Pädagogische Basisqualifizierung
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Die pädagogische Basisqualifizierung gilt für festgelegte Berufsgruppen, die bisher wenig Erfahrung im Bereich der frühkindlichen Bildung und/oder von den strukturellen Grundlagen des Kita-Systems in Rheinland-Pfalz haben, als Voraussetzung für die Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung. Vermittelt werden ein pädagogisches Grundverständnis sowie Kenntnisse der Strukturen und Besonderheiten der Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder. Ziel ist es, eine Standardisierung zu erreichen und damit eine vergleichbare und abgesicherte Mindestqualität in der pädagogischen Praxis im Sinne der Qualitätssicherung.
Ausgegebenem Anlass und da Fortbildungsinstitute teilweise unseriös damit werben, dass jeder und jede mit der Basisqualifizierung in einer Kita arbeiten kann, bitten wir Sie dringend, Folgendes zu beachten:
Bitte beachten Sie, dass Personen ohne die in der Fachkräftevereinbarung genannten Vorqualifikationen bzw. Ausnahmegenehmigungen auch mit Absolvierung einer pädagogischen Basisqualifizierung nicht als pädagogische Fachkraft / pädagogische Fachkraft in Assistenz / profilergänzende Kraft tätig werden können. Die pädagogische Basisqualifizierung ist keine Qualifizierung die per se zur Arbeit in einer Kindertageseinrichtung berechtigt. Sie ergänzt bereits bestehende Professionen. Hauswirtschaftskräfte, Sprachförderkräfte und Vertretungskräfte kommen für eine pädagogische Basisqualifizierung nicht in Frage. Sollte diese Personengruppe dennoch eine pädagogische Basisqualifizierung absolvieren wollen, sollte der Fortbildungsanbieter ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies nicht zu einem höheren Verdienst oder der Anerkennung als Fachkraft führt.
Wer kann die pädagogische Basisqualifizierung absolvieren?
Die pädagogische Basisqualifizierung kann nur von denjenigen durchlaufen werden, die von ihrer Qualifikation bereits von der Fachkräftevereinbarung zugelassen sind. Eine Ausnahme bilden profilergänzenden Fachkräfte, die von Ihrer ursprünglichen Profession zum Profil der Einrichtung passen.
Hauswirtschaftskräfte, Sprachförderkräfte und Vertretungskräfte kommen für eine pädagogische Basisqualifizierung nicht in Frage, es sei denn, Sie haben entsprechende in der Fachkräftevereinbarung genannte Ausbildungen.
Qualifiziert die Absolvierung der pädagogischen Basisqualifizierung zu einer besseren Vergütung?
Nein. Die Qualifizierung ist nicht mit einem finanziellen Vorteil verbunden. Die pädagogische Basisqualifizierung ist Grundvoraussetzung für Qualifikationen, die von ihrer Grundausbildung her wenig über frühkindliche Bildung oder die strukturellen Grundlagen des Kita-Systems in Rheinland-Pfalz wissen. Das vermittelte Wissen wird benötigt, um dauerhaft in einer Kindertageseinrichtung zu arbeiten.
Wird die pädagogische Basisqualifizierung vom Land finanziell gefördert?
Ja. Die Teilnahme an den in den Rahmenvereinbarungen beschriebenen Qualifizierungen kann über § 25 Abs. 1 Satz 4 KiTaG gefördert werden. Hiernach werden die nachgewiesenen Kosten von Fortbildung und Fachberatung bis zur Höhe von 1 v. H. der übrigen zuwendungsfähigen Personalkosten berücksichtigt. Die Personalkostenförderung der zuwendungsfähigen Personalkosten bemisst sich letztlich nach der gem. § 25 Abs. 2 KiTaG maßgeblichen Personalkostenförderquote. Siehe hierzu auch Fort- und Weiterbildungen.
Links zum Text
Anbieter der pädagogischen Basisqualifizierung
Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum (SPFZ)
Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz
Bildungswerk Eifel-Mosel-Hunsrück e. V.
Christliche Erwachsenenbildung e. V.
ERFOR - Institut für zukunftsorientierte Bildung
Kath. Familienbildungsstätte e.V. – Region Nord:
www.fbs-mayen.de | www.fbs-andernach.de | www.fbs-bna.de | www.fbs-koblenz.de | www.fbs-neuwied.de