Kindertagespflege

Frau hält ein lächelndes Kleinkind in einer bunten Strickjacke auf dem Arm.

Die Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren und neben der institutionellen Betreuung ein weiteres Standbein in der rheinland-pfälzischen Kindertagesbetreuung. Sie liegt in Rheinland-Pfalz auf Grundlage der §§ 22, 23, 43 SGB VIII und § 2 Abs. 2 und § 6 KiTaG in der Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe, das heißt der örtlich zuständigen Jugendämter.

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, da die Anzahl der fremden Kinder, die maximal von einer Person betreut werden dürfen, auf fünf beschränkt ist. Die Betreuungsform wird daher gerne von Familien für ihre noch sehr jungen Kinder gewählt, aber auch für die nachmittägliche Betreuung von Schulkindern. Zudem zeichnet sie sich durch ihre hohe zeitliche Flexibilität aus, die die Eltern der Kinder mit den Kindertagespflegepersonen in Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt vereinbaren können. 

Zu den Anforderungen, den Verantwortlichkeiten und den Rahmenbedingungen hat das Landesjugendamt Empfehlungen zur Kindertagespflege in Rheinland-Pfalz zusammengestellt. 

Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen

Mit dem Qualifizierungsprogramm des Landes „Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz“ auf der Grundlage des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs des Deutschen Jugendinstituts (DJI) möchten wir die Entwicklung und Sicherung der Qualität in der Kindertagespflege unterstützen.

Die Landesförderung wird über die Verwaltungsvorschrift „Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz“ vom 20. November 2023 des Ministeriums für Bildung geregelt. Anträge sind über das KiDz-Portal durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zu stellen und mit den entsprechenden Verwendungsnachweisen zu belegen (siehe RdSchr.-LJA Nr. 01/2024). 

Die Qualifizierungsmaßnahmen sind durch einen nach dem rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz anerkannten Bildungsträger oder durch einen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe autorisierten anderen Träger mit pädagogischen Fachkräften, die mindestens drei Jahre Erfahrung in der Erwachsenenbildung haben, durchzuführen.

Alle Anträge die vor dem 1. Januar 2024 gestellt wurden, werden noch über die Verwaltungsvorschrift „Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz“ vom 25. Januar 2017 abgerechnet.

Weitere Informationen

Räumlichkeiten

Im Rahmen der Kindertagespflege kann in Rheinland-Pfalz eine Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in sogenannten anderen geeigneten Räumen bis zu fünf fremde Kinder betreuen. Auch haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Betreuungsmöglichkeit in ihren Räumlichkeiten oder im Zusammenschluss mit anderen Unternehmen in ihrer Nähe einzurichten und eine Kindertagespflegeperson fest anzustellen. 

Zudem können auch zwei Kindertagespflegepersonen, die sich zusammenschließen, in ihrem Haushalt und in anderen geeigneten Räumen jeweils bis zu fünf fremde Kinder betreuen.

Veröffentlichungen des Bundesverband für Kindertagespflege: Informationen für Familien mit Fluchterfahrungen

Um Eltern mit Fluchterfahrungen über die Möglichkeit der Betreuung in Kindertagespflege zu informieren, hat der Bundesverband für Kindertagespflege auf seiner Homepage schriftliche Materialien und einen Film in 11 Sprachen bereitgestellt:
https://www.bvktp.de/themen/kinder-mit-fluchthintergrund/informationen-fuer-eltern-in-verschiedenen-sprachen/

Weitere Veröffentlichungen (Plakate, Postkarten, Bücher)
 
Familien mit Fluchterfahrungen können die Kindertagespflege als eine Form der Kindertagesbetreuung wahrnehmen. Der kleine überschaubare Rahmen kann für Kinder mit Fluchthintergrund einen sicheren Ort und vielfältige Entwicklungschancen bieten. Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder mit Fluchthintergrund professionell und bedarfsgerecht z.B. in einer Großtagespflegestelle, in einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete, sprach- bzw. integrationskursbegleitend oder im Haushalt der Kindertagesmutter/ des Kindertagesvaters.                    
 
Weitere Informationen und Materialien aus dem Projekt „Kinder aus Familien mit Fluchterfahrungen in der Kindertagespflege“, das durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes:
https://www.bvktp.de/themen/kinder-mit-fluchthintergrund/

Informationen des Deutschen Jugendinstitutes (DJI)

Lebensmittelhygiene

Die Kindertagespflege unterliegt dem Lebensmittelhygienerecht. Die Kindertagespflegepersonen müssen einige grundlegende Anforderungen erfüllen. Diese sind in § 43 SGB VIII und im EU-Lebensmittelhygienerecht geregelt. 

Das Land Rheinland-Pfalz hat eine entsprechende Handreichung erarbeitet, die insbesondere das Recht der betreuten Kinder auf gesundes, hygienisch einwandfreies Essen in einem familienähnlichen, kindgerechten Umfeld achtet. Wesentlich dabei ist, dass den Kindertagespflegepersonen einheitliche, nachvollziehbare und vor allem praxisnahe Hinweise zur Verfügung stehen. 
Erarbeitet wurde die Handreichung von einer interministeriellen Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (MJV), des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (MIFKJF) sowie des Landesjugendamtes, des Landesuntersuchungsamtes, der Lebensmittelüberwachung und der Jugendämter.

Veröffentlichungen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Expertise im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zur "Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege"

Podcast

Gerne möchten wir auf den Podcast des Verlages "Das Netz" zum Thema "Tagespflege erleben" hinweisen.