Unsere Kinder wachsen heute in einer Gesellschaft auf, die ständigen Veränderungen unterworfen ist. Sie müssen sich auf ein Leben einstellen, das vom Einzelnen ein hohes Maß an Selbstvertrauen, Selbstsicherheit, Selbstständigkeit, Entscheidungsfreude und Flexibilität verlangt. Dabei gilt es, zunehmend komplexer werdende Übergänge von einer Lebenssituation in eine andere, von einer Bildungsinstitution in die nächste, erfolgreich zu bewältigen.
Nach dem Übergang von der Familie in die Kindertageseinrichtung kommt dem Übergang von der Kita in die Grundschule eine besondere Bedeutung zu. Gelungene, positiv erlebte Übergänge stärken Kinder in besonderer Weise, wodurch gute Voraussetzungen für weiter folgende Übergänge im individuellen Lebensweg geschaffen werden.
Der Gesetzgeber hat deshalb die Bedeutung der positiven Gestaltung dieser Phase an vielen Stellen klar benannt und verankert. So wurde in Rheinland-Pfalz sowohl in § 4 KiTaG als auch im Schulgesetz festgelegt, dass sich die beiden Institutionen Kindertageseinrichtung und Grundschule im Rahmen ihrer Zusammenarbeit über die jeweiligen Bildungskonzepte im Hinblick auf den Übergang abstimmen. In den rheinland-pfälzischen Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (BEE) wurde der Übergangsthematik ein eigenständiges Kapitel gewidmet.
Wie schwierig es jedoch ist, den gesetzlichen Auftrag umzusetzen, Bildungskonzepte zwischen Kita und Grundschule tatsächlich aufeinander abzustimmen und die Zusammenarbeit mit Leben zu füllen, wissen die Verantwortlichen vor Ort aus Erfahrung. Dennoch: Eltern, pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte müssen in gemeinsamer Verantwortung miteinander kooperieren, so dass die Entwicklung des Kindes in der Kindertageseinrichtung und die weitere Entwicklung in der Primarstufe systematisch aufeinander bezogen und die Kontinuität von Entwicklungsprozessen gewährleistet werden kann.