Elternmitwirkung in der Kita
Kinder gehen heute oft früher in eine Kindertagesbetreuung und werden dort länger betreut. Dadurch hat die Zusammenarbeit mit den Eltern an Bedeutung gewonnen. Einrichtungsträger, -leitung, -personal und Eltern begegnen sich in der Tageseinrichtung als Erziehungspartner, die die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder gemeinsam gestalten. Sie wirken als Verantwortungsgemeinschaft zusammen, wie es § 3 Absatz 1 KiTaG formuliert. Eine gute Zusammenarbeit der Beteiligten ist eine wichtige Voraussetzung, um das Wohl jedes Kindes fördern zu können. Aus diesem Grund ist die Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen besonders wichtig. Das Kita-Zukunftsgesetz legt daher verbindliche Mitbestimmungsprozesse für Eltern fest, von der örtlichen Ebene bis hin zur Landesebene.
Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz
Auf Landesebene agiert der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA-RLP). Er wirkt als Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss und in weiteren Gremien. Das Land, vertreten durch das Landesjugendamt, hat den Auftrag den LEA-RLP bei seiner Arbeit zu unterstützen (siehe § 13 Abs. 1 Satz 2 KiTaG). Die Zusammenschlüsse von Elternausschüssen auf Kreis- bzw. Städteebene nennt man Kreiselternausschüsse (KEAs), bzw. Stadtelternausschüsse (StEAs). Vor Ort findet durch die kommunalen Ausschüsse eine individuell ausgestaltete Arbeit statt. Eine Übersicht der Kreis- und Stadtelternausschüsse steht auf der Website des LEAs zur Verfügung.
Der LEA-RLP hat eine Elternmitwirkungsbroschüre herausgegeben, die Interessierte über die Möglichkeiten zur Elternmitbestimmung informiert. Die Broschüre „Grundlagen der Elternmitwirkung in rheinland-pfälzischen Kitas“ steht auf der Website des LEA-RLP zur Verfügung.
Elternversammlung und Elternausschuss
Auf der Ebene der Tageseinrichtungen findet Elternmitwirkung in zwei Gremien statt: der Elternversammlung und dem Elternausschuss. Die Elternversammlung besteht dabei aus den Eltern aller Kinder, die die jeweilige Tageseinrichtung besuchen. Die Versammlung ist der Ort, an dem sich die Meinung der Eltern zu einem bestimmten Thema herausarbeiten lässt. Dieses Meinungsbild dient als Grundlage für die Positionen, die der Elternausschuss in Gremien auf anderen Ebenen vertreten kann.
Der Elternausschuss wird von der Elternversammlung gewählt und vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Einrichtungsleitung sowie dem Einrichtungsträger. Zugleich berät er beide. Bei wesentlichen Angelegenheiten muss der Elternausschuss rechtzeitig und umfassend informiert und angehört werden. Er darf bei wesentlichen Fragen eine Auskunft von Einrichtungsträger und Einrichtungsleitung verlangen.
Der Kita-Beirat
Für die Qualität der Betreuung in der Kita ist neben der elterlichen auch die Beteiligung aller Verantwortung tragenden Personen, wie Träger, Leitung und Fachkräfte unter Einbeziehung der Perspektiven der Kinder wichtig. Deshalb wurde mit dem KiTaG der Kita-Beirat (§ 7 KiTaG) geschaffen, in dem alle Protagonisten gemeinsam über wesentliche Fragen und Entwicklungsperspektiven der Einrichtung beraten.
Im Unterschied zum Elternausschuss ist der Kita-Beirat ein Gremium, in dem alle zusammenkommen, die am Kita-Alltag beteiligt sind, und das in grundsätzlichen Angelegenheiten einen gemeinsamen Beschluss fasst und dabei alle relevanten Beteiligten einbezieht.
Kinderperspektive im Kita-Beirat
Eine pädagogische Fachkraft hat dabei explizit die Aufgabe, die im pädagogischen Alltag gewonnenen Perspektiven der Kinder in die Entscheidungsprozesse einzubringen, damit diese in den Beratungen der Erwachsenen berücksichtigt werden. Um Kinderperspektiven erforschen zu können, ist es entscheidend, dass sich Kinder im Kita-Alltag mit ihren Vorstellungen und Ideen beteiligen und bei Missfallen beschweren können müssen. Die Rechte der Kinder, Dokumentation, Reflexion und Austausch im Team bilden das „Rückgrat“ dieser anspruchsvollen Aufgabe. Mit dem Kita-Beirat und der verankerten Berücksichtigung der Kinderperspektiven im KiTaG erfolgt ein Meilenstein zur Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kinderrechte.
