Informationen zum Umgang mit Krieg in und Flucht aus der Ukraine

Für Menschen die aus der Ukraine kommen, ist es wichtig, dass sie hier gut aufgenommen werden. Gerade für Kinder bedeuten ein geregelter Alltag und der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflege ein Stück Normalität. 

Das Land hat eine eigene Website zum Thema Ukraine eingerichtet, auf der Sie auch Informationen zum Bereich der Kindertagesbetreuung finden, die darüber hinaus auch auf Ukrainisch übersetzt sind. Diese Seite enthält vor allem Informationen zur Aufnahme in Kitas aber auch zur Möglichkeit für ukrainische Menschen in rheinland-pfälzischen Tageseinrichtungen für Kinder zu arbeiten.

Ukrainische Flaggen wehen im Wind

FAQ

Nach den Anfang März gefassten EU-Ratsbeschlüssen erhalten die ukrainischen Geflüchteten in allen EU-Mitgliedsstaaten ab dem 3. März 2022 einen Aufenthaltstitel für zunächst ein Jahr, der um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Die Flüchtlinge, die in Deutschland aufgenommen werden, können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes bekommen und müssen kein Asylverfahren durchlaufen.
Sie werden mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einer Gemeinde zugewiesen und müssen hier ihren Wohnsitz nehmen. Ab dem Zeitpunkt der Zuweisung zu einer Gemeinde haben Kinder ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Rheinland-Pfalz und sind damit berechtigt, eine Kita zu besuchen.
Viele ukrainische Flüchtlinge wohnen derzeit bereits bei Familienangehörigen oder Bekannten, ohne sich in Erstaufnahmeeinrichtungen zu melden, da sie sich bis zu 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten dürfen. Auch diese Kinder können bei den örtlichen Kitas angemeldet werden.

a) Alle Einrichtungen, in denen ausreichend Personal vorhanden ist und die noch freie Plätze haben, können ohne weitere Voraussetzungen Kinder aus der Ukraine aufnehmen.

b) Einrichtungen, die ausreichend personalisiert sind und sich dazu in der Lage sehen, Kinder über die in der Betriebserlaubnis festgelegte Obergrenze an Plätzen hinaus aufzunehmen, können ihre Bereitschaft gegenüber dem örtlich zuständigen Jugendamt erklären, zusätzlich geflüchtete Kinder aufzunehmen. Dieses Angebot ist freiwillig und muss mit Leitung, Team und Träger gut abgestimmt sein. Auch der Elternausschuss soll miteinbezogen werden, denn nur wenn alle Beteiligten vor Ort dies mittragen, kann die Aufnahme und Betreuung gut gelingen. Es wird angeraten, bei der Umsetzung die Fachberatung und ggfs. die pädagogischen Kolleginnen und Kollegen aus dem Kita-Referat des Landesamtes beratend hinzuziehen.

Dabei wird für den Fall 1b) folgendes Verfahren vorgeschlagen: Die Kitas melden dem Jugendamt, wie viele Kinder sie zusätzlich aufnehmen können. Das Jugendamt meldet diese Zahlen dem Landesamt. Dieses erklärt sein Einverständnis, vorläufig ohne Änderung der Betriebserlaubnis und vorerst für einen Zeitraum von sechs Monaten. Über das Verfahren zur Erfassung in der Datenbank KiDz wird gesondert informiert.

c) Wenn nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht und es Wartelisten gibt, dann sollen grundsätzlich die zuerst gemeldeten Kinder aufgenommen werden.

Wenn Flüchtlingskinder aufgenommen werden, erhält der Träger die Möglichkeit, zusätzliche Kräfte einzustellen, die über die Regelungen für Vertretungskräfte (§ 23 KiTaG) finanziert werden. Dies können auch so genannte Nichtfachkräfte sein. Zeiten, die zwischen dem 14. März 2022 und bis auf Widerruf geleistet werden, werden nicht auf die Maximalzeitregelung aus § 21 Abs. 6 KiTaG i.V.m. § 2 Abs. 2 KiTaGAVO angerechnet, auch wenn ein Beschäftigungszeitraum von mehr als sechs Monaten bereits durch die Ausnahmeregelung der Corona-Bekämpfungsverordnung überschritten wurden.

Ein besonders wichtiger Baustein für eine gelingende Integration der Kinder und ihrer Familien ist die Möglichkeit, sich verständigen zu können. Daher sollten vorzugsweise Personen mit ukrainischen Sprachkenntnissen aktiviert und eingesetzt werden. Mit dieser Maßnahme könnten Integration und Sprachförderung gleichzeitig ermöglicht werden. Der Einsatz dieser zusätzlichen Kräfte ist mit dem örtlich zuständigen Jugendamt abzustimmen. Das Land wird sich in diesen Fällen wie gesetzlich geregelt an den Personalkosten beteiligen.

Ein Einsatz von Ehrenamtlichen mit ukrainischen Sprachkenntnissen ist ebenfalls denkbar. In allen Fällen ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Die Beschaffung kann Zeit in Anspruch nehmen oder bei Personen, die unmittelbar aus der Ukraine eingereist sind, zunächst nicht möglich sein. In diesen Fällen hat der Träger gemeinsam mit der Leitung der Kita sicherzustellen, dass eine Begleitung in den Betreuungssituationen stattfindet, die eine Gefährdung der Kinder ausschließt.

