statt. Mit Bestehen der Ausbildung wird neben der staatlichen Anerkennung der „Bachelor Professional in Sozialwesen“ verliehen. Sie wird in drei verschiedenen Formaten angeboten:

1. In der Ausbildung in vollzeitschulischer Form besucht man zwei Jahre die Fachschule (unvergütet) und absolviert im Anschluss ein Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung (unvergütet). Die ersten beiden Jahre dieser Ausbildungsvariante können bei Erfüllung der individuellen Voraussetungen über BAföG, Aufstiegs-BAföG oder über die Agentur für Arbeit/ das Jobcenter gefördert werden.

2. Die Ausbildung in teilzeitschulischer Form dauert vier bis fünf Schuljahre und ist besonders für solche Menschen gedacht, die zusätzlich einer anderen Verpflichtung nachkommen z.B. Kinder zu Hause betreuen. Sie ist vom Ablauf her wie die vollzeitschulische Ausbildung aufgebaut aber über einen längeren Zeitraum gestreckt. In dieser Ausbildungsform umfasst der Unterricht höchstens 22 Wochenstunden. Dadurch ergibt sich eine geringere wöchentliche Zeitauslastung als in der vollzeitschulischen oder berufsbegleitenden Ausbildung. Man besucht drei Jahre die Fachschule und absolviertdanach ein Jahr (in Vollzeit) oder zwei Jahre (in Teilzeit) das Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung Das Berufspraktikum kann innerhalb eines Jahres absolviert werden oder aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Die Ausbildung findet quasi halbtags statt, so dass Kinderbetreuung, Pflege oder aber die Ausübung einer Tätigkeit auf dem Arbeistmarkt noch möglich ist.

3. Die berufsbegleitende Ausbildung dauert wie die vollzeitschulische Ausbildung drei Jahre. In der Regel ist man bei dieser Ausbildungsform an drei Tagen in der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig und besucht zwei Tage die Fachschule. Der Unterricht ist auf 22 Wochenstunden begrenzt. Die Fachschülerin/der Fachschüler schließt einen Arbeitsvertrag (vergütet) mit der Einrichtung z.B. einer Kita ab. Das Beschäftigungsverhältnis muss einen Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit haben. Auch hier gibt es Möglichkeiten einer fianziellen Förderung.

Tiefergehende ausführliche Informationen zur Ausbildung in Rheinland-Pfalz inklusive Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter

    Werde Erzieherin oder Erzieher. Die Fachkräftekampagne für Rheinland-Pfalz.

    Mit der Kampagne „Werde Erzieherin oder Erzieher.“ unterstützt das Land Rheinland-Pfalz seit 2022
    die Trägerinnen und Träger von Kindertageseinrichtungen bei der Suche nach neuen Fachkräften.
    Informationen finden Sie auf der kampagneneigenen Website und auf dem Instagram-Kanal werdeerzieherinodererzieherrlp

     

     

    Weiterführende Links:

    Staatliche Fachschulen für Sozialwesen

    Private Fachschulen für Sozialwesen 

    Bildungsserver RLP - Informationen zu Berufsbildenden Schulen

    Wege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieher in Rheinland-Pfalz

    Anstellungsmöglichkeiten und Förderung von Auszubildenden und Studierenden nach § 23 KiTaG

     

     

    Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung

    Für Personen, die nicht den regulären Ausbildungsweg bis zur Prüfung als staatlich anerkannte Erzieherin / als staatlich anerkannter Erzieher gehen wollen oder eine andere Form der Ausbildung präferieren, besteht die Möglichkeit eine Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung abzulegen. Das bedeutet, dass diese Personen ohne Schulbesuch an den Abschlussprüfungen der regulären Schülerinnen und Schüler teilnehmen können. Voraussetzung ist, dass die Aufnahmevoraussetzungen zur Ausbildung erfüllt sind (siehe § 5 Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen vom 2. Februar 2005). 

