Was bedeutet „alltagsintegrierte sprachliche Bildung“?

Alltagsintegrierte sprachliche Bildung bedeutet, dass Situationen im Alltag dazu genutzt werden Kinder zum Sprechen anzuregen und sie dazu zu ermutigen, sich mitzuteilen. Sprachliche Bildung ist nach wie vor einer der wesentlichen Bausteine in der Entwicklung eines Kindes. Die pädagogischen Fachkräfte in Kitas sind vertraute Bezugspersonen für Kinder und unterstützen dadurch ihre sprachliche Entwicklung in besonderem Maße in jeder geeigneten Situation des Alltags. Alltagsintegrierte sprachliche Bildung bedeutet auch, Kindern zuzuhören und dem Gesagten Beachtung zu schenken sowie die sprachlichen Leistungen der Kinder wertzuschätzen. Die gemeinsame Nutzung sprachanregender Materialien, wie bspw. Bilderbücher oder Musikinstrumente, stellt eine Form der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung dar. Hinzu kommen das Geschichtenerzählen, Singen, Hörbuchhören, Basteln, Spielen, Experimentieren, Wickeln, die Sichtbarkeit von Schriftsprache, uvm. Zentrales Beispiel ist auch das dialogische Lesen, das der Fachkraft und Kindern mit Förderbedarf die Gelegenheit bietet, ganz gezielt über eine gute Fachkraft-Kind-Interaktion ins Sprechen zu kommen. Durch gezielte Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung des Kindes (§ 3 Abs. 3 KiTaG) kann auch die sprachliche Entwicklung für die Eltern sichtbar gemacht und im Sinne der Erziehungspartnerschaft thematisiert werden.

Wird das Thema sprachliche Bildung in den Personalquoten berücksichtigt?

Sprachliche Bildung ist ein Thema, das alle betrifft. Sie erfolgt alltagsintegriert und aus dem gesamten Kita-Team heraus. Diese Empfehlung wurde bereits weit vor Inkrafttreten des KiTaG mit den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz ausgesprochen. Die bisherigen Mittel für Sprachförderung wurden deshalb in die Personalquote für Plätze für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt eingerechnet. Somit ist in jedem Platz ein Anteil für sprachliche Bildung vorgesehen und die Mittel sind, anders als bisher, nicht mehr budgetiert, sondern wachsen dynamisch mit.
Die Verankerung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung im KiTaG ermöglicht, dass landesweit alle Kita-Kinder von sprachlicher Bildung profitieren. Sprachliche Bildung und Sprachförderung stehen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr unter Haushaltsvorbehalt. Das Personal kann unbefristet eingestellt werden und die Höhe der Mittel wird automatisch an die Zahl der Plätze und die damit verbundene Personalbemessung angepasst.

Wieso sollten Kita-Teams im Landescurriculum „Mit Kindern im Gespräch“ qualifiziert sein/werden?

Das Qualifizierungskonzept „Mit Kindern im Gespräch“ unterstützt pädagogische Fachkräfte in Kitas und Schulen dabei, Kinder im Alltag noch besser zum Sprechen und Denken anzuregen. Nachdem die Pädagogin Prof. Dr. Gisela Kammermeyer das Curriculum 2017 an der Universität Landau entwickelt hat, wurde es vom Land allen Kitas, Horten, Fachschulen, Bildungsträgern und Fachberatungen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Im Dezember 2023 wurden den Kitas neue Impulskarten und ein dazugehöriges digitales Begleitheft zugeschickt, die die bereits vorhandenen Materialien erweitern. Das Programm ist darüber hinaus an Grundschulen im Einsatz und verzahnt Kitas und Grundschulen so miteinander. Grundschulen können nahtlos und systematisch an die Sprachbildung und -förderung in den Kitas anknüpfen.
Fachkräfte, die „Mit Kindern im Gespräch“ fest in ihren Alltag integriert haben, berichten, dass sich die Gesprächskultur innerhalb des Teams aber auch mit den Eltern insgesamt positiv entwickelt.

Was bedeutet das für die Qualifizierung Ihres Kita-Teams?

  • Mindestens eine pädagogische Fachkraft in der Kita sollte die Fortbildungsreihe absolviert haben/absolvieren.
  • Im Idealfall absolviert das ganze Team die Fortbildungsreihe oder einzelne Module. Um ganze Teams zu qualifizieren bieten Bildungsträger Teamfortbildungen an, bspw. in Form von Seminaren in Ihrer Einrichtung. Ein Vorteil dabei ist die Möglichkeit, die individuellen Gegebenheiten vor Ort eingehend zu betrachten.