Mit dem Rundschreiben Nr. 18/2022 hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung über die Möglichkeiten zur Aufnahme und Betreuung von aus der Ukraine geflüchteter Kinder informiert.
Damit geht die Möglichkeit einher, zusätzliche Kräfte zur Betreuung dieser Kinder einzustellen. Um weiteren Entwicklungen vorausschauend begegnen zu können, und um die von Ihnen gewährte Unterstützung und die Bereitschaft zur Hilfe sichtbar zu machen, sind im webbasierten Landesverfahren KiDz neue Erfassungsmerkmale hinzugefügt worden.
Die seit dem Start des KiTaG im Juli 2021 zu erfassenden Kinder- und Personaldaten können durch die Träger nun ergänzt werden. Neu aufgenommene Kinder aus der Ukraine bzw. im Zuge dessen neu eingestellte Kräfte können Sie somit ebenfalls korrekt erfassen. Über die monatliche Datenfreigabe übermitteln Sie auch diese Informationen. Es entsteht somit an dieser Stelle kein Mehraufwand. Weitere Informationen finden Sie im Schreiben des Landesamtes.

Die Fachkräfte für die Kita-Sozialarbeit können im Rahmen ihrer Arbeitszeit und ihres Arbeitsauftrages in und für Kitas sicher eine Unterstützung mit Blick auf die Bewältigung der Auswirkungen der Kriegssituation bieten. Die Entscheidung über den Einsatz der Kita-Sozialarbeit trifft das jeweils zuständige örtliche Jugendamt im Rahmen der Konzeption für die Verwendung des Sozialraumbudgets.

Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass vor Aufnahme eines Neuzugangs der ausreichende Masernschutz oder das Vorliegen einer ärztlich bescheinigten medizinischen Kontraindikation des jeweiligen Kindes nachzuweisen ist. Dies gilt auch für Kinder, die aus dem ukrainischen Kriegsgebiet geflüchtet sind und nun einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflegestelle bekommen sollen. Nähere Erläuterungen erhalten Sie durch das Merkblatt des Gesundheits- und Bildungsministeriums.

Das Merkblatt wurde auch auf Ukrainisch übersetzt.

Sprachbildung, Leseförderung und Verständigungshilfen

Die Akademie für Leseförderung Niedersachsen präsentiert hier Materialien, aktuelle Informationen, Tipps und Anlaufstellen, die allen Akteurinnen und Akteuren und in der Lese- und Sprachförderung mit Flüchtlingskindern Orientierung geben sollen. Hier finden sich auch spezielle muttersprachliche Materialien für ukrainische Kinder: http://www.alf-hannover.de/materialien/fluechtlingskinder
 

Zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte wurden auf dem Bildungsserver allgemeine Informationen und insbesondere auch mehrsprachige Materialien für die Elternarbeit zusammengestellt, die kostenfrei zum Download zur Verfügung stehen https://www.bildungsserver.de/Fluechtlingskinder-in-Kitas-11436-de.html#Mehrsprachige%20Materialien

 

Filme und Internetseiten zum kindgerechten Dialog über den Krieg

In der ARD Mediathek gibt es einen Bereich mit Sendungen speziell für Kinder, die kein Deutsch sprechen, und mit Geschichten, die jedes Kind auf der Welt versteht: mit "Shaun das Schaf", "Der kleine Maulwurf", dem "Sandmännchen", "Wisch & Mop", oder auch "Kiwi & Strit". Die Reihe "Deutsch lernen mit Socke" führt Kinder spielerisch in die deutsche Sprache ein – und dank einer frechen roten Socke gibt es dabei auch viel zu lachen. Das Angebot für ukrainische Kinder in der ARD Mediathek soll fortlaufend um neue Inhalte ergänzt werden. 

Deutschlernen – Hilfen in ukrainischer Sprache

Flüchtlingshilfe München: Heft zum Deutsch Lehren und Lernen in 22 Sprachen – jetzt auch Ukrainisch:
Willkommen in Deutschland! Dieses Heft soll Mut machen, die deutsche Sprache zu erlernen. Es ist eine erste Einführung in die deutsche Sprache und soll eine Hilfe zu Beginn des Aufenthaltes in Deutschland sein. Es wurden einfache und nützliche Informationen zur deutschen Sprache  zusammengestellt, die für den Anfang hilfreich sind. Sie findet man das Alphabet, wichtige Begriffe, einige grammatikalische  Grundlagen und Beispiele des täglichen Lebens. 

 

Materiale für Fachkräfte

Fachartikel: Friedenspädagogik in der Kita. Frieden ist mehr als die Abwesenheit von Krieg. Autor: Prof. Dr. Armin Schneider, Hochschule Koblenz. Veröffentlicht in der Fachzeitschrift KiTa aktuell spezial. 4.2022. Krieg und Frieden in der Kita.

Der Krieg ist über Europa hereingebrochen und stellt pädagogische Fachkräfte in den KiTas vor die Herausforderung mit den Kindern darüber zu sprechen und sich auch auf neue Kinder aus der Ukraine mit Fluchterfahrungen und möglicherweise traumatischen Erlebnissen einzustellen. In einem stetig aktualisierten Themenschwerpunkt möchte das nifbe Fachkräfte, sich rund um dieses Thema praxisnah zu informieren.

Fachbeitrag zum Thema Trauma.

Der Pestalozzi-Fröbel-Verband hat diverse Linklisten mit Hinweisen auf Fachliteratur, Materialien und viele mehr auf seiner Homepage eingestellt. 

Sammlung von Informationsquellen und Orientierungshilfen zum altersgerechten Umgang und der Auseinandersetzung mit Ängsten und Sorgen von Kindern.

Der KTK-Bundesverband stellt Kitas umfangreiche Informationen und Tipps im Kontext des Ukrainekriegs zuz Verfügung. 

Sammlung von Informationen eines privaten Fortbildungsinstituts

Institut für Interkulturelle Pädagogik im Elementarbereich e.V. (IPE)

 

 

Informationen in verschiedenen Sprachen