    Folgende Schritte führen zur Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung: 

    1. Kontaktaufnahme der Bewerberin / des Bewerbers mit der ADD und Zusendung eines Informationsschreibens durch die ADD.
    2. Stellen eines Antrages auf Zulassung zur Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung an die ADD unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse und weiterer Dokumente durch die Bewerberin / den Bewerber bis spätestens 30. November des Vorjahres der Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung.
    3. Die ADD prüft die Unterlagen und versendet eine Vorab-Information, ob eine Zulassung erfolgen kann (in Abdruck an die prüfende Schule). In dem Schreiben wird die prüfende Schule benannt. Die Bewerberin / der Bewerber wird dazu aufgefordert, Kontakt mit der prüfenden Schule aufzunehmen.
    4. Die ADD sendet die Teilnehmendenliste an die prüfende Schule.
    5. Die prüfende Schule führt ein Beratungsgespräch durch und i. d. R. Anfang Dezember eine Informationsveranstaltung zum Prüfungsablauf inkl. der Prüfungstermine für alle potentiellen Teilnehmenden an der Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung.
    6. Die Bewerberin / der Bewerber meldet sich bis zu einem von der ADD festgelegten Termin (i. d. R. Anfang Januar) verbindlich bei der ADD zur Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung an. Die ADD versendet Mitte Januar im Prüfungsjahr der Bewerberin / dem Bewerber das Zulassungsschreiben (in Abdruck an die prüfende Schule).
    7. Die Nichtschülerin / der Nichtschüler nimmt an allen abschließenden Leistungsfeststellungen an der prüfenden Schule an von der Schule festgelegten Terminen teil (soweit möglich mit den regulären Schülerinnen und Schülern).
    8. Die Bewerberin / der Bewerber erhält an einem von der prüfenden Schule festgelegten Termin die vorläufigen Gesamtnoten aller Lernmodule mitgeteilt. Sofern eine vorläufige Gesamtnote schlechter als „ausreichend“ ist und die Nichtschülerin / der Nichtschüler die mündliche Leistungsfeststellung beantragt, muss eine mündliche Leistungsfeststellung erfolgen.
    9. Erforderliche mündliche Leistungsfeststellungen finden i. d. R. eine Woche nach Bekanntgabe der vorläufigen Gesamtnoten statt.
    10. Für Nichtschülerinnen / Nichtschüler, die die gesamte Prüfung bestanden haben, erstellt die prüfende Schule ein Zeugnis über den Abschluss des schulischen Abschnittes mit der Zulassung zum Berufspraktikum, das von der ADD gesiegelt und versendet wird. Im Falle des Nichtbestehens wird die Nichtschülerin / der Nichtschüler durch die prüfende Schule schriftlich informiert (auch über die Möglichkeit der Wiederholung).
    11. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung suchen eigenverantwortlich eine Fachschule und eine Einrichtung, die ihnen einen Schul-/Praxisplatz für das Berufspraktikum zur Verfügung stellen.

    Kontakt zur ADD: 

    ADD-Bezirk Neustadt/Weinstraße: Herr Detlef Schmitz (detlef.schmitz(at)addnw.rlp.de; 06321-992312)

    ADD-Bezirk Koblenz: Frau Elke Preißinger (elke.preissinger(at)add.rlp.de; 0261-2054613496)

    ADD-Bezirk Trier: Herr Markus Brautlecht (markus.brautlecht(at)add.rlp.de; 0651-9494312)

    Übrigens...

    Kurse zur Vorbereitung auf die Nichtschülerinnen- und Nichtschülerprüfung bietet die Katholische Erwachsenenbildug Rheinland-Pfalz e.V. an. 

    Auf der Internetseite des Aus- und Fortbildungsinstituts für Früh- und Sonderpädagogik der KEB Rheinland-Pfalz finden Sie weiterführende Informationen sowie alle Hinweise zur Bewerbung: https://www.fortbildungsinstitut-keb-rlp.de/erziehen/

    Kontakt

    Claudia Baltrusch | baltrusch(at)keb-rheinland-pfalz.de
    Anna Schoppe | schoppe(at)keb-rheinland-pfalz.de
    Telefon: 06131 27954

    Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet mit der „Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen“ ein telefonisches persönliches Beratungsangebot, das die Beratung der rheinland-pfälzischen Fachschulen ergänzt. Bei allen Fragen zum Thema Ausbildung - auch Rheinland-Pfalz spezifisch - oder zur Arbeit in der rheinland-pfälzischen Kindertagesbetreuung stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater von montags bis freitags zu folgenden Zeiten zur Verfügung: 

    Montag:       08:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
    Dienstag:     08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch:     08:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
    Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
    Freitag:        08:30 - 12:30 Uhr

    Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

    Telefon: 030-501010-939
    E-Mail: wegeindenberuf(at)fruehe-chancen.de