Qualifizierung im Landescurriculum für Kitas: „Mit Kindern im Gespräch“
Das Professionalisierungskonzept „Mit Kindern im Gespräch“ besteht aus neun Modulen. Bei erfolgreicher Teilnahme an allen neun Modulen in einem Zeitraum von zwei Jahren innerhalb einer Fortbildungsreihe wird vom Bildungsträger ein entsprechender Qualifizierungsnachweis ausgestellt. Der Qualifizierungsnachweis erfüllt die Voraussetzungen nach § 3 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 03.09.2019.
Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte
Sollte der Besuch aller neun Module des Konzepts „Mit Kindern im Gespräch“ nicht möglich sein, so bietet der Aufbau des Curriculums gute Möglichkeiten, eine Fortbildung zu einzelnen Inhalten zu besuchen. Zielgenau können einzelne Module oder gar Bausteine innerhalb eines Moduls Inhalt eines Fortbildungstages sein. Die Teilnahme an einer Fortbildung bei einem Bildungsträger oder die Durchführung einer entsprechenden Team-Fortbildung bieten sich dafür an.
„Mit Kindern im Gespräch“ an Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
Durch die Einbindung der Inhalte des Qualifizierungskonzepts „Mit Kindern im Gespräch“ in die Ausbildung staatlich anerkannter Erzieherinnen und Erzieher, erlernen die Schülerinnen und Schüler frühzeitig für ihre Praxis nützliche Gesprächsstrategien, um Kinder alltagsintegriert zum Sprechen und Denken anzuregen. Die direkte Verzahnung von Unterrichtsinhalten und pädagogischer Praxis ist dabei von großem Vorteil. Ein Ziel ist es, dass angehende Fachkräfte mit dazu beitragen ihre Einrichtungen darin zu unterstützen, die Inhalte von Mit Kindern im Gespräch anzuwenden.
Im Rahmen der Bund-Länder-Initiative BiSS-Transfer wurde die Etablierung von „Mit Kindern im Gespräch“ an Fachschulen erprobt. Im Sommer 2024 konnten die ersten Absolventinnen und Absolventen der BBS Südliche Weinstraße die Qualifizierung erfolgreich abschließen und ihre Qualifizierungsnachweise entgegennehmen.
Für Lehrkräfte an Fachschulen Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik bietet das Pädagogische Landesinstitut (PL) ein Fortbildungsangebot zur Etablierung von „Mit Kindern im Gespräch“ an. Näheres, können Sie dem Veranstaltungskatalog des PL entnehmen: Mit Kindern im Gespräch - Alltagsintegrierte Sprachbildung in der Ausbildung pädagogischer Fachkräfte.
Informationsvideos für Leitungen und Träger
Auf der Website der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) hat das Institut für Bildung im Kinder- und Jugendalter (IBKJ) Videos zu den folgenden Themen veröffentlicht:
- Informationen für Träger von Kitas zum Qualifizierungskonzept "Mit Kindern im Gespräch"
- Informationen für Kita-Leitungen zum Qualifizierungskonzept "Mit Kindern im Gespräch"
- DFG-Projekt: Sprachbildung- und Sprachförderung in Kitas
Über den folgenden Link gelangen Sie zur Website der RPTU, auf der Sie diese Videos ansehen können: https://ezw.rptu.de/ags/erziehung-und-bildung-in-der-kindheit/aktuelles.
Online-Kurs-Paket zu „Mit Kindern im Gespräch“
Die Uni Koblenz-Landau hat zu „Mit Kindern im Gespräch“ einen Online-Kurs entwickelt. Das Fortbildungspaket ist über die QiK-Online-Akademie zu buchen: https://qualitaet-kita.de/produkt/mit-kindern-im-gespraech-digital-frage-und-modellierungsstrategien/
FAQs zur Umsetzung des Curriculums „Mit Kindern im Gespräch“ in Rheinland-Pfalz
Sprachliche Bildung findet in rheinland-pfälzischen Tageseinrichtungen für Kinder alltagsintegriert statt. Um die Anregungs- und Interaktionsqualität in der Praxis zu steigern, empfiehlt das Land Rheinland-Pfalz pädagogischen Fachkräften seit 2017, sich im Qualifizierungskonzept "Mit Kindern im Gespräch – Strategien zur Sprachbildung und Sprachförderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen" zu qualifizieren.