Eine Liste der Anbieter der Qualifizierung „Mit Kindern im Gespräch“ steht Ihnen auf dem Kitaserver zur Verfügung. Zudem entwickeln Prof. Dr. Kammermeyer und ihr Team für einzelne Module von „Mit Kindern im Gespräch“ einen Online-Kurs.

Unterstützt das Land die Qualifizierung im Rahmen von Fortbildungen?

Mit Inkrafttreten des KiTaG wurde in § 25 Abs. 1 die Finanzierung von Fachberatung und Fortbildung neu geregelt. Die nachgewiesenen Kosten von Fortbildung und Fachberatung werden bis zur Höhe von 1 Prozent der übrigen zuwendungsfähigen Personalkosten berücksichtigt. Die Abrechnung der Fortbildungskosten erfolgt über die Verwendungsnachweise für die Personalkosten innerhalb der KiDz-Datenbank. Im Rahmen des Verwendungsnachweises erfassen Sie als Träger im Abrechnungsmodul in KiDz die Ausgaben für Fortbildung und Fachberatung. Die von Ihnen eingereichten Kosten für Fortbildung und Fachberatung werden dann ggf. auf 1 Prozent der anerkannten Personalkosten gekürzt und bei der Ermittlung der Zuweisungen berücksichtigt. Die Zuweisungen erhalten Sie vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser wiederum erhält seitens des Landes entsprechende Zuweisungen. Informationen zur Abrechnung stehen Ihnen auch auf der Website „Fortbildungsprogramm für Erzieherinnen und Erzieher“ des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) zur Verfügung.

Wie können Fachkräfte vertreten werden, wenn sie auf Fortbildungen sind?

Nimmt eine Fachkraft an einer Fortbildung teil, sind Sie als Träger der Einrichtung dafür zuständig, schnellstmöglich eine qualifizierte Vertretung als Ersatz für das pädagogische Personal zu finden. Auch die Teilnahme an Fortbildungen oder der Urlaub zählen als Vertretungsfall. Das Land zahlt alle Vertretungskräfte ab dem ersten Tag mit – in der Höhe, wie es sich auch am regulären Personal beteiligt. Das LSJV berät Träger hinsichtlich bestehender Möglichkeiten zur Anstellung und Gegenfinanzierung. Das Land fördert entsprechend eingesetzte Vertretungskräfte mit, ohne dass deren Bemessung vorgegeben ist.
Der Einsatz von Vertretungskräften stellt ein gutes Mittel zur Personalgewinnung dar. Unterstützen Sie Vertretungskräfte bei der formalen Qualifizierung, bspw. indem Sie selbst beratend tätig werden oder auf die Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen mit bundesweiter Hotline aufmerksam machen.

Was ist eine Sprachbeauftragte/ein Sprachbeauftragter?

Bereits im Jahr 2017 war Voraussetzung für eine Förderung nach der damals gültigen Verwaltungsvorschrift, dass in der Kita eine Sprachbeauftragte/ein Sprachbeauftragter benannt wird, die/der – zusammen mit der Leitungskraft – das Thema „Sprache“ in der Einrichtung begleitet und verantwortliche Ansprechperson dafür ist. Nach dem KiTaG sollen Sprachbeauftragte, die auf Basis des Landescurriculums „Mit Kindern im Gespräch“ qualifiziert sind, die alltagsintegrierte sprachliche Bildung im Fokus behalten und sicherstellen, dass alle Fachkräfte im Team gemeinsam für eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung Verantwortung übernehmen.

Nach Nummer 6.2 der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz besteht für Träger die Option, für den/die Sprachbeauftragte eine Funktionsstelle einzurichten. Sprachbeauftragte in Funktionsstellen müssen eine Qualifikation nach Nummer 4 der Fachkräftevereinbarung sowie die Qualifizierung „Mit Kindern im Gespräch“ oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können. Eine Aussage zur Möglichkeit der Gegenfinanzierung der Eingruppierung der/des Sprachbeauftragten bis zur Entgeltgruppe S 8b können Sie dem Rundschreiben des LSJV (RdSchr.-LJA Nr. 4/2024) entnehmen, das am 15.02.2024 verschickt wurde.

Können Sprachbeauftragte bei Übernahme einer Funktionsstelle besser vergütet werden?

