Die erfolgreiche Fortbildungsreihe soll auch im Jahre 2024 fortgeführt werden. Die geplanten Termine sind auf der Homepage veröffentlicht. Weitere Infos finden Sie im Flyer. Für die Fortbildungen können die Fortbildungsgelder des Landes eingesetzt werden, die mit den Personalkosten ausgeschüttet werden. Nach § 25 Abs. 1 KiTaG werden die nachgewiesenen Kosten der Fortbildung und Fachberatung bis zur Höhe von 1 v. H. der übrigen zuwendungsfähigen Personalkosten berücksichtigt.