Bezüglich der Umsetzung der Qualifizierung kann es zu Fragen kommen, die Bildungsträger, die Fortbildnerinnen und Fortbildner sowie die Fachkräfte selbst, die das Curriculum durchlaufen, betreffen. Wir haben Fragen gesammelt und gebündelt und möchten Ihnen mit diesen FAQs gemeinsam mit den Expertinnen der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) im Folgenden Antworten geben.
Das Landescurriculum „Mit Kindern im Gespräch“ ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Curriculums „Sprache – Schlüssel zur Welt“ und stellt inhaltlich im Vergleich zum Ausgangscurriculum eine Fokussierung auf Sprachförderstrategien und eine Erweiterung auf alltagsintegrierte sprachliche Bildung dar (siehe auch „Mit Kindern im Gespräch – Erläuterungen und Begründungen“). Auch wenn der zeitliche Rahmen sich nicht geändert hat, so folgt die Qualifizierungsreihe einem anderen Duktus. Es geht weniger um ein theoretisches Wissen als um die tatsächliche Handlungsebene der Fachkräfte. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass sich das Curriculum nicht nur als Qualifizierung für einzelne Fachkräfte, sondern auch sehr gut als Teamfortbildung eignet. Wir möchten Trägern der Kindertageseinrichtungen diese Möglichkeit dringend empfehlen.
Grundsätzlich werden den Bildungsträgern keine Vorgaben zur Ausschreibung ihrer Fortbildungsangebote gemacht. Bezüglich der Formulierung können Sie sich an den Zusammenfassungen der Curricula orientieren (siehe Abschnitt Einführung, im Kita-Band z. B. S. 7). Ebenfalls entscheiden die Bildungsträger über die tatsächliche Gesamtlaufzeit der Qualifizierungsreihe. Auf dem Kitaserver finden Sie eine Liste der Bildungsträger, die entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen durchführen.
Die Teilnehmenden erhalten nach jedem Fortbildungstag eine Praxisaufgabe (bezogen auf die gesamte Fortbildungsreihe insgesamt achtmal). Da diese Aufgaben immer Gegenstand des folgenden Fortbildungstages sind, ist es sinnvoll, die Qualifizierungsreihe möglichst von einer oder höchstens zwei Referenten/Referentinnen, die sich untereinander absprechen können, durchführen zu lassen.
Hinweis für Bildungsträger: Das Logo „Zukunftschance Kinder“ oder „Kitas in Rheinland-Pfalz“ ist nicht mehr zu verwenden.
Seitens des Landes werden keine Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Qualifizierung „Mit Kindern im Gespräch“ vorgegeben. D. h. grundsätzlich können interessierte Personen, die verstärkt in der sprachlichen Bildung im Elementarbereich tätig sind oder werden wollen, an der Fortbildung teilnehmen, soweit dies mit den Vorgaben des Bildungsträgers vereinbar ist. Da sich die Praxisaufgaben, die im Rahmen der Fortbildung absolviert werden, auf eine direkte Fachkraft-Kind-Interaktion beziehen und Filmaufnahmen selbiger Kernelement der Praxisaufgaben sind, ist die berufliche Tätigkeit in einer Einrichtung der frühen Bildung von großem Vorteil. Teilnehmende, die noch nicht in der Praxis tätig sind, können Praxisaufgaben auch im privaten Kontext (z. B. mit eigenen Kindern) durchführen. Die Verantwortung für die Zulassung der Personen liegt beim Bildungsträger und bei den Fortbildnerinnen und Fortbildnern.
Zur Erlangung eines Qualifizierungsnachweises sind alle neun Module zu absolvieren sowie die Praxisaufgaben zu bearbeiten. Es ist daher ratsam, dies in den Ausschreibungstext mit aufzunehmen.
Kann ein Modul der Qualifizierungsreihe wegen Verhinderung (z. B. Erkrankung) nicht besucht werden, so ist dieses zur Erlangung des Qualifizierungsnachweises in der Regel innerhalb des Zwei-Jahreszeitraums nachzuholen. Werden nur einzelne Module der Qualifizierungsreihe besucht, sollte eine Teilnahmebestätigung durch die Bildungsträger erfolgen, die dann als Nachweis dient. Dies kann mittels des Teilnahmeheftes erfolgen.
