Erziehungs- und Bildungspartnerschaft

Die Gestaltung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Eltern der Kinder stellt eine wichtige Grundlage der Entwicklungsbegleitung in Kitas dar. Vielfalt und Heterogenität familiärer Lebensformen sowie ein professioneller Blick für die unterschiedlichen Lebenswelten, Bedürfnisse und Ressourcen von Familien erfordern Offenheit und Sensibilität. Eltern sind wichtige Partner in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft, wobei unter Eltern hier die Sorgeberechtigten verstanden werden. Grundlage der Erziehungs-und Bildungspartnerschaft sollte ein wertschätzendes Interesse an den jeweiligen Wirklichkeiten und Erfahrungszusammenhängen der Familien sein.

Zwei Personen legen ihre Hände übereinander und halten gemeinsam einen Scherenschnitt, der eine Familie zeigt.

Rechtliche Grundlagen

§ 1 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) legt fest, dass Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern und ihnen zuvörderst obliegende Pflicht sind. Jugendhilfe soll Eltern bei ihrer Aufgabe beraten und unterstützen.

Kindertageseinrichtungen haben nach § 22 Abs. 2 SGB VIII u. a. den Auftrag, die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen sowie den Eltern dabei zu helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. Pädagogische Fachkräfte sollen mit den Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen zum Wohl der Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen (vgl. § 22 a SGB VIII).  
Entsprechende Regelungen finden sich in den § 1 KiTaG und § 3 KiTaG.

Die gemeinsame Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern spiegelt sich in den Beteiligungsmöglichkeiten von Eltern an wesentlichen Entscheidungen in der Kindertagesstätte wider. Die § 9 bis 13 KiTaG regeln die institutionalisierte Mitwirkung von Eltern in Elternversammlungen und Elternausschüssen. Regelungen zur konkreten Ausgestaltung der Mitwirkung in Elternausschüssen sowie Hinweise zur Wahl, Zusammensetzung, Größe und zu Aufgaben finden sich in der Landesverordnung über die Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGEMLVO)

Empfehlungen zur Gestaltung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft

In den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für rheinland-pfälzische Kindertagesstätten ist die Gestaltung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern in einem eigenen Kapitel beschrieben. Neben verschiedenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit wird in den Empfehlungen mit Blick auf den Respekt der Erziehungsverantwortung der Eltern auch auf manchmal notwendige Aushandlungsprozesse verwiesen, wenn der Alltag in der Kindertageseinrichtung anders abläuft als zuhause. Im Mittelpunkt sollte immer das Wohl des Kindes stehen. 


Hier werden drei Handlungsebenen für eine gelingende Kooperation genannt:

  • Einbindung der Eltern in die Arbeit mit dem Kind,
  • Erfahrungs- und Interessensaustausch zwischen den Eltern und Erzieherinnen und Erziehern sowie den Eltern untereinander,
  • Einbezug von Elternsichtweisen und Interessen in die pädagogische Arbeit.

Wichtige Faktoren für eine gelingende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft sind nach den Empfehlungen:

  • ständiger gegenseitiger Austausch über das einzelne Kind und das Kind betreffende Ereignisse,
  • möglichst jährlich stattfindende Elterngespräche über die Entwicklung des Kindes,
  • Informationsveranstaltungen für eine größere Zielgruppe,
  • Eltern- oder Gruppenabende mit der Möglichkeit eines intensiven Austausches,
  • Regelmäßige Bedarfserhebung/ Evaluation der Zufriedenheit der Eltern,
  • Angebot eines Beschwerdemanagementverfahrens für Eltern,
  • die Zusammenarbeit mit dem Elternausschuss.

Zur Umsetzung einer gelingenden Erziehungs- und Bildungspartnerschaft sollte:

  • die Zusammenarbeit zwischen Träger, pädagogischen Fachkräften und Eltern in der Konzeption beschrieben werden, 
  • Eltern sollten die Möglichkeit erhalten, sich vor der Aufnahme des Kindes über die pädagogische Konzeption und das Leben in der Kindertagestätte zu informieren,
  • in der Konzeption der Einrichtung sollten die Informations-, Kommunikations- und Beteiligungsformen benannt werden und
  • es sollte in der Einrichtung ein Konzept zum Umgang mit Anregungen und Beschwerden vorliegen (vgl. Empfehlungen zur Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz, S. 189)  

Die Orientierungshilfe "Die Zusammenarbeit mit Eltern in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz" gibt Anregungen und Orientierungen zur Ausbildung eines Grundverständnisses, zu Leitbildern und Haltungen. Zudem bietet sie Kindertagesstätten-Teams einen Fragenkatalog zur Selbstreflexion an.  

Der Landeselternausschuss

Ein für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen wichtiges, in § 13 KiTaG verankertes Gremium stellt der Landeselternausschuss (LEA) dar. Der LEA versteht sich als Ansprechpartner und Schaltstelle zwischen den Eltern, der Landesregierung nebst den zuständigen Ministerien, dem Landesjugendamt, den politischen Parteien, den Berufs- und Interessenverbänden sowie den Trägern und Kindertageseinrichtungen.

Der LEA hat die Grundlagen der Elternmitwirkung in rheinland-pfälzischen KiTas einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Sie finden darin Grundsätzliches, Aufgabenbeschreibungen und rechtliche Grundlagen.

Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Rheinland-Pfalz e.V.

Die Gründungsveranstaltung des Landesverbands der Kita- und Schulfördervereine Rheinland-Pfalz e.V. fand am 08. November 2022 statt. Der Verein unterstützt mit seiner Arbeit rheinland-pfälzische Fördervereine. Dazu informiert er über einen eigenen Newsletter sowie im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen und bietet ein umfangreiches Beratungsangebot, das die folgenden Themenbereiche umfasst: 

  • Satzungen und Verträge
  • Gründung und Management
  • Steuer- und Rechtsfragen
  • Fundraising und Sponsoring
  • Arbeitssicherheit

Zudem trägt der Verein mit seiner Arbeit zur Vernetzung bei und betreibt Lobbyarbeit.

Auf der Website des Landesverbands der Kita- und Schulfördervereine Rheinland-Pfalz e.V. stehen weiterführende Informationen zur Verfügung: https://www.lsfv-rp.de/

Kontakt:
Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Rheinland-Pfalz e.V.

LSFV-RP
c/o Dr. Asif Stöckel-Karim
Erlenweg 8
67434 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321 91 52 880