- Veranstaltungen und Schulungen
- Grundlagen der Elternmitwirkung in rheinland-pfälzischen Kitas“
- Übersicht der Kreis- und Stadtelternausschüsse
Kontakt zum LEA
Geschäftsstelle
Ministerium für Bildung RLP
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
E-Mail: lea(at)lea-rlp.de
Qualifizierung zur Elternkursleitung Starke Eltern – Starke Kinder
Angebote der Jugendhilfe, wie der Elternkurs "Starke Eltern - Starke Kinder" sollen Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte unterstützen, ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen zu können. Sie sollen Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können (§ 16 SGB VIII).
"Der Kinterschutzbund - Landesverband Rheinland-Pfalz" bietet diese Kurse an.
Hier können Sie nach Kursen in Ihrer Umgebung suchen.
Elternrechte und Elternpflichten
Mit der Elternversammlung, den Elternausschüssen und dem Kita-Beirat erhalten die Eltern viele Möglichkeiten und Rechte, am Kita-Alltag mitzuwirken. Eltern haben aber nicht nur Mitwirkungsrechte, sondern auch Mitwirkungspflichten: So ist es zum Beispiel beim Kita-Beirat vorgeschrieben, dass Eltern vertreten sind, und zwar in gleichen Anteilen wie der Träger, die Einrichtungsleitung und die pädagogischen Fachkräfte.
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann zudem von Eltern verlangen, dass sie ihren Bedarf für die Kindertagesbetreuung bis zu einer bestimmten Frist anmelden. Dies kann dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe helfen, in seinem Bezirk eine einheitliche Basis für die Berechnung und Prognose des Bedarfs zu haben und die Bedarfsplanung so zu verbessern. Es steht dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe frei, ob er eine Bedarfsanmeldung von Eltern verlangt. § 19 Absatz 4 KiTaG gibt ihm in jedem Fall die Möglichkeit dazu.
All diese Regelungen zielen darauf, dass Einrichtungsträger, -leitung, -personal und Eltern sich in der Tageseinrichtung als Erziehungspartner begegnen, die die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder gemeinsam gestalten.
Gesetzliche Grundlagen
In der Landesverordnung über die Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGEMLVO), die am 17. März 2021 in Kraft getreten ist, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Elternmitwirkungen in den §§ 1 bis 17 dargelegt.
In der Landesverordnung über den Beirat in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGBeiratLVO), die ebenfalls am 17. März 2021, in Kraft getreten ist, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in den §§ 1 bis 6 dargelegt.
Beobachtung und Dokumentation
Um Kinder in ihren Stärken fördern und unterstützen zu können, bildet die Beobachtung und Dokumentation der Fachkräfte eine wichtige Grundlage. Auch für die teaminterne Reflexion bildet sie die Basis. Durch die Dokumentation in einem eigenen Portfolio erfährt zudem das Kind, dass seine Handlungen Bedeutung haben.
Die Bildungs- und Lerndokumentation gibt Aufschluss darüber, wie sich ein Kind entwickelt und ermöglicht Einblicke in die pädagogische Arbeit, die seitens der Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung geleistet wird. Damit ist sie ein wichtiges Instrument, um die Qualität und die Entwicklung in der Kita zu sichern. Voraussetzung für die Dokumentation ist eine kontinuierliche Beobachtung des Kindes im Kita-Alltag, in verschiedenen Situationen und durch mehrere Teammitglieder. Die Dokumentation dient auch als Grundlage für Gespräche mit den Eltern. Sie gewährt den Eltern Einblicke in den Kita-Alltag ihres Kindes. Sie ermöglicht es, gemeinsam mit den Eltern Erziehungs- und Bildungsziele zu definieren, die gemeinschaftlich verfolgt werden. Damit wird die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Fachkräften gestärkt und die kindliche Entwicklung unterstützt. Bildungs- und Lerndokumentationen können eine sehr hilfreiche Unterstützung bei der Gestaltung des Übergangs in die Grundschule darstellen. Das Einverständnis der Eltern ist Voraussetzung für die Weitergabe von Informationen an die Grundschule.
Übergang Kita - Grundschule
In den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz wurde der Übergangsthematik ein eigenständiges Kapitel (12) gewidmet. Nach dem Übergang von der Familie in die Kindertagesstätte kommt dem Übergang von der Kita in die Grundschule eine besondere Bedeutung zu. Gelungene, positiv erlebte Übergänge stärken das Kind in besonderer Weise – beste Voraussetzungen, um folgende Übergänge im individuellen Lebensweg gut zu meistern. Die intensive Zusammenarbeit von Kita-Fachkräften, Eltern und Lehrkräften sowie eine gute Vorbereitung und Begleitung, hat das Ziel, das Kind gut auf den Übergang vorzubereiten und ihm die dafür notwendigen Fähigkeiten zu vermitteln. Gegenseitige Besuche der Einrichtungen sowie ein intensiver Austausch zwischen pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften tragen zu einem gelungenen Übergang bei.
Die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule ist in deren pädagogischen Konzeptionen fest verankert.