Es ist durchaus möglich einer Teilnehmerin / einem Teilnehmer der Qualifizierung aufgrund mangelnder Eignung den Qualifizierungsnachweis zu verweigern. Wir gehen jedoch davon aus, dass eine mangelnde Eignung nicht erst am letzten Modultag auffällt und in einem solchen Fall bereits frühzeitig Gespräche zwischen der Fortbildnerin/dem Fortbildner und der Teilnehmerin / dem Teilnehmer geführt werden.
Die Zertifizierung der Sprachförderkräfte, die bereits auf der Grundlage des Curriculums „Sprache – Schlüssel zur Welt“ qualifiziert sind, bleibt anerkannt. Bei Interesse am neuen Curriculum empfehlen die Expertinnen der RPTU das Durchlaufen der ersten drei Module des neuen Curriculums, denn diese sind wesentlich, um die Interaktionsqualität in der Praxis zu erhöhen. Gleichwohl empfehlen wir auch diesem Personenkreis alle neun Module von „Mit Kindern im Gespräch“ zu absolvieren.
Das Curriculum „Mit Kindern im Gespräch“ ist in neun Module aufgeteilt. In jedem Modul werden mehrere Bausteine angeboten, die im Rahmen der Qualifizierung durchgeführt werden können. Dabei sollte eine Priorisierung je nach Zusammensetzung bzw. Zielrichtung der Gruppe erfolgen, die Auswahl der Bausteine liegt in der planerischen Freiheit der Fortbildnerinnen und Fortbildner. In keinem Fall müssen immer alle Bausteine bearbeitet werden. Die Expertinnen der RPTU haben im Rahmen der Multiplikatorenschulungen einen Vorschlag zur Priorisierung der Bausteine innerhalb eines Moduls des Kita-Bandes erstellt.
Im Rahmen der Qualifizierung sollten acht Praxisaufgaben bearbeitet werden, davon in der Regel mindestens zwei Filmaufnahmen. Dabei sollte die erste Praxisaufgabe mit Filmauftrag möglichst in Modul 3, die zweite möglichst in Modul 8 erfolgen. Da die Videographie einen Schwerpunkt der Qualifizierungsreihe darstellt, empfehlen die Expertinnen der RPTU insgesamt vier Filmaufnahmen als Praxisaufgabe zu vergeben. Bereits zertifizierte Sprachförderkräfte, die lediglich die ersten drei Module „Mit Kindern im Gespräch“ durchlaufen, führen zwei Praxisaufgaben durch, von denen eine ein Filmauftrag sein sollte.
Teilnehmende, die noch nicht in der Praxis tätig sind, können Praxisaufgaben auch im privaten Kontext (z. B. mit eigenen Kindern) durchführen.
Filmaufnahmen von Interaktionen zwischen Fachkraft und Kindern sind ein Kernelement der Qualifizierungsreihe „Mit Kindern im Gespräch“. Falls ein Träger es nicht wünscht, dass Filmaufnahmen in seiner Einrichtung gemacht werden, sollte unbedingt das Gespräch mit ihm gesucht werden, um die Bedeutsamkeit der Filmaufnahmen für die sprachliche Arbeit mit Kindern hervorzuheben. Transkriptionen sind eine Möglichkeit das Problem zu umgehen, allerdings sind diese sehr aufwendig und nicht annähernd so aussagekräftig wie eine Filmaufnahme. Auch Teilnehmende der Qualifizierungsreihe könnten Bedenken haben, sich filmen zu lassen. Es gehört viel Vertrauen in die Gruppe und die Bereitschaft zur Selbstreflexion dazu, sich selbst in einer Aufnahme zu sehen und zu hören. Vielleicht benötigt die Fachkraft noch ein wenig Zeit dafür. Die Arbeit an Filmbeispielen aus dem Curriculum kann den Einstieg erleichtern. Mittelfristig sollte die Arbeit mit eigenen Videosequenzen von allen Fortbildungsteilnehmenden umgesetzt werden. Für Fachkräfte, die sich weigern mit der Videographie zu arbeiten, bleibt nur die Transkription, die allerdings äußerst aufwendig und mit den Fortbildnerinnen und Fortbildnern abzustimmen ist.