Wer kann eine Funktionsstelle übernehmen? 
Funktionsstellen können von Personen übernommen werden, die mindestens eine Qualifikation nach Nummer 4 der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz nachweisen können. Nach Nummer 6.2 der Fachkräftevereinbarung gilt, dass Personen, die eine Funktionsstelle als Sprachbeauftragte besetzen, die Qualifizierung in „Mit Kindern im Gespräch“ nachweisen oder diese im ersten Jahr beginnen müssen. 

Werden Funktionsstellen besser vergütet?
Die Fachkräftevereinbarung trifft keine Aussagen zur Eingruppierung, da diese Sache des Trägers in seiner Rolle als Arbeitgeber ist. Der Tarifautonomie entsprechend finden Tarifverhandlungen unabhängig von staatlicher Einflussnahme statt. An den Verhandlungen beteiligt sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen. Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach den Regelungen des jeweils geltenden Tarifvertrags. Die Tarifverträge sind meist angelehnt an den TVÖD, beinhalten jedoch teilweise etwas abweichende Vorgaben.

Kann ein Träger die Sprachbeauftragte/den Sprachbeauftragten besser vergüten?
Wenn der Träger dies vorsieht, könnte eine höhere Eingruppierung von Sprachbeauftragten auf Basis der Protokollerklärung 6 e) oder 6 f) des Tarifvertrags erfolgen (siehe RdSchr.-LJA Nr. 4/2024): „e) fachlichen Koordinierungstätigkeiten für mindestens vier Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a,“ oder „f) Tätigkeiten einer Facherzieherin/eines Facherziehers mit entsprechender abgeschlossener Fort- bzw. Weiterbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden.“ („Beschäftigte, die als Sprachbeauftragte beschäftigt werden und hierbei innerhalb einer Einrichtung eine fachlich koordinierende Funktion innehaben, können nach diesem Tätigkeitsmerkmal in der Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1 eingruppiert werden.“ RdSchr.-LJA Nr. 4/2024, S. 9: )

Zusatz: Facherzieher/innen
Eignet sich eine Fachkraft im Rahmen einer (einheitlichen) Fortbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden ein vertieftes, spezialisiertes Wissen im Bereich der Ausbildung als Erzieherin/Erzieher an (z. B. Sprachbildung), kann eine Höhergruppierung über den Buchstaben f) Facherzieher/innen erfolgen. In diesem Fall kann die Qualifizierung in „Mit Kindern im Gespräch“ Bestandteil der 160 Stunden sein. Voraussetzung ist, dass dieses Wissen auch in der praktischen Tätigkeit zum Einsatz kommt (Stellenbeschreibung).

  • Die Höhergruppierung von Sprachbeauftragten könnte auf Grundlage der Protokollerklärungen Buchstabe e) und f) erfolgen. Sie ist unabhängig von der Übernahme einer Funktionsstelle. Um eine finanzielle Planungssicherheit gewährleisten zu können, ist eine verbindliche Vorabstimmung der Beurteilung durch den Träger mit dem Jugendamt erforderlich.

Bietet das Land weitere Unterstützungsmöglichkeiten?

Zu Beginn des Jahres 2024 ist der sechste Durchgang Konsultationskindertageseinrichtungen Rheinland-Pfalz gestartet. Aufgabe der Konsultationskitas ist es, anderen Kindertageseinrichtungen, Trägern, Eltern, Fachschulen und weiteren Interessierten ihre Arbeit in einem pädagogischen Schwerpunkt nahe zu bringen und Anregungen für die konkrete Umsetzung dieses Schwerpunktes im Sinne des Lernens von der Praxis zu geben. Konsultationskitas erhalten seitens des Landes für einen Zeitraum von drei Jahren bis zu 15.000,- € pro Jahr für die Durchführung der Konsultationsarbeit. Eine der rheinland-pfälzischen Einrichtungen die das Thema alltagsintegrierte sprachliche Bildung vorbildhaft umsetzt und konzeptionell verankert hat, ist die Konsultationskindertageseinrichtung „Kleine Honiglecker“ in Spangdahlem. Einzelpersonen und Kleingruppen sind dazu eingeladen, die Einrichtung zu besuchen und zu erleben, wie der pädagogische Schwerpunkt vor Ort umgesetzt wird.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ wurden zahlreiche Materialien erarbeitet, die weiterhin frei zugänglich sind und von Kitas bzw. Fachkräften genutzt werden können. Die Unterlagen sind auf der Projekt-Plattform zu finden.