Der Vordruck für eine Einverständniserklärung der Eltern für Filmaufnahmen ihrer Kinder steht in den folgenden Sprachen zum Download zur Verfügung:
Das Qualifizierungskonzept ist auf den Ansatz „alltagsintegrierte Sprachbildung“ ausgerichtet. Auch wenn das Curriculum grundsätzlich in drei Teile untergliedert ist („Mit Kindern im Gespräch - U3“, „Mit Kindern im Gespräch - Kita“ und „Mit Kindern im Gespräch - Grundschule“), sollte sich die sprachliche Bildung in der Kita nicht auf eine Altersgruppe beschränken. Eine mögliche Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer kann durchaus im Zusammenhang mit der Bildung von Praxisbeispielen beim jeweiligen Baustein erfolgen. Bei der Reflexion können so ggf. Unterschiede bei den jeweiligen Altersgruppen bei der Betrachtung der gleichen Situationsbeschreibung diskutiert und ausgewertet werden. Daher erfolgt die Qualifizierung nicht nach Altersgruppen getrennt.
Auf Bescheinigungen von Bildungsträgern sowie in der Fachkräftevereinbarung des Landes wird auf das „Zertifikat Sprachförderkraft” verwiesen (siehe Nummer „6 Funktionsstellen“ der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kindern in Rheinland-Pfalz vom 06.02.2024). Bis zum Inkrafttreten des KiTaG im Juli 2021 gab es in den Kitas zusätzliche Mittel für Sprachförderung - über diese Mittel konnten so genannte „Sprachförderkräfte“ eingesetzt werden. Sprachliche Bildung und Sprachförderung sind Themen, die alle betreffen und die aus dem gesamten Team heraus erfolgen müssen. Die bisherigen Mittel für Sprachförderung wurden deshalb in die Personalquote für Plätze für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt eingerechnet. Somit ist in jedem Platz ein Anteil für Sprachförderung vor gesehen und die Mittel sind, anders als bisher, nicht mehr budgetiert, sondern wachsen dynamisch mit.
Um deutlich zu machen, dass es nun keine externen Sprachförderkräfte mehr gibt, die zusätzlich in die Kitas kommen, wurde auch das „Zertifikat Sprachförderkraft” grundlegend überarbeitet und umbenannt. Wer die Qualifizierung des Curriculums „Mit Kindern im Gespräch“ erfolgreich absolviert, erhält ab 2025 einen so genannten Qualifizierungsnachweis.
Sprachbeauftragte sind pädagogische Fachkräfte der Einrichtung, die über eine Zusatzqualifikation im Bereich Sprache verfügen. Sie haben das Thema Sprache in der Einrichtung im Fokus und sind - gemeinsam mit der Leitungskraft - verantwortliche Ansprechpersonen für dieses Thema. Es kann sich dabei um die Leitungskraft selbst oder eine andere pädagogische Fachkraft des Kita-Teams handeln, die die Nachhaltigkeit des Themas „Sprache“ in der Einrichtung unterstützt. Sprachbeauftragte sollen nach der Begründung zu § 3 Abs. 3 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) das Landescurriculum „Mit Kindern im Gespräch“ durchlaufen haben.
Nach der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kindern in Rheinland-Pfalz können Funktionsstellen für Sprachbeauftragte eingerichtet werden, die die Beratung, Begleitung und fachliche Unterstützung des Teams und der Fachkräfte bei alltagsintegrierter sprachlicher Bildung gewährleisten. Zur Übertragung der Funktionsstelle als Sprachbeauftragte/Sprachbeauftragter muss die Qualifizierung „Mit Kindern im Gespräch“ oder eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden. Fachkräfte, die eine Funktionsstelle innehaben, müssen mindestens eine Qualifikation nach Nummer 4 der der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kindern in Rheinland-Pfalz nachweisen (siehe Nummer „6 Funktionsstellen“ der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kindern in Rheinland-Pfalz vom 06.